Aus der Arbeit des Gemeinderates | 20.01.2026
Ein großes Thema in der Dezembersitzung war der Jahresabschluss 2024. Dieser fiel deutlich besser als prognostiziert aus.
Ausgegangen war man von einem Minus im Ergebnishaushalt von 3.063.777,80 Euro. Tatsächlich kam ein positives Gesamtergebnis von 2.384.438,67 Euro heraus. Insgesamt fiel also das Ergebnis um 5.448.216,47 Euro besser aus.
Dies errechnet sich aus folgenden Positionen – Ergebnis 2024 in Klammern:
Ordentliche Erträge: 49.221.566 Euro (53.262.495,05 Euro)
Ordentliche Aufwendungen 52.285.343,80 Euro (52.011.254,91 Euro)
Außerordentliche Erträge 1.356.761,03 Euro
Außerordentliche Aufwendungen 222.562,50 Euro
Liquide Mittel 2024
Die Finanzrechnung schließt mit einem Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Jahres 2024 in Höhe von 8.529.981,71 € ab (VJ 11.215.901,35 €), was einer Minderung der Zahlungsmittel um 2.685.919,64 € gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Der Jahresüberschuss beim ordentlichen Ergebnis von 1.250.240,14 € wird in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses eingestellt. Der Jahresüberschuss des Sonderergebnisses von 1.134.198,53 € wird in die Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses eingestellt. Das Gremium genehmigte die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Außerdem beschloss der Gemeinderat die Nachkalkulation der Abwasserbeseitigung 2024. Die Gebührenüberschüsse bei der Niederschlagswasserbeseitigung werden in Höhe von 37.325,47 € werden für den späteren Ausgleich in die Gebühren-überschussrückstellungen überführt. Die Unterdeckung von 123.942,24 € bei der Schmutzwasserbeseitigung wird für den späteren Ausgleich vorgemerkt.
Sehr schwieriges Finanzumfeld für Kommunen
Der stellvertretende Rechnungsamtsleiter Simon Müller erläuterte den Jahresabschluss Die Kommunen in Deutschland hätten im Jahr 2024. ein Rekorddefizit aufzuweisen. Die Ausgaben sind stärker gestiegen als die Einnahmen. Deutlich angestiegen sind die Ausgaben für Sozialleistungen, Personalausgaben (sehr hoher Tarifabschluss) und der laufende Sachaufwand. 37 der insgesamt 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg konnten die kommunalen Auszahlungen nicht durch Einzahlungen decken. Nur noch 414 der insgesamt 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg hatten einen positiven Deckungsgrad.
Gesamtentwicklung ordentliche Erträge 2024
Die ordentlichen Erträge der Ergebnisrechnung 2024 sind in der Summe gegenüber den Haushaltsansätzen von 49.221.566,00 € um 4.039.929,05 € angestiegen. Insgesamt konnten im Jahr 2024 Erträge von 53.261.495,05 € verbucht werden.
Bei der Ertragsgruppe Steuern und ähnlichen Abgaben ergaben sich im Jahr 2024Mindererträge von 738.064,86 €.
Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ergaben sich Mindererträge von1.359.227,65 € gegenüber dem Ansatz von 13.200.000,00 €. Insgesamt flossen Erträge in Höhe von 11.840.772,35 € im Jahr 2024 zu. Die Mindererträge entstanden auf Grund der negativen, gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Das Gesamtaufkommens der Einkommen-steuer in Baden-Württemberg betrug im Jahr 2023 rd. 7,296 Mrd. Euro. Im Jahr 2024 betrug dieses zwar 7,721 Mrd. Euro, was zwar einer Steigerung von 5,83 % oder 425 Mio. Euroentspricht. Bei den Haushaltsplanungen wurden die Orientierungsdaten des Landes zum Endes des Jahres 2022 zugrunde gelegt, welche noch 8,451 Mrd. Euro für das Jahr 2024prognostiziert hatten. Hieraus hatte sich rechnerisch ein Ansatz von 13,2 Mio. Euro ergeben.
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer schloss mit Erträgen von 1.432.010,66 € um 697.989,38 € schlechter ab gegenüber dem Ansatz von 2.130.000,00 €. Man liegt somit aber etwas über dem Vorjahresniveau von 1.344.701,80 €. Insgesamt entfällt auf die Gemeinden in Baden-Württemberg ein Umsatzsteueranteil von rd. 1,147 Mrd. Euro im Jahr 2024. In den Haushaltsplanungen zum Doppelhaushalt 2023/2024 hatte man mit einer Schlüsselzahl von 0,0018210 statt 0,00118210 geplant, weshalb im Ansatz der Betrag von 2.130.000 € bei einem prognostizierten Aufkommen von 1,173 Mrd. Euro eingeplant wurde. Passend wäre hier ein Ansatz von 1.380.000,00 gewesen.
