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Karlsbad-Auerbach | 01.12.2025 – 08.12.2025
Ev. Kirchengemeinde Auerbach
Pfarramt: Remchinger Str. 74, Tel. 07202/8362
E-Mail: auerbach@kbz.ekiba.de
Pfarramtssekretärin Daniela Wolf
Wir haben für Sie geöffnet: mittwochs von 16 – 18 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie für die Seelsorge:
Prädikant Markus Beutelspacher, Tel. 07202-1607, E-Mail: markus.beutelspacher@yahoo.de
Donnerstag, 04.12.2025
14.30 Uhr Kaffeehaus für Seniorinnen und Senioren im Gemeindesaal - Herzliche Einladung!
Sonntag, 07.12.2025, 2. Advent
10.00 Uhr Gottesdienst mit Taufe,
mit Posaunen- und Kirchenchor mit Prädikant Markus Beutelspacher - Herzliche Einladung!
Montag, 08.12.2025
20.00 Uhr Kirchenchorprobe im Gemeindesaal
Dienstag, 09.12.2025
20.00 Uhr Sing&Pray im Gemeindesaal - Herzliche Einladung!
Mittwoch, 10.12.2025
19.00 Uhr Posaunenchorprobe im Gemeindesaal
Donnerstag, 11.12.2025
19.00 Uhr Weihnachtsmarkt Männerkochede im Gemeindesaal
19.30 Uhr Kirchengemeinderatssitzung im Gemeindehaus
Sonntag, 14.12.2025, 3. Advent
09.00 Uhr Kigo und mehr im Gemeindesaal. Alle Kinder frühstücken gemeinsam und feiern anschließend Gottedienst. Zwischen 11.00 Uhr und 11.30 Uhr können die Kinder dann wieder im Gemeindessal abgeholt werden. Ein besonderes Erlebnis für die Auerbacher Kinder - wir freuen uns auf euch!
10.00 Uhr Gottesdienst mit Prädikant Ralph Schneller
Im Anschluss Kirchencafé - Herzliche Einladung!
Ergebnis der Kirchenwahl
Bei der im Rahmen der allgemeinen Kirchenwahl am 30.11.2025 durchgeführten Wahl der Kirchenältesten unserer Kirchengemeinde wurden folgende Gemeindeglieder zu Kirchenältesten gewählt:
1. Patrick Lowas
2. Schalina Pietschmann
3. Jutta Pohl
4. Gunther Rodenwald
Die Genannten haben die Wahl angenommen.
In dem auf die Wahl folgenden regulären Gottesdienst, am 7.12.2025, wird das Ergebnis der Wahl bekanntgegeben.
Gegen die Wahl kann von jedem Gemeindeglied innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe im Gottesdienst Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch kann nur auf die Verletzung gesetzlicher Vorschriften gestützt werden und muss schriftlich unter Angabe der Gründe erfolgen. Der Einspruch ist bis zum 14.12.2025 an den Kirchengemeinderat oder das Pfarramt zu richten.
Während der Einspruchsfrist liegt das amtliche Wahlergebnis während der üblichen Sprechzeit beim Pfarramt zur Einsichtnahme auf.
Die Grundordnung und das Leitungs- und Wahlgesetz der Evangelischen Landeskirche in Baden können Sie über die Rechtssammlung online (www.kirchenrecht-baden.de) oder beim Pfarramt während der allgemeinen Sprechzeiten einsehen.