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Redaktionelle Berichte | 05.01.2026

Winterdienst betrifft alle

Wichtige Hinweise zur Räum- und Streupflicht in Karlsbad

Der Technische Dienst der Gemeinde Karlsbad war bereits verschiedentlich im Winterdienst tätig. Er ist bereits seit Ende Oktober / Anfang November 2025 einsatzfähig. Wenn es schneit, sind die Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger unterschiedlich spürbar. Umso hilfreicher ist es, die wichtigsten Regeln zum Winterdienst zu kennen.

Der Winterdienst entlang privater Grundstücke wird durch die Räum- und Streupflichtsatzung der Gemeinde Karlsbad geregelt. Sie verpflichtet alle Grundstückseigentümer bzw. Anlieger an öffentlichen Straßen und Wegen, Schnee und Eis ordnungsgemäß zu beseitigen. Zum Kreis der Verpflichteten zählen Eigentümer, Besitzer, Mieter und Pächter angrenzender Grundstücke. Eine Befreiung der Räum- und Streupflicht ist grundsätzlich nicht möglich! Die Räum- und Streupflicht gilt für alle Grundstücke innerhalb der Ortsbebauung. Dazu zählen auch unbebaute Bauplätze oder Gartengrundstücke.

Ihr Beitrag zum erfolgreichen Winterdienst

Freiräumen der Gehwege

An Straßen ohne Bürgersteig ist von den Anliegern ein 1 Meter breiter Streifen am Fahrbahnrand zu räumen. Fußgänger sollen sich gefahrlos bewegen können. Bei einseitigen Gehwegen sind nur diejenigen Straßenanlieger verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft.

Schnee gehört nicht auf die Fahrbahn

Der Schnee von den zu räumenden Gehwegen darf nicht auf die Fahrbahn geschippt werden. Er ist auf den privaten Anliegergrundstücken oder am Straßenrand abzulagern.

Parken

Fahrzeuge bitte so nah wie möglich am Fahrbahnrand parken. Schneepflüge sind 3 Meter breit und benötigen genug Platz zum Räumen.

Vorfahrt für Winterdienstfahrzeuge

Gewähren Sie Räum- und Streufahrzeugen Vorfahrt. Die Fahrbahnmitte und Kreuzungsbereiche müssen frei sein.

Auch an Rettungsdienste und Müllabfuhr denken

Für Feuerwehr und Rettungsdienst müssen Rettungswege freigehalten werden. Die Müllabfuhr benötigt schneefreie Zugänge zu Abfallbehältern.

Zeiten für das Schneeräumen

Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt, oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr.

Räum- und Streupflicht-Satzung

Die Räum- und Streupflichtsatzung ist auf der Homepage der Gemeinde Karlsbad eingestellt.

Strafen bei Pflichtverletzungen

Wer seine Räum- und Streupflicht vorsätzlich oder fahrlässig vernachlässigt, handelt ordnungswidrig. Dies kann mit einer Geldbuße von mindestens 2,50 Euro und bis zu 500 Euro geahndet werden.

Winterdienst der Gemeinde Karlsbad

Die Gemeinde Karlsbad ist an ihren Grundstücken und Gebäuden in gleichem Umfang an die Vorgaben der Räum- und Streupflichtsatzung gebunden.

Für die Räum- und Streupflicht außerhalb von Ortschaften, auf Kreis- und Landes-Straßen, ist die Straßenbauverwaltung des Landkreises zuständig. Land- und forstwirtschaftliche Wirtschaftswege werden grundsätzlich nicht vom Winterdienst bedient.

Die Winterdienststrecken werden gemäß dem Winterdienstplan, nach einer Prioritätenliste geräumt und/oder gestreut. Die Abläufe sind so getaktet, dass der die Mitarbeiter des Technischen Dienstes alle im Winterdienstplan enthaltenen Straßen bis zum Einsetzen des Berufsverkehrs um 7.00 Uhr räumt. Die weiteren Einsätze richten sich dann im Laufe des weiteren Tages nach den aktuellen Straßen- und Wetterverhältnissen.

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!

Foto: Archiv Gemeinde Karlsbad
Foto: Archiv Gemeinde Karlsbad