Redaktionelle Berichte | 09.12.2025
Die Gemeinde Karlsbad hat in den vergangenen Jahren erste Schritte zur Bewältigung der etwaigen Folgen von Starkregenereignissen unternommen. Nach den mehrfachen Überflutungen im Jahr 2021 sind in den stark betroffenen Ortsteilen Langensteinbach, Mutschelbach und Auerbach konkrete Untersuchungen durchgeführt und Maßnahmenvorschläge entwickelt worden. Diese umfassen unter anderem den Bau von Regenrückhaltungen. Außerdem sollen Entwässerungsgräben eingerichtet, sowie ein Frühwarnsystem zur Überwachung neuralgischer Punkte implementiert werden. Im Februar 2025 wurden auch die Ortsteile Ittersbach und Spielberg in das Verfahren des Starkregenrisikomanagements mit einbezogen. Das Ing.-Büro Wald & Corbe hatte hierfür einen Auftrag erhalten.
Verhandlungen kosten erheblich Zeit
„Für die Gemeinde ist seit den Ereignissen 2021 klar, dass sie zügig handeln muss. Trotz klarer politischer Entscheidungen dazu, geht es momentan allerdings nur zögerlich voran“, so Bürgermeister Björn Kornmüller. Die Planungen für die Bereiche Fliederstraße und Schubertstraße in Langensteinbach sind weitestgehend umsetzungsreif. Dies gilt auch für den Bereich Wolfsgraben in Mutschelbach. Die Finanzmittel hierfür stehen im Haushalt auch bereit. Allerdings kann die Gemeinde, ohne im Eigentum der für die geplanten Dammanlagen, sowie Erd- und Auffangbecken erforderlichen Grundstücksflächen zu sein, nicht bauen. Die Bauwerke dienen dazu, bei künftigen Starkregenereignissen die anfallenden Wassermassen zurückzuhalten und danach zeitverzögert in die vorhandene Kanalisation abzuleiten.
Der Prozess stockt. Langwierige Grundstücksverhandlungen verzögern das Verfahren. Eigentümer sind teilweise nur schwer erreichbar, bei anderen bestehen viele offene Fragen. Ferner gibt es auch Einzelfälle, bei denen die Verkaufsbereitschaft bisher nicht vorhanden ist. Zu erwähnen ist, dass aus rechtlichen Gründen in Mutschelbach erst nach Rechtskraft des Flurbereinigungsplans im Jahr 2027 mit dem Bau begonnen werden kann.
„Wir arbeiten mit Hochdruck, aber wir haben nicht alles in der eigenen Hand. Eine seriöse Prognose, wann wir starten können, ist daher nicht möglich.“
Ebenfalls geprüft wird die rechtlich komplexe Frage, ob die Bauwerke notfalls im öffentlichen Interesse trotzdem umgesetzt werden können. „Um die Bevölkerung bestmöglich schützen zu können, ist der Bau der geplanten Rückhaltungen unbedingt erforderlich“, so betont der Bürgermeister.
Künftige Tendenzen
Starkregenereignisse führen mittlerweile in Siedlungsflächen immer häufiger zu schadhaften Überflutungen. Inzwischen nehmen die aufgetretenen Schäden durch Starkregen bundesweit einen Anteil von 50 % aller Hochwasserschäden ein. Die in den letzten Jahren zunehmende Anzahl solcher Ereignisse hängt mit der Klimaveränderung zusammen. Die Gefahren werden sich in den kommenden Jahren noch verstärken. Problematisch werden Starkregenniederschläge vor allem dann, wenn bisher nicht beobachtete oder nicht erwartete Abflüsse aus Außengebieten in die Ortslage einfließen. Gebäude und Einrichtungen müssen deshalb geschützt werden. Großräumige, öffentliche Vorsorge durch die Gemeinde, wird hierbei ergänzt durch private Schutzmaßnahmen am Einzelobjekt. Einen absoluten Schutz wird es jedoch nicht geben können.

