Aus der Arbeit des Gemeinderates

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Aus der Arbeit des Gemeinderates | 13.01.2026

Sanierung Jahnhalle und Feuerwehr sowie weitere Themen

Gemeinderatssitzung vom 10. Dezember 2025

In der Dezembersitzung gab der Gemeinderat grundsätzlich grünes Licht für die Sanierungsplanung der Jahnhalle. Sie soll baulich, technisch und energetisch ertüchtigt werden. In saniertem Zustand kann sie weiter dauerhaft für Schul-, Vereins- und Breitensport genutzt werden.

Das Gremium beauftragte die Verwaltung, notwendige Planungen weiter zu detaillieren und alle notwendigen Genehmigungen vorzubereiten. Außerdem prüft die Verwaltung mögliche Förderprogramme von Land und Bund. Den verbleibenden kommunalen Finanzanteil muss die Gemeinde im Haushalt (Finanzplanung) berücksichtigen. Auch die Schelmenbuschhalle wurde mit betrachtet. Sie ist ebenfalls sanierungsbedürftig.

Sanierungsbedarf unumstritten

Die 2024 abgeschlossene Hallenbedarfsanalyse belegt unter anderem, dass die Halleneinheiten am Schulzentrum umfassend saniert werden müssen. Am Schulzentrum besteht ein strukturelles Hallendefizit. Die Jahnhalle erhält von Schulen und Vereinen kritische Bewertungen. Diese betreffen insbesondere den baulichen Zustand, die Sanitäranlagen und die Barrierefreiheit. Der bauliche Zustand wird fachlich als „stark sanierungsbedürftig“ bezeichnet. Architekt Andreas Adler vom Büro Adler + Retzbach erläuterte die Defizite bei der Jahnhalle: Die über 50 Jahre alte Halle wurde bisher nicht saniert. Es gab lediglich Notfallmaßnahmen, um den Betrieb aufrecht zu erhalten. An der Halle gibt es starke Schäden am Dach, einen defekten Sporthallenboden und die Gebäudetechnik ist desolat. Zudem ist die Halle nicht barrierefrei und hat keine ausreichenden Sanitäranlagen.

Für den Schul- und Vereinssport ist die Jahnhalle unverzichtbar. Ohne deren Sanierung verschärft sich das bereits heute bestehende Kapazitätsdefizit. Auf politischer Ebene wurde das Thema schon in der Vergangenheit umfassend diskutiert. Klar ist, dass die Sanierung der Jahnhalle ein zwingender Bestandteil der langfristigen Sport- und Bildungsinfrastruktur der Gemeinde darstellt.

Die Machbarkeitsstudie vom beauftragten Büro Adler + Retzbach geht von einem geschätzten Investitionsvolumen von 8,7 Mio. Euro für die Jahnhalle aus. Sie ist ein zentraler Baustein für Schul-, Vereins- und Breitensport. Die Gemeinde wird sich für das Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ bewerben. Bis zu 45 % der förderfähigen Kosten können dabei bezuschusst werden.

Die Unterlagen müssen bis 15.1.2026 eingereicht sein. Auch das Sportstättenförderprogramm soll mit einbezogen werden. Bei diesem können bis zu 30 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.

Schelmenbuschhalle

Bei der Schelmenbuschhalle gibt es folgende Defizite: Sie ist funktional und gestalterisch keine Gesamteinheit mit der Jahnhalle. Sie hat keine Sanitäranlagen für den Betrieb als Versammlungsstätte. Die Dachkonstruktion sowie Gebäudetechnik sind sanierungsbedürftig. Bei Ausfall der Komponenten gibt es keine Ersatzteile mehr. Zudem ist sie ebenfalls nicht barrierefrei.

Für die Schelmenbuschhalle sollen über das Landessanierungsprogramm („Ortsmitte Langensteinbach“) Baden-Württemberg Fördermittel beantragt werden. Hierbei ist eine Förderung bis zu 21,6 % der förderfähigen Sanierungskosten möglich. Eine weitere Aufnahme in das Programm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ wird geprüft. Der Gemeinderat wird sich bei seiner Klausurtagung Ende Januar 2026 eingehend mit den Sanierungsplänen auseinandersetzen.

