Aus der Arbeit des Gemeinderates

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Aus der Arbeit des Gemeinderates | 02.12.2025

Maßnahmenprogramm zur Kinderbetreuung 2025 und 2026 beschlossen

Sitzung des Gemeinderates am 12. November 2025

In der Novembersitzung des Gemeinderates behandelte dieser das umfangreiche Maßnahmenprogramm Ausbau und Optimierung der Kinderbetreuung in Karlsbad. Außerdem befasste er sich in diesem Zusammenhang mit der Bedarfsplanung Kindergärten.

Der Gemeinderat nahm die Informationen zur Kenntnis. Beschlossen wurde, die Elternbeiträge im Ü3 und U3 Bereich um 8 % ab 1.1.2026 zu erhöhen. Ein Antrag der SPD, die Gebührenerhöhung auf 4 % zu begrenzen, fand keine Mehrheit. Ferner stimmte das Gremium den Betriebskostenabrechnungen inklusive Defizitübernahmen zu.

Hauptamtsleiter Benedikt Kleiner informierte umfassend über das Thema.

Grundlagen

Angebot und Nachfrage sind entscheidende Faktoren bei der Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung. Im Idealfall decken sich beide Kriterien, sodass alle Kinder von nachfragenden Eltern bedarfsgerecht versorgt werden können.

Zielsetzung und gleichzeitige Schwierigkeit der Planung ist es, möglichst alle Kinder wohnortnah zu versorgen und trotzdem ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten. Man kann weder die tatsächlichen Versorgungsgrade, noch die angestrebten Zielquoten als alleiniges Instrument für die Planung heranziehen. Sie dienen lediglich der Orientierung, denn entscheidend ist der Rechtsanspruch im Einzelfall.

Eltern suchen einen Betreuungsplatz für ihr Kind oft nach konzeptionellen Gesichtspunkten, der Größe oder dem „guten Ruf“ einer Einrichtung. Dadurch werden die Steuerungsmöglichkeiten zum Teil deutlich erschwert. Der Bedarfsplan stützt sich auf die Auswertung und Analyse umfangreicher statistischer Daten.

Übersicht/ Belegung/Betreuungsquoten – Rückgang der Kinderzahlen

In Karlsbad gibt es 12 Kindergärten mit überwiegend kirchlicher Trägerstruktur. Zum Stichtag 1.3.2025 waren 125 Plätze U 3 und 616 Plätze Ü 3 belegt. Die Gruppen sind größtenteils altersgemischt. Die Situation entspannt sich langsam. Der Geburtenrückgang in Baden-Württemberg ist auch in Karlsbad deutlich ausgeprägt. Die Kinderzahlen gehen – trotz Zuzügen – zurück. Die Analyse zum Zeitpunkt 31.7.2025 weist eine im Zeitraum 2018 bis 2024 deutlich sinkende Kinderzahl in Karlsbad auf. Die Zuzüge sind nicht planbar und erschweren die Bedarfsermittlung. Sie sorgen dafür, dass die Kinderzahlen insgesamt langsamer sinken als die Geburtenzahlen. In zwei Jahren sind in Karlsbad 35 Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren zugezogen. Dies betraf vor allem Langensteinbach. Ursache sind größere Migrationsbewegungen – z.B. Ukrainekrieg.

Betreuung von Kindern unter drei Jahren

In Karlsbad wurden zum Stichtag 1.3.2025 insgesamt 403 Kinder unter drei Jahren gezählt. 2022 waren es noch 479 und 2023 insgesamt 456 Kinder. Die Kinderzahl U3 sinkt. Dadurch steigt die Betreuungsquote (rechnerisch 63 %). In den Umfang des Rechtsanspruchs auf Betreuung (1-3 Jahre) fallen 269 Kinder. Daraus errechnet sich eine theoretische Versorgungsquote 94%. Tatsächlich verfügbar durch U3/Ü3 Belegung sind jedoch 59%.

Betreuung von Kindern über drei Jahren

614 Kinder befanden sich im Alter über drei Jahren. 2022 waren es 581 Kinder. Verfügbar durch die Altersmischung U3 sind 658 Plätze, 2023 waren es 612 Plätze. Inklusive der externen Kinder sind die Kindergärten ausgelastet. Generell werden zunehmend Ü3 und immer weniger U3-Plätze benötigt. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 konnten alle Voranmeldungen berücksichtigt werden. Allen Kindern konnte ein Betreuungsplatz angeboten werden.

