Redaktionelle Berichte | 02.12.2025
Der Gemeinderat hat die fortgeschriebene Lärmaktionsplanung (LAP) beschlossen. Diese ist die Grundlage, um die daraus resultierenden verkehrsrechtlichen Maßnahmen umzusetzen. Auf diese haben die betroffenen Anwohner einen Rechtsanspruch. Wenn die Lärmgrenzwerte überschritten sind, müssen die zuständigen Stellen handeln.
Soweit es sich dabei um verkehrsrechtliche Belange handelt, sind jeweils formale verkehrsrechtliche Anordnungen des Landratsamtes Karlsruhe als Straßenverkehrsbehörde unter Beteiligung der Polizei notwendig. Die danach notwendige Beschilderung ist anschließend durch den Träger der Straßenbaulast vorzunehmen. Dies ist bei allen klassifizierten Straßen das Amt für Straßen beim Landratsamt Karlsruhe, bei Ortsstraßen die Gemeinde.
Einhergehend mit den sich durch die LAP ergebenden Veränderungen in den geschwindigkeitsreduzierten Bereichen hat die Polizei darauf gedrängt, dass „zu weit außerhalb stehende Ortseingangstafeln“ zu versetzen sind. Die Vorschriften hierzu besagen, dass diese am „Beginn der Bebauung“ stehen müssen. Damit sind die Grundstücke gemeint, welche von dieser Straße aus erschlossen werden. In mehreren Gesprächen und Ortsterminen konnten für alle vertretbare Lösungen gefunden werden.
Die notwendigen Maßnahmen wurden unmittelbar nach den Sommerferien durch das Landratsamt angeordnet. Zwischenzeitlich wurden sie durch das Amt für Straßen bzw. die durch das Landratsamt beauftragte Firma umgesetzt. Dies war möglich, da sich sämtliche Maßnahmen auf klassifizierte Straßen bezogen.
Im Einzelnen ergaben sich folgende Änderungen:
Ortsteil Auerbach
Die Ortseingangstafel aus Langensteinbach kommend wurde weiter in Richtung Ortseingang versetzt und der Beginn des „30-er“ Bereichs um ca. 25 Meter Richtung Ortstafel verschoben. Damit beginnt der „30-er Bereich“ nun einige Meter früher als zuvor.
Im Verlauf der Remchinger Straße wurde zwischen Einmündung Hailerstraße und Zehntstraße eine nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung im Zeitraum 22 bis 06 Uhr angeordnet, da dort im Rahmen der LAP „nur“ nächtliche Betroffenheiten festgestellt wurden. Weitere Gründe für eine ganztägige Geschwindigkeitsbegrenzung sind derzeit nicht vorhanden.
Ortsteil Langensteinbach
An der Ortseinfahrt aus Auerbach kommend wurde die Ortseingangstafel ein Stück weit in Richtung Bebauungsbeginn verschoben und der Beginn des geschwindigkeitsreduzierten Bereichs (aus Auerbach kommend VOR die Einmündung des Fuß- und Radweges) gelegt. Der Ortseingangstafel vorgeschaltet wurde eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h mit dem zusätzlichen Gefahrenhinweiszeichen „Radfahrer“, welches bereits an dieser Stelle auf den einmündenden Fuß- und Radweg hinweist und den Autofahrer sensibilisieren soll.
Auch an der Ortseinfahrt aus Richtung Ittersbach kommend wurde der Standort der Ortseingangstafel korrigiert und der Beginn des geschwindigkeitsreduzierten Bereichs in Richtung Ortstafel verschoben. Dieser beginnt nun an der dortigen Bushaltestelle und nicht wie bisher an der Einmündung Badstraße. Zu Gute kommt dieser reduzierte Bereich natürlich auch den Besuchern des Freibades, da jetzt im Bereich des Ein- und Ausgangs auch schon eine Geschwindigkeitsreduzierung besteht.