Ziele des Hallensanierungskonzeptes

Die Gebäudehüllen sollen energetisch saniert werden (KFW 55 EE-Standard). Insgesamt sollen beide Hallen funktionaler werden. Ein angemessenes Foyer für beide Hallen soll entstehen. Zudem sind Besuchertoiletten, angemessenen Peripherie- und Nebenflächen und eine zentrale Gebäudetechnik geplant. Auch eine gemeinsame Küche und Ausgaben für beide Gebäude beinhalten die Pläne. Das neue Ensemble soll für alle Nutzungsarten passen. Die Freianlagen werden ergänzt und angepasst, Schadstoffe beseitigt und die Barrierefreiheit hergestellt.

Die Jahnhalle ist sanierungsbedürftig. Für den Sanierungsplan gab es jetzt grünes Licht. Foto: Gemeinde Karlsbad
Die Jahnhalle ist sanierungsbedürftig. Für den Sanierungsplan gab es jetzt grünes Licht. Foto: Gemeinde Karlsbad

Beschaffungen für Feuerwehr genehmigt

Ein Auftragsvolumen von ca. 217.200 Euro für Feuerwehrausstattung passierte den Gemeinderat. Die Feuerwehr soll mit leichter Schutzkleidung (rund 82.800 Euro), digitalem Einsatzstellenfunk (rund 91.500 Euro) und einem neuen hydraulischen Rettungssatz (rund 43.000 Euro) versorgt werden. Die Aufträge gehen an die Firmen Fireliner GmbH in Weinstadt (Schutzkleidung), Firma Selectric in Ehingen (Einsatzstellenfunk) und Wilhelm Barth GmbH in Fellbach (hydraulischer Rettungssatz).

Leichte Schutzkleidung

Die Ereignisse der letzten Jahre haben deutlich gezeigt: Bei den Feuerwehren und ihren Trägern findet ein Umdenken bei der Ausstattung mit Einsatzkleidung statt. Jahrelang war Zielvorgabe, jede Feuerwehreinsatzkraft mit einer Schutzkleidung mit maximalem Schutz beim Innenangriff auszustatten. Jetzt erzwingen besonders hochsommerliche Temperaturen, Vegetationsbrände und technische Hilfeleistungen in steigendem Umfang ein Umdenken. Dazu zählen auch stunden- bis tagelange Einsätze bei Überschwemmungen sowie das Thema Einsatzstellenhygiene/Gesundheitsschutz. Für Einsätze außerhalb des Gefahrenbereiches im klassischen Brandeinsatz reicht eine leichte Schutzkleidung (Einsatzjacke, Einsatzhose bzw. Handschuhe) vollkommen aus. Sie ist auch deutlich angenehmer beim Tragen, kostengünstiger als Brandschutzkleidung und eignet sich als Reserve. Sie verlängert auch die Lebensdauer der Brandschutzkleidung. In einem ersten Schritt ist die Beschaffung von 110 Sätzen der leichten Schutzkleidungvorgesehen.

Digitale Funkgeräte und Zubehör Einsatzstellenfunk

Neben dem Fahrzeugfunk nutzen die Feuerwehren für die Kommunikation zwischen den verschiedenen taktischen Einheiten an der Einsatzstelle den sogenannten Einsatzstellenfunk. Dieser wird vorwiegend mittels Handsprechfunkgeräten (77 Stück in Karlsbad) abgewickelt. Der Bestand wird jetzt durch digitale Funkgeräte ersetzt.

Hydrauliksatz für die Abteilung Mutschelbach

Für die Freiwillige Feuerwehr, Abteilung Mutschelbach hat sich die Gemeinde Karlsbad an der Landesausschreibung für Löschgruppenfahrzeuge (Projekt LF10 BW) beteiligt. In diesem Fahrzeug wurde als zusätzliche Beladung ein hydraulischer Rettungssatz vorgesehen. Der in der Abteilung vorhandene Rettungssatz mit Zubehör stammt aus dem Jahr 2001. Er wurde bereits gebraucht übernommen.