Auswärtige Kinder

Die Zahl auswärtiger Kinder in Karlsbader Kindergärten sinkt ebenfalls. 2023 waren 28 Karlsbader Kinder in anderen Gemeinden untergebracht. 57 auswärtige Kinder waren demgegenüber in Karlsbader Einrichtungen untergebracht. 2024 sind die Zahlen wie folgt: 39 Karlsbader Kinder auswärts untergebracht und 49 auswärtige Kinder in Karlsbad. Die Gemeinde erhielt Ausgleichmittel in Höhe von ca. 48.000 Euro.

Betriebskosten steigen deutlich an

Die Betriebskosten sind seit 2020 um 34 % gestiegen. Ursächlich sind ansteigende Personal- und Energiekosten sowie die Inflation. Die Betriebskosten stellen nur die Kosten für den regulären Betrieb dar. Darin sind Investitionen, das Unterhalten und Ausstatten der Gebäude sowie Interimsmaßnahmen nicht enthalten. Durchschnittlich bezahlte die Gemeinde in diesem Zeitraum 5,844 Millionen Euro an Betriebskostenzuschüssen und erhielt durchschnittlich 3,229 Millionen Euro an Zuweisungen. Unter dem Strich trägt die Kommune 94 % der Betriebskosten der Kindergärten, insgesamt betragen diese knapp 7 Millionen Euro.

Investitionen – Planungen – Maßnahmen

Prognosen sind schwierig. Ursächlich dafür sind Geburtenrückgänge, die leicht abnehmende Bevölkerungszahl und ein stagnierender Wohnungsbau. Der Bestand mit durchgeführten Erweiterungen und die neuen geplanten / im Bau befindlichen Kapazitäten kann den Bedarf decken. Demnach müssten – so Kleiner - weitere Erweiterungen und Neubauten zukünftig mit Augenmaß geprüft werden.

Zu den bereits beschlossenen Vorhaben zählt der Neubau der Kita „Die kleinen Strolche“: Der Bestand von 2 Gruppen steigt auf 3 Gruppen an. Als Zwischenlösung für den Bau soll eine Containeranlage an der Ludwig-Guthmann Schule entstehen. Der Neubau war, aufgrund der deutlich in die Jahre gekommenen Einrichtung, unbedingt notwendig geworden.

Archivbild Gemeinde Karlsbad: Der Wald- und Naturkindergarten Langolino wurde im September eröffnet. Er bietet 20 Betreuungsplätze.
Archivbild Gemeinde Karlsbad: Der Wald- und Naturkindergarten Langolino wurde im September eröffnet. Er bietet 20 Betreuungsplätze.

Organisatorische Vorschläge/Maßnahmen

Die Platzpauschale für die Tageseltern wird beibehalten. Das Angebot ist ausreichend finanziert. Die Angebotsform der „Regelgruppe“ soll auslaufen, die „Verlängerte Öffnungszeit“ ist die übliche Betreuungsform. Auch die „Halbtagsbetreuung für U 3 Kinder“ soll auslaufen. Sie deckt den Rechtsanspruch nicht ab und wird in keiner anderen Gemeinde im Umkreis von Karlsbad angeboten.

Durch das Umwandeln von altersgemischten Gruppen in Ü3 Gruppen können bis zu 57 weitere Ü3 Plätze geschaffen werden. Für die Betreuung von U3-Kindern stehen in den Kindergärten 232 Plätze (Kopfzahl) zur Verfügung. Davon sind 110 in Krippengruppen und 122 in altersgemischten (AM-) Gruppen. Betreut werden in den Einrichtungen (Stand 03/25) aber nur 125 U3-Kinder. Für die Betreuung von U3-Kindern stehen in den Kindergärten 232 Plätze (Kopfzahl) zur Verfügung. Davon sind 110 in Krippengruppen und 122 in altersgemischten (AM-) Gruppen. Betreut werden in den Einrichtungen (Stand 03/25) aber nur 125 U3-Kinder. Die Betreuung von U3-Kindern in AM-Gruppen führt zur Platzreduzierung in diesen Gruppen. Dies rührt daher, dass U3-Kinder dort doppelt zählen, also 2 Plätze belegen. Außerdem liegt die genehmigte Kinderzahl in einer AM-Gruppe (VÖ) bei max. 22 Kindern, in Ü3-Gruppen jedoch bei 25 Kindern.