Der größte Mehrertrag ergab sich bei der Gewerbesteuer mit einem Plus von1.331.111,70 € gegenüber dem Ansatz von 8.000.000,00 €. Insgesamt belaufen sich dieErträge aus der Gewerbesteuer auf 9.331.111,70 €. Im Vorjahr 2023 lag man hier bei10.542.962,87 €. Zahlungswirksam flossen der Gemeinde bei der Gewerbesteuer im Jahr2024 9.345.248,42 € zu.
Bei der Vergnügungssteuer beträgt der Mehrertrag 5.346,62 € gegenüber dem Ansatz von100.000,00 € in 2024. Mit einem Gesamtbetrag von 105.346.62 € ist dies aber immerhin41.019,75 € mehr im Vergleich mit dem Vorjahr 2023.
Bei der Grundsteuer A und B konnten insgesamt Mehrerträge von 10.410,28 € verbucht werden. Das Grundsteuer A Aufkommen betrug 29.305,33 € (Ansatz 32.000,00 €) und das Grundsteuer B Aufkommen 2.233.104,95 € (Ansatz 2.220.000,00 €).
Insgesamt wurden im Bereich Steuern und Abgaben Erträge von absolut 25.988.935,14 €erzielt. In der Planung für das Jahr 2024 war man noch von Erträgen von 26.727.000 €ausgegangen.
Bei den Erträgen aus Zuweisungen und Zuwendungen konnten u. a. über den Planansatz2024 von insgesamt 13.419,184,00 € hinaus höhere Erträge bei den Zuweisungen fürlaufende Zwecke vom Land (Sachkostenbeiträger Schulen / Zuweisungen Kinderbetreuung) in Höhe von +809.468,85 € erzielt werden. Mehrerträge ergaben sich ebenfalls bei den Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft (+ 2.158.170,30 €) sowie bei den Schlüsselzuweisungen für die Investitionspauschale (+355.646,80 €).
Auf die Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft (Ansatz 5.650.000,00 €) entfielen Erträge von 7.808.170,30 € was einem Plus von 2.158.170,30 € entspricht. Hier hat sich der Grundkopfbetrag A der FAG-Berechnung von 1.703,10 € im Ansatz auf 1.903,10 €deutlich erhöht. Der Grundkopfbetrag B aus der flächenbezogenen Komponente des FAG fiel in der FAG-Abrechnung mit 83,3 € sogar etwas geringer im Vergleich mit der Planung(85,16 €) aus. Aus diesen beiden Komponenten multipliziert mit der erhöhten Einwohnerzahlergibt sich eine Bedarfsmesszahl von 32.050.565,00 €. In den Planungen ist man hier von29.003.708,00 € ausgegangen.
Die Steuerkraftmesszahl liegt für 2024 bei 20.872.461,00 € (Planung: 20.927.460,00 €). Aus der Differenz der beiden Messzahlen von 11.178.104,00 € (Planung 8.076.248,00 €) erhält die Gemeinde einen Anteil von 70,01 % (VJ 70,07 %). Dies entspricht 7.825.790,60 €.
Somit ergab sich bei der Ertragsentwicklung im Bereich der Zuweisungen und Zuwendungen insgesamt ein Plus von 3.094.867,23 € gegenüber dem Haushaltsansatz 2024(13.419,184,00 €). Insgesamt wurden in diesem Bereich Erträge von 16.552.332,44 € erzielt.
Im Ansatz der aufgelöste Investitionszuwendungen und –beiträge war man für 2024 von Erträgen in Höhe von 990.889,00 € ausgegangen. Letztlich schloss das Jahr 2024 mit einem Mehrertrag (+145.034,16 €) ab. Insgesamt ergaben sich Erträge von 1.135.923,16 €. Diese Erträge stellen keine zahlungswirksamen Vorgänge in der Finanzrechnung dar.
Bei den Öffentlich-rechtlichen Entgelten war man im Ansatz 2024 von Erträgen in Höhe von 5.904.300,00 € ausgegangen. Letztlich landete man hier bei einem Gesamtertrag von6.093.775,46 €, was einem Plus von 189.475,46 € entspricht. Gebührenüberschussrückstellungen, welche diese Position ertragsmäßig verringern, wurden im Jahr 2024aufgrund der Nachkalkulation der Abwassergebühren in Höhe von 37.325,47 € für den Bereich des Niederschlagswassers gebildet. Demgegenüber hat man Gebührenüberschuss-rückstellungen aus Vorjahren in Höhe von 146.058,20 € aufgelöst. Diese erhöhen die Position der Verbrauchsgebühren somit ertragsmäßig.