Der Rettungssatz erfüllt nach 24 Jahren nicht mehr die notwendigen Anforderungen an die Schneid- und Spreizfähigkeiten. Diese haben sich durch die aktuellen Fahrzeuge verändert. Das Rettungsgerät wird zur Rettung und Bergung von Menschen aus Fahrzeugen nach Verkehrsunfällen und bei sonstigen Unglücksfällen eingesetzt. Die Geräte sollen in der heute üblichen Akkutechnik beschafft werden.

Einrichten einer Arbeitsgruppe „Neubau Feuerwehrhaus Langensteinbach“

Der Gemeinderat beschloss, eine Arbeitsgruppe Neubau Feuerwehrhaus Langensteinbach einzurichten. Diese soll bei der Ausführung der zweijährigen Baumaßnahme kurzfristig und flexibel entscheiden können. Die Mitglieder sind:

Die Arbeit der Arbeitsgruppe Sanierung Schulzentrum Karlsbad hat sich für die Realisierung des Bauvorhabens als äußerst hilfreich und zielführend erwiesen. Jetzt gibt es eine weitere Arbeitsgruppe Neubau Feuerwehrhaus Langensteinbach.

Die Rahmenbedingungen der Arbeitsgruppe „Sanierung Schulzentrum Karlsbad“ wurden in ähnlicher Form übernommen. Die Auftragsvergaben wurden aber auf die Höhe eines beschließenden Ausschusses angepasst.

Diese sind:

-Status eines beschließenden Ausschusses

-Ausschließlich projektbezogene Entscheidungen und Beratungen, die den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Langensteinbach betreffen

-Projektbezogene Auftragsvergaben bis 150 000 €, soweit diese im Rahmen der bewilligten Haushaltsmittel abgedeckt sind.

Grundlegende Planungsschritte wie z.B. Vorstellung der Entwurfsplanung Gesamtprojekt, Aufträge über 150 000 € und Entscheidungen dazu werden weiterhin im Gemeinderat beraten und beschlossen.

Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Langensteinbach wurde eine Arbeitsgruppe gebildet. Foto: Archiv Gemeinde Karlsbad
Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Langensteinbach wurde eine Arbeitsgruppe gebildet. Foto: Archiv Gemeinde Karlsbad

Vergabe der weiteren Planungen Notstromversorgung Gemeinde Karlsbad

Der Gemeinderat vergab einen Auftrag über rund 115.200 Euro für die Notstromversorgung des Neuen Rathauses Langensteinbach, das Schulareal Schulzentrum Karlsbad und den Hallenkomplex an die Ingenieurgesellschaft Jergler in Rheinstetten

Krisenvorsorge betreiben

Deutschland ist eines der sichersten Länder der Welt. Dennoch erlebt die Bevölkerung, dass auch in Deutschland Krisen die gewohnten und alltäglichen Abläufe stören. Extreme Wetterereignisse nehmen zu. Durch Cyberattacken, Desinformation oder Sabotage finden Angriffe auf Infrastrukturen, Meinungsbildung und Zusammenhalt statt. Selbst ein Krieg scheint nicht mehr so ausgeschlossen zu sein wie noch vor einigen Jahren. Es ist daher besser, vorbereitet zu sein.

Stromversorgung als Rückgrat der Gesellschaft

Eine sichere und unterbrechungsfreie Stromversorgung ist in Deutschland zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Sie ist gleichzeitig das Rückgrat der modernen Gesellschaft. Die Stromversorgung nimmt daher eine zentrale Funktion im Bereich der kritischen Infrastrukturen ein. Kommt es zu Versorgungsausfällen kann dies auch zu weitreichenden Störungen in nahezu allen anderen Infrastrukturen führen. Durch den technologischen Fortschritt ist zu erwarten, dass die Abhängigkeit von einer funktionierenden Stromversorgung weiter zunehmen wird. Ein langanhaltender und flächendeckender Stromausfall, ein sogenannter Blackout, kann daher einer nationalen Katastrophe gleichkommen.