Diese Vorschläge müssen jedoch mit den Trägern besprochen werden.

Die Ganztagsbetreuung (GT) kann nur angeboten werden, wenn ausreichend Personal besteht. In Karlsbad soll darauf hingearbeitet werden, dass jeder Kindergarten maximal eine GT-Form anbietet. Alle Kinder sollen dabei zusammengefasst werden. Nur für diese Gruppe muss dann entsprechendes Personal bereitstehen.

GT/VÖ-Mischformen: Die Möglichkeit, dass auch GT-Mischformen (Mischung aus 2 oder 3 GT-Tagen und entsprechend 3 oder 2 VÖ-Tagen in der Woche) gebucht werden können, gibt es nur in Karlsbad. Sie rührt daher, dass früher für jeden Tag unterschiedliche Zeiten gebucht werden konnten. Es war auch eine Kompromisslösung auf dem Weg zur „normalen“ Handhabung. Die Kompromissphase dauert nun schon lange an. Man sollte die Betreuungsformen in Karlsbad in den Normalzustand überführen und nur noch GT5 anbieten. Da nicht alle Einrichtungen über genügend Personal und/oder Nachfrage dafür verfügen, könnte sich das Angebot auf einzelne Einrichtungen konzentrieren. Es muss nicht jede Einrichtung alles anbieten. Die Anpassungen brauchen Zeit, sollten jedoch angegangen werden.

Elternbeiträge

Der empfohlene Deckungsbeitrag durch Elternbeiträge i.H.v. 20% wurde, so Kleiner, in Karlsbad zuletzt 2010 erreicht. Aktuell liegt dieser bei 13,7%. Die Trägeranteile sind auf 5,1 % zurückgegangen. Hingegen stiegen die gemeindlichen Zuschüsse 2023 und 2024 um 11% (6,921 Mio. € in 2024).

Die Betriebskosten pro Betreuungsplatz variieren je nach Betreuungsart- und alter erheblich. Die Kosten können sich bei Wechsel unter einem Jahr verändern. Die Anzahl der Kinder in der Betreuungsform wirkt sich erheblich auf die Platzkosten aus. Durchschnittlich belaufen sich die reinen Betreuungskosten für einen Ü3 Platz auf etwa 10.300 Euro. Für einen U3 Platz belaufen sich die Kosten auf etwa 18.750 Euro.

Im Jahr 2024 betrug der Deckungsbeitrag durch Elternbeiträge nur noch 13,7 % (1,2 Millionen Euro). Für einen Deckungsbeitrag von 20 % müssten sich die Einnahmen aus Elternbeiträgen auf 1,75 Millionen Euro belaufen. Dies würde eine prozentuale Beitragserhöhung von 46 % bedeuten!

Vorschlag 8 % höhere Elternbeiträge

Der Verwaltungsvorschlag beinhaltete, den Einheimischenabschlag beizubehalten. Die Auswärtigen zahlen somit höhere Beiträge. Die Bezahlung wird gleichzeitig auf 12 Monatsbeiträge umgestellt und der Kostendeckungsgrad verbleibt, unter Annahme von gleichbleibenden Zuschüssen und nur gering steigenden Betriebskosten, bei ca. 14,8 %.

Schulkindbetreuung

In diesem Bereich ist ein signifikanter Anstieg deutlich erkennbar. Überwiegend werden die Betreuungszeiten bis 15 Uhr gebucht. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 609 Kinder die Karlsbader Grundschulen. Davon werden 296 Kinder in der Schulkindbetreuung betreut, womit eine Versorgungsquote von ca. 49 % erzielt wird (Stand Ende April 2025).

Ausbau und Erweiterungsmaßnahmen

In Langensteinbach werden die Betreuungsräume im Gebäude 4 erweitert, sowie die Küche ausgebaut. Ferner wird das Dachgeschoss Gebäude 3 als Gruppenraum ausgebaut. Zudem entsteht ein dritter Gruppenraum im Untergeschoss Gebäude 2. In Ittersbach ist ein Raumtausch zur Kombinutzung im Untergeschoss der Schule vorgesehen (Spiel- Lernfläche). Durch frühere Umbaumaßnahmen und Kombinutzung reicht dies aus. In Auerbach sind bisher keine weiteren Räume notwendig. Potenziale sind im Untergeschoss der Grundschule aber bei Bedarf vorhanden.