Ortsteil Ittersbach
In der Lange Straße wurde der geschwindkeitsreduzierte Bereich bis zum Fußgängerüberweg am Fußweg zur Belchenstraße verlängert. Da im weiteren Verlauf keine sich aus der LAP ableitbaren Betroffenheiten ergeben, war ein weiteres Ausdehnen des Bereichs nicht möglich. Schon die o.g. Verlängerung war eine Konsensentscheidung der Straßenverkehrsbehörde, da man den geschwindigkeitsreduzierten Bereich nicht VOR dem Fußgängerüberweg enden lassen wollte. Die LAP hatte in diesem Teil der Lange Straße „nur“ nächtliche Betroffenheiten festgestellt.
Ortsteil Mutschelbach
Im Verlauf der Waldenserstraße ergab sich aus der LAP „nur“ eine nächtliche Betroffenheit. Dies führte zur Anordnung einer nächtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung im Zeitraum 22 bis 06 Uhr auf 30 km/h ab der Einmündung „In der Au“ bis 200 m nach der Einmündung Palmbachstraße. Damit ist die Waldenserstraße nachts in beiden Fahrtrichtungen fast komplett geschwindigkeitsreduziert.
Die Lindenstraße wird zwischen dem ev. Gemeindezentrum und etwa 100 m „oberhalb“ der Wiesenstraße ebenso während der Nachtzeit von 22 bis 06 Uhr geschwindigkeitsreduziert. Weiter beginnt die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h nach dem „Omega“ wieder und setzt sich bis zum Ende der Bebauung in der Lindenstraße fort.
Weitere Gründe für eine ganztägige Geschwindigkeitsbegrenzung sind derzeit weder in der Lindenstraße noch in der Waldenserstraße vorhanden.
Ortsteil Spielberg
Hier ergaben sich aus der LAP keine Veränderungen in Bezug auf die geschwindigkeitsreduzierten Bereiche. In der Dobelstraße und Karlsruher Straße wurden aus Verkehrssicherheitsgründen bereits vor einigen Wochen geringfügige Veränderungen in der Länge der geschwindigkeitsreduzierten Bereiche durchgeführt.
Zusammenfassend muss gesagt werden, dass die fortgeschriebene LAP ein paar geringere Veränderungen in den Streckenabschnitten der geschwindigkeitsreduzierten Bereiche zur Folge hatte. Für Auerbach und Mutschelbach gab es aufgrund nächtlicher Betroffenheiten Geschwindigkeitsreduzierungen, die sich aufgrund der LAP aber nur zur Nachtzeit auswirken. Auf Wunsch der Polizei wurden auch bei den Ortseingangsschildern kleine Veränderungen vorgenommen.
Auswirkungen auf Geschwindigkeitsmessanlagen
Spekulationen, dass die Versetzung der geschwindigkeitsreduzierenden Verkehrszeichen die Absicht hatte, die Geschwindigkeitsmessanlagen nun auf die reduzierten Bereiche – und damit niedrigeren Grenzwerte - einzustellen, sind einfach NICHT zutreffend. Dort wo die notwendigen Abstände nicht gegeben sind, werden die stationären Messanlagen auch weiter auf den höheren Geschwindigkeitswert (50 km/h) eingestellt bleiben. Dort wo sich der Autofahrer allerdings noch in einem geschwindigkeitsreduzierten Bereich befindet, wird dieser auch entsprechend gemessen. Alleine die „Sicht“ auf die Ortsende-Tafel berechtigt noch nicht, die Geschwindigkeit zu erhöhen, solange eine vorgeschriebene Geschwindigkeit noch Gültigkeit hat. An dieser Stelle ist auch ein großes Lob an die Verkehrsteilnehmenden auszusprechen, da die Überschreitungsquote an den stationären Messanlagen unter 0,5 % der gemessenen Fahrzeuge liegt.
Sollten zu einzelnen Örtlichkeiten Rückfragen bestehen, wird unser Ordnungsamt gerne weitere Erläuterungen dazu geben.