Kommunales Krisenmanagement

Eine solche Krisensituation ist mit normalen Betriebsabläufen nicht beherrschbar. Daher ist es auch auf kommunaler Ebene sinnvoll, ein Krisenmanagement zu etablieren. In diesem Zuge wurden mehrere Bereiche betrachtet und Maßnahmen entwickelt. Dazu gehört unter anderem auch ein technisches Versorgungskonzept. Dieses wurde in Zusammenarbeit mit der rbs-Wave (Ettlingen) entwickelt. Untersucht wurden dabei die Bereiche Strom- und Wärmeversorgung einzelner Gebäude, die Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, Kommunikation und Kraftstoffversorgung. Im Bereich Strom- und Wärmeerzeugung, wurden die Anlagentechniken in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht untersucht und miteinander verglichen. Ziel soll dabei die Aufrechterhaltung einer Mindest-Handlungsfähigkeit der im Krisenfall tätigen Einrichtungen, wie z.B. Verwaltung und Feuerwehr, über einen Zeitraum von drei Tagen sein.

Für die Ausarbeitung des Versorgungskonzepts wurden unter anderem folgende Annahmenzugrunde gelegt:

1. Stromausfall dauert mehrere Tage

2.Ausdehnung: Großflächiger Stromausfall (z.B. gesamter Landkreis oder Bundes-landbetroffen)

Bei langfristigen Stromausfällen sind Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen des Stromausfalls zu minimieren. Für großflächige Stromausfälle erarbeiten Bund und Länder ein Gesamtkonzept Ersatzstrom. Ziel ist dabei, die Minimalversorgung der Bevölkerung und eine Aufrechterhaltung der Grund- und Kernfunktionen der staatlichen Notfallvorsoge sowie der kritischen Infrastrukturen zu unterstützen.

Dennoch ist in den ersten Tagen des großflächigen Stromausfalls Amtshilfe o.ä. für die Kommune nicht zu erwarten. Bei Stromausfällen, die länger als 3 Tage dauern, benötigt Karlsbad die Unterstützung durch die übergeordneten Katastrophenschutzbehörden. Auch für lang andauernde Stromausfälle hat sich die Kommune grundsätzlich vorzubereiten. Entsprechende Ressourcen für das Überbrücken der Zeit sind vorzuhalten.

Beschaffungen

Derzeit laufen in Karlsbad Beschaffungen im Bereich der mobilen Notstromversorgung (60KvA Aggregate). Diese mobilen Großaggregate ergänzen die vorhandenen kleineren Aggregate in den Feuerwehrgerätehäusern. Im zweiten Schritt werden weitere Großaggregate für variable Nutzung z.B. dezentrale Anlaufpunkte ausgeschrieben. Zusätzlich wurden Möglichkeiten zur mobilen Kraftstoffversorgung beschafft. Diese müssen weiter ausgebaut und ergänzt werden. Für mehrere Gebäude/ Gebäudekomplexe wurden Vorgaben und Untersuchungen zur Versorgung mit Notstrom durchgeführt. Insbesondere soll ermöglicht werden, dass Personen in größerem Ausmaß untergebracht werden können. Der kommunale Verwaltungsstab muss handlungsfähig und die IT- und Kommunikationsstruktur muss ebenfalls funktionieren. Die Notstromversorgung betrifft den Hallen- und Schulkomplex in Karlsbad-Langensteinbach, der flächendeckend mit Notstrom versorgt werden soll. Außerdem das NeueRathaus in Langensteinbach als zentraler Verwaltungsbereich des Krisenstabes.