Kräftig investiert wird für die Schulkindbetreuung in Karlsbad. Archivbild Adler + Retzbach von den Baumaßnahmen an der Grundschule Langensteinbach
Kräftig investiert wird für die Schulkindbetreuung in Karlsbad. Archivbild Adler + Retzbach von den Baumaßnahmen an der Grundschule Langensteinbach

Finanzen

Der Kostendeckungsgrad sei wie erwartet gesunken und im Jahr 2025 wird sich das voraussichtlich ähnlich entwickeln. Im Schuljahr 2025/2026 ist mit erheblichen Kostensteigerungen zur rechnen. Ursächlich sind Personalkosten durch mehr Betreuungspersonal, zusätzliche Räume und zusätzliche Essensbereiche mit Hauswirtschaftskräften. Ziel ist, den Kostendeckungsgrad von ca. 66 % auch künftig zu halten. Die letzte Erhöhung war im Jahr 2021. Voraussichtlich steigen die Entgelte um 10 % zum Schuljahr 2026/2027.

Diskussion

Im Gremium wurde unter anderem über den Umfang der Gebührenerhöhungen, Kostenentwicklung im Gesamtbereich, finanzielle Belastung für die Eltern und effizienteres Arbeiten diskutiert. Mehrheitlich bestätigten die Räte den geplanten Umfang der Gebührenerhöhung. Hauptamtsleiter Benedikt Kleiner erläuterte auf eine Anmerkung hin: Es sei ein Weg zu mehr Effizienz, Plätze ohne höheren Personalbedarf zu schaffen. Auch über die Standards zu reden, sei ein Weg. Diese kämen allerdings vom Land. Ferner informierte er, dass der Auswärtigenzuschlag dafür gedacht sei, dass die entsprechenden Gemeinden ihrerseits Angebote schaffen. Die pauschalierten Ausgleichszahlungen reichen nicht, um die tatsächlichen Kosten zu finanzieren.

Hauptsatzung geändert – konkrete Regeln für digitale Formate

Ab dem Jahr 2026 ist das Übertragen in einen öffentlichen Raum, sowie das Streamen von Gemeinderatssitzungen auch rechtlich möglich. Der Gemeinderat gab zu den entsprechenden Änderungen in der Hauptsatzung grünes Licht. Nach dem vorherigen Umbau des Bürgersaals sind somit fast alle Voraussetzungen für den Start des neuen Angebotes gegeben. Karlsbad sei damit – so Kleiner – eine der ersten Kommunen die solches in der Hauptsatzung regelt.

Nach dem Öffentlichkeitsgrundsatz der Gemeindeordnung, ist nach wie vor eine öffentliche Sitzung im Saal vorgegeben. Sitzungen müssen an einem allgemein zugänglichen Ort stattfinden. Dieser muss Platz für interessierte Bevölkerungskreise bieten. In Karlsbad finden die Gremiensitzungen im Bürgersaal in Karlsbad-Langensteinbach statt.

Die digitalen Zusatzangebote (Livestream und Aufzeichnungen) sollen die Informations- und Teilhabemöglichkeiten für die Bevölkerung steigern. Bürgermeister Björn Kornmüller erläuterte, dass es schlussendlich auch darum geht, demokratische Entscheidungen auf kommunaler Ebene noch transparenter und nachvollziehbarer zu machen. Letztlich geht es also auch um eine größere Akzeptanz solcher politischen Entscheidungen.

Änderungen zur digitalen Teilnahme

Durch die Neufassung der Hauptsatzung bleibt die im Zuge der Corona Pandemie geschaffene Möglichkeit zur digitalen Sitzungsteilnahme von Gremiumsmitgliedern erhalten. Eine solche kann stattfinden, wenn die Sitzung andernfalls aus schwerwiegenden Gründen, insbesondere bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Infektionsschutzes oder in sonstigen außergewöhnlichen Notsituationen, nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden könnte. Die Regelung dient der Vorsorge für außergewöhnliche, nicht vorhersehbar Notsituationen. Es entfällt die bisherige Beschränkung auf „notwendige“ Sitzungen.

Vorgaben

Die digitalen Zusatzangebote gibt es auch künftig, aus technischen und organisatorischen Gründen, nur für den Gemeinderat als Hauptorgan der Gemeinde Karlsbad. Die Speicherdauer wird auf die Legislaturperiode des jeweiligen Rates begrenzt. Die neue Regelung ermöglicht verschiedene technische Anwendungen. Die Bürgersprechstunde ist aus Datenschutzgründen von dem Verfahren ausgeschlossen. Zuschauerinnen und Zuschauer werden ferner, wenn sie sich auf die Empore des Bürgersaals begeben, nicht gefilmt. Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte müssen auch nicht mehr im Einzelfall in die Filmaufnahmen einwilligen. Die geänderte Hauptsatzung legt dies automatisch so fest.

