Amtliche Bekanntmachungen | 05.01.2026
Hier: Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften "Feuerwehrhaus Langensteinbach“ in Karlsbad-Langensteinbach
Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat am 09.04.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Feuerwehrhaus Langensteinbach" aufzustellen.
Das bestehende Feuerwehrgerätehaus von Karlsbad-Langensteinbach entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und befindet sich in einem baulich schlechten Zustand. In der Feuerwehrkonzeption und per Gemeinderatsbeschluss wurde deshalb entschieden, dass zur Aufgabenerfüllung der Feuerwehr in Langensteinbach ein neues Feuerwehrgerätehaus errichtet werden soll.
Nach der erfolgten Standortauswahl durch den Gemeinderat muss nun das Bebauungsplanverfahren angestoßen werden, um das Planungsrecht für den geplanten Feuerwehrhausneubau zu schaffen.
Das Plangebiet umschließt aktuellen Feuerwehrgerätehaus und bietet nach Osten die Möglichkeit zur Errichtung eines neuen Gebäudes. Umfasst werden die Flurstücke 9669, 9670, 9671, 9672 (Teilbereich) und 9673, sowie zur Erschließung Teile des Feldweges Flst.Nr. 9656 und ein Teil der Ittersbacher Straße.
Der Geltungsbereich ist durch eine dicke, schwarz gestrichelte Linie im Lageplan abgegrenzt.
Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Karlsbad, den 05.01.2026
Kornmüller, Bürgermeister