Selbstvorsorge essenziell

Selbst nach Realisierung der Maßnahmen ist es nicht möglich, die Gesamtbevölkerung im Krisenfall komplett zu betreuen und versorgen. Auch deshalb geht es nicht ohne die notwendige Selbstvorsorge der Bevölkerung. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz- und Katastrophenhilfe hat hierfür einen Ratgeberneu aufgelegt. Der Ratgeber Vorsorgen für Krisen und Katastrophen fasst Vorbereitungs- und Handlungsempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Checklisten unterstützen Sie bei der Umsetzung. Vorsorgen für Krisen und Katastrophen - BBK

Schnellerer Bauablauf - überplanmäßige Mittel für die Baumaßnahme Schulkindbetreuung Grundschule Langensteinbach genehmigt

Der Gemeinderat genehmigte 350.000 Euro überplanmäßige Mittel für den Ausbau der Schulkindbetreuung in Karlsbad-Langensteinbach.

Der stellvertretende Leiter des Amtes für Bau, Planung und Umwelt, Dirk Höger erläuterte, dass nach der Kostenermittlung des Architekturbüros Adler + Retzbach für die Baumaßnahmen Schulkindbetreuung Grundschule Langensteinbach insgesamt 1.050.000 Euro in den HH-Jahren 2025 und 2026 eingestellt wurden. Davon entfallen 350.000 Euro auf das Haushaltsjahr 2025 und 700.000 Euro auf das Haushaltsjahr 2026. Die Höhe dieser Gesamtmittel ist nach aktueller Kostenzusammenstellung (Prognose) vom November 2025 ausreichend. Die Baumaßnahmen laufen zügiger als geplant, daher werden Teile der für 2026 veranschlagten Mittel bereits 2025 benötigt. Positiv sei, dass der Einsatz der am Bau beteiligten Unternehmen die schnelle Abwicklung der Arbeiten mit ermöglicht hat. Auch aus diesem Grund sollten die entsprechenden Rechnungen noch im laufenden Kalenderjahr ausgezahlt werden können.

Schneller als geplant laufen die Arbeiten Ausbau Schulkindbetreuung an der Grundschule Langensteinbach. Foto: Gemeinde Karlsbad
Schneller als geplant laufen die Arbeiten Ausbau Schulkindbetreuung an der Grundschule Langensteinbach. Foto: Gemeinde Karlsbad

Bürgermeister darf Auftrag für Parkraumkonzept erteilen – Haushaltsmittel fließen ins Jahr 2026

Der Gemeinderat war damit einverstanden, die im Jahr 2025 nicht verbrauchten Haushaltsmittel in Höhe von rund 46.000 Euro in das Budget für 2026 zu übertragen. Die Gesamtkosten Parkraumerhebung und Parkraumkonzept liegen somit in Summe bei rund 62.500 Euro, die Zuschüsse bei rund 42.200 Euro. Das Fachbüro Köhler – Leutwein hat ein Angebot über rund 42.800 Euro vorgelegt. Dieses beinhaltet die Durchführung des Parkraumkonzeptes. Das Gremium gab Bürgermeister Björn Kornmüller grünes Licht, das Fachbüro zu beauftragen, sobald die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Regierungspräsidiums vorliegt.

Das Büro Köhler-Leutwein wurde 2025 mit der Durchführung der Parkraumerhebung beauftragt. Die Kosten hierfür lagen bei 18.750 EUR. Der bewilligte Zuschuss (50 %) beträgt 9.375 EUR. Die Erhebungen wurden nach den Sommerferien durchgeführt. Die Ergebnisse präsentierte das Fachbüro im Oktober im Gemeinderat.

Mit dem aktuell vorliegenden Angebot des Büros Köhler-Leutwein wird das Parkraumkonzept erstellt. Dabei sollen auch Lösungen in den einzelnen Hotspots erarbeitet werden. Für das Parkraumkonzept wurde wiederum ein Zuschussantrag beim Regierungspräsidium Karlsruhe gestellt. Die Zuschusshöhe für das Parkraumkonzept beträgt 75 %, also 32.799,38 Euro.