Im Rahmen der neuen digitalen Formate bei Gemeinderatssitzungen können ab 2026 Sitzungen auch live im Vorraum des Bürgersaals mitverfolgt werden. Foto: Gemeinde Karlsbad
Im Rahmen der neuen digitalen Formate bei Gemeinderatssitzungen können ab 2026 Sitzungen auch live im Vorraum des Bürgersaals mitverfolgt werden. Foto: Gemeinde Karlsbad

Änderungen bei der Zuständigkeit für personalrechtliche Entscheidungen

Der Gemeinderat war einverstanden, die personalrechtlichen Entscheidungen des Bürgermeisters von EG 4 auf EG 6 anzuheben. Die größere Zuständigkeit der Verwaltung liegt immer noch weit unter den Empfehlungen für vergleichbare Kommunen in der Größenordnung 10.000 bis 20.000 Einwohner. Sie ermöglicht schnellere Entscheidungen und damit auch Zusagen. Weiterhin bedeutet sie weniger Gremiums- und Verwaltungsaufwand. Dies ist auch vorteilhaft, um Nachwuchs in Zeiten des Fachkräftemangels schnell an die Gemeinde binden zu können.

Diskussion

Die Fraktionen befürworteten mit großer Mehrheit die vorgeschlagenen Änderungen. Ein Einwand betraf die generelle Manipulationsmöglichkeit durch technisches Fachwissen. Über KI könnten Redebeiträge verändert und beispielsweise manipulierte Mitteilungen an die Presse durchgereicht werden. Bürgermeister Björn Kornmüller bestätigte, dass die Einwände durchaus berechtigt sind, aber die Manipulationsmöglichkeiten in der heutigen Zeit durch die Nutzung der modernen Kommunikationsangebote wie Social Media etc. nicht gänzlich verhindert werden könnten. Wenn Angst davor die Entscheidungsgrundlage ist, dann dürfte man heute kaum noch ein politisches Amt annehmen. Ferner ist es sehr wahrscheinlich, dass diese Art der politischen Teilhabe in einigen Jahren Standard sein wird.

Bekanntmachungssatzung geändert

Der Gemeinderat beschloss auch Änderungen in der Bekanntmachungssatzung. Damit ist der Weg frei für weitere Digitalisierung innerhalb der Gemeindeverwaltung. Ab 2026 werden die öffentlichen Bekanntmachungen und Satzungen online veröffentlicht und dadurch auch rechtskräftig. Bisher wurden diese ausschließlich im gemeindlichen Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Bisherige Bekanntmachung wird parallel weitergeführt

Kleiner erläuterte, dass die Kontinuität der „ortsüblichen“ Bekanntgabe berücksichtigt wird. Das bedeutet konkret, dass neben der neuen Bekanntmachungsform im Internet die alte Form noch parallel weiterläuft. Dabei wird bei den Bekanntgaben in der bisherigen Form jedoch auch darauf hingewiesen, dass die Bekanntgabe auch im Internet erfolgt. Die Bekanntmachungssatzung der Gemeinde stammt aus dem Jahr 1971. Sie ist nicht mehr zeitgemäß.

Was ist neu formal erforderlich?

Qualifizierte elektronische Signatur (Datenschutz und Schutz vor Missbrauch)

Der Bereitstellungstag muss angegeben werden

Sie muss auf der Startseite www. Karlsbad.de sichtbar sein und nicht in Untermenüs versteckt werden

Es dürfen keine Gebühren/Lizenzen oder ähnliches erforderlich sein

Veröffentlichung muss über einen Mindestzeitraum bereitgehalten werden (mindestens 1 Monat)

Die Bekanntmachungen können eingesehen werden

Ausdrucke der Internetbekanntmachungen sind gegen Kostenersatz möglich

Sondergesetzliche Regelungen bilden die Ausnahme, insbesondere BauGesetzbuch - diese dürfen nur „ergänzend“ im Internet veröffentlicht werden

Ausführliche Informationen zu den Tagesordnungspunkten mit den Vorlagen finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Karlsbad (Bürgerinfoportal).