Bei den Verbrauchsgebühren (Frischwasser, Schmutzwasser und Niederschlagswasser)20/1945/2025 ergaben sich Erträge von 4.196.118,27 €. Im Ansatz waren hier 4.234.000,00 € geplant, was eine Verschlechterung um 37.881,73 € bedeutet. Bereinigt um die Auflösungen von Gebührenüberschussrückstellungen (146.058,20 €) und die Bildung der oben erwähnten Gebührenüberschussrückstellung im Bereich des Niederschlagswassers (37.325,47 €), liegt der Gesamtertrag bei 4.050.060,07 €. Dies sind 183.939,93 € weniger gegenüber dem Haushaltsansatz.
Im Bereich der Benutzungsgebühren, welche Erträge aus dem Bereich Bestattungen, Freibad, Schulkindbetreuung bis hin zur Bildung und Auflösung der Passiven-Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) für die Grabnutzungsgebühren umfassen, ergaben sich insgesamt Erträge von 1.063.470,87 €. Dies sind 135.470,87 € mehr als in den Planungen prognostiziert (928.000,00 €). Die Erträge aus Verwaltungsgebühren fielen ebenfalls um 14.414,21 € höher aus als geplant.
Bei den Privatrechtlichen Entgelten und Erstattungen ergaben sich insgesamt Mehrerträge von 493.481,10 €. Die größten Mehrerträge ergaben sich bei den Erträgen aus Ersätzen mit einem Plus von 235.219,05 €. Hier wurden erstmals in 2024 die Feuerwehrkostenersätze abgerechnet. Ferner konnte eine größerer Kostenersatz für Streitigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Maßnahme geschotterter Feldweg durch das Auerbachtal verbucht werden.
Die Erträge aus Verkauf schließen mit einem Plus von 82.263,26 € ab. Hier ergaben sich Mehrerträge beim Forst aufgrund der weiterhin recht hohen Preise auf dem Holzmarkt (+57.280,42 €). Bei den Ersätzen aus Versicherungen ergab sich ein Mehrertrag von115.632,63 €. Hier erfolgt in der Haushaltsplanung natürlich kein Ansatz. Die Ersätze aus Versicherung umfassen im Wesentlichen die abschließenden Versicherungsleistungen im Jahr 2024 für die Hochwasserschäden im Kindergarten St. Franziskus (Gebäudeschaden) in Langensteinbach in Höhe von 52.080,37 €. Die notwendigen Reparaturkosten sind demgegenüber bei den Aufwendungen ausgewiesen. Insgesamt konnte man bei den Privatrechtlichen Entgelten und Erstattungen Erträge von 1.155.351,10 € im Jahr 2024 verbuchen.
Bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen ergaben sich gegenüber dem Ansatz2024 (249.420,00 €) Mehrerträge von 205.723,36 €. Insgesamt schloss man das Jahr 2024mit Erträgen in Höhe von 455.143,36 € ab. Bei den Erstattungen vom Land ergab sich noc heine größere Kostenerstattung aus der Nachberechnung für Corona-Antigenteste (61.434,23€). Bei den Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden lag man um 59.889,19 €über dem Ansatz. Hierin enthalten sind die kommunalen Beistandsleitungen des Landkreises für den Betrieb der Grünabfallsammelplätze sowie der Erstattungen für die Schülerbeförderung.
Bei den Zinsen und ähnlichen Erträgen hatte man für das Jahr 2024 aufgrund der stagnierenden Zinslage an den Finanzmärkten zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung Ende2022 einen niedrigen Ansatz bei den Erträgen aus Zinsen veranschlagt (10.000,00 €). Aus Fest- und Tagesgeldanlagen konnten hier letztlich sogar Zinserträge von 202.508,50 €generiert werden. Durch die Beteiligung an der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft NetzeBW GmbH & Co. KG (Projekt EnBW vernetzt) erhielt die Gemeinde im Jahr 2024 eine Verzinsung von 138.925,27 €. Ferner wurde ein Antrag auf Ermäßigung der Kapital-ertragssteuer inkl. Solidaritätszuschlag gemäß §44a Abs. 8 EstG beim zuständigen Finanzamt gestellt. Somit beträgt der Steuerabzug bei Kapitalerträgen nur noch drei Fünftel. Die Gemeinde erhielt hieraus im Jahr 2024 eine weitere Erstattung vom Finanzamt in Höhe von 20.025,36 €.
Bei den aktivierten Eigenleistungen ergab sich im Jahr 2024 keine Zugänge. Diese Erträge stellen jedoch auch keine zahlungswirksamen Vorgänge in der Finanzrechnung dar.