Das Parkraumkonzept soll bis zur Klausurtagung des Gemeinderates beauftragt werden. Im Haushalt 2025 sind insgesamt 65.000 Euro für Parkraumerhebung und Parkraumkonzepteingestellt. Bei den Planungen war man davon ausgegangen, dass dies abschließend im Jahr 2025 erfolgen wird. Allerdings konnte – auch durch die vorgezogene Bundestagswahl – die Parkraumerhebung erst deutlich später im laufenden Jahr beauftragt und durchgeführt werden. Daher verschiebt sich die anschließende Parkraumerhebung auf das kommende Jahr. Erst in der Klausurtagung des Gemeinderates können die einzelnen Maßnahmen besprochen werden. Danach werden die weiteren Gremien informiert und die Öffentlichkeit eingebunden.

Verschiedenes

Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität

Der stellvertretende Rechnungsamtsleiter Simon Müller informierte zum Thema. Mit dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität bringt die Bundesregierung eine nie dagewesene Investitionsoffensive auf den Weg – für umfangreiche Investitionen in die Modernisierung und in die Zukunftsfähigkeit Deutschlands.

Für Bundesinvestitionen sind demnach 300 Mrd. Euro vorgesehen. In den Klima- und Transformationsfonds fließen 100 Mrd. Euro und 100 Mrd. Euro erhalten die Länder und Kommunen. Das Sondervermögen schafft die notwendigen finanziellen Spielräume, um in den kommenden Jahren die strukturelle Modernisierung des Landes erfolgreich voranzutreiben, damit der Investitionsstau dennoch in Deutschland gelöst werden kann.

Die Verteilung auf die Länder- und Kommunen wird im Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG geregelt.

Demnach entfallen auf Baden-Württemberg 15,7023 % war rd. 13.15 Mrd. Euro entspricht. Auf die Landkreise, Städte und Gemeinden werden hiervon 8,766 Mrd. Euro weiterverteilt. Der Gemeindeanteil beträgt demnach 6,431 Mrd. Euro. Verteilt werden die Mittel anhand eines Verteilschlüssels auf Basis der Kommunalen Investitionspauschale (KIP) für die Jahre 2023 und 2024. Somit entfallen auf Karlsbad rd. 10 Mio. Euro.

Maßnahmen können rückwirkend ab dem 01.01.2025 angemeldet werden. Der Baubeginn darf demnach nicht vor den 01.01.2025 liegen. Maßnahmen können bis zum 31. Dezember 2036 angezeigt werden und müssen dann bis zum 31. Dezember 2042 abgeschlossen und vollständig abgenommen werden.

Für die Investitionsmaßnahmen sind von der jeweiligen Kommune angemessene Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durchzuführen, anzuwenden ist §12 GemHVO. Diese Vorgabe ist unbedingt einzuhalten.

In Klärung ist derzeit noch in wieweit eine Doppelförderung mit anderen Förderprogrammen möglich ist. Das LuKIFG selbst enthält kein Doppelförderungsverbot. Theoretisch ist das Programm mit allen anderen Förderungen kombinierbar. Jedoch gebt das LuKIFG bestehende Doppelförderungsverbote oder Anrechnungsgebote anderer Programme nicht auf. Förderfähig sind ausschließlich Sachinvestitionen und der Erwerb von dauerhaften Rechten und zeitlich begrenzten Nutzungsrechten im Bereich der Digitalisierung sowie die Entwicklung von digitalen Verfahren und ihre Beauftragung.

Dank für die gemeinsame Arbeit

Bürgermeister Björn Kornmüller bedankte sich beim Gremium sowie den Amtsleitungen. Man habe gemeinsam sehr viel bewegt. Die Zusammenarbeit sei dabei stets sehr gut und immer konstruktiv gewesen. Er bedankte sich auch bei der Presse für die Begleitung der kommunalpolitischen Arbeit. Für den Gemeinderat bedankte sich GR Reinhard Haas (SPD). Man habe viele Diskussionen geführt und dabei immer das Große und Ganze gesehen. Die Zusammenarbeit im Gremium und mit der Verwaltung sei hervorragend gewesen.

Ausführliche Informationen zu den Tagesordnungspunkten mit den Vorlagen finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Karlsbad (Bürgerinfoportal).