Bei den Sonstigen ordentlichen Erträgen konnte ein Plus von 440.896,10 € gegenüber dem Ansatz (1.115.903,00 €) erzielt werden.20/1945/2025 Seite 6 von 14
Bei den Bußgeldern konnte man im Jahr 2024 einen Mehrertrag von 241.386,50 €gegenüber dem Ansatz von 120.000,00 € erzielen. Insgesamt ergaben sich hier Erträge von 398.240,82 €. Die Neueinstellung und Nachbesetzung im Bereich des Gemeinde-vollzugsdienstes sowie die Erhöhung der Bußgelder im Bußgeldkatalog machen sich hierdeutlich bemerkbar.
Bei den Anderen sonstigen ordentliche Erträgen schlug vor allem die nachträglich steuerliche Abwicklung des Mitteilungsblattes im Rahmen des §2b UStG zu buche. Da sich die Gemeinde seit 2023 im neuen Recht des §2b UstG befindet wurde eine Sammelrechnung für die Jahre 2023/2024 vom Verlag erstellt. Die Herstell- und Verteilerkosten des Amtsblattes und unterliegt dem Regelsteuersatz von 7 %. Das Anzeigenplatzierungsrecht 19%. Die durch die unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen entstehende Betragsdifferenz wird der Gemeinde vom Verlag erstattet. Es erstehen daher Erträge von 325.079,42 € für die Nachberechnung. Diesen stehen Aufwendungen von 325.800,89 gegenüber. Die steuerliche Differenz wird wie bereits erwähnt erstattet.
Bei den Konzessionsabgaben konnte entgegen dem Ansatz von 422.000,00 € nur398.240,82 € in der Abrechnung 2024 eingenommen werden. Dies resultiert aus der jeweiligen abgesetzten Energiemenge der Netzbetreiber.
Bei den Erträgen aus den Wertberichtigungen auf Forderungen (Aufhebung Niederschlagungen) betragen die Mehrerträge +133.764,09 €. Diese Erträge stellen ebenfalls keine zahlungswirksamen Vorgänge in der Finanzrechnung dar.
Gesamtentwicklung ordentliche Aufwendungen2024
An Ordentliche Aufwendungen sind im Jahr 2024 insgesamt 52.011.254,91 € angefallen. Dies bedeutet gegenüber den HH-Ansätzen des Jahres 2024 (52.285.343,80 €) ein Minderaufwand/Verbesserung von 274.088,89 €.
Die Personalaufwendungen haben zusammen mit den Versorgungaufwendungen mit einem Betrag von insgesamt 8.713.886,08 € (VJ: 7.982.650,45 €) abgeschlossen. Dies sind13.987,92 € weniger als ursprünglich für das Jahr 2024 geplant (8.727.874,00 €) waren. Wesentlich beeinflusst wurden die Personalkosten durch den Tarifabschluss bei den Beschäftigten (Laufzeit 01.03.24 bis 31.03.2025), welcher eine Erhöhung von durchschnittlich 200 € zum 01.03.20224 und anschließend um 5,5 Prozent vorsah. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf340 Euro gesetzt.
Das Tarifergebnis der Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes der Länder wurde inhaltsgleich auf die Besoldung und Versorgung übertragen. Bei den Beamtenbezüge erfolgte eine Erhöhung um +3,6 % bzw. einem Sockelbetrag von 200 € allerdings wiederum zeitverzögert zum 01.11.2024. Zum 1. Februar 2025 erfolgt eine weitere Anhebung des Entgeltes um 5,5 Prozent, mindestens jedoch um einen Mindestbetrag in Höhe von 340 Euro brutto. Hierfür sind die Erhöhung um den Sockelbetrag von 200 Euro ab November 2024 und die Erhöhung des Entgeltes um 5,5 Prozent ab Februar 2025 zusammenzurechnen. Der Familienzuschlag und die Zulagen wurden durchschnittlich um 4,76 % erhöht.
Zudem erhielten die Tarifbeschäftigten und die Beamten steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlungen von insgesamt 3.000 Euro (bei Vollbeschäftigung). Festzuhalten bleibt, dass dies der höchste Tarifabschluss der letzten Jahrzehnte im öffentlichen Dienst war. Dementsprechend ergab sich im Vergleich mit dem Jahr 2023 eine Steigerung von 731.235,63 € bei den gesamten Personalkosten.
Der Ansatz beim Aufwand für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsplan 2024 betrug9.994.554,00 €. Tatsächlich schloss diese Position mit einem Ergebnis von 9.619.573,71 €ab. Im Vergleich zum Vorjahr mit Aufwendungen von 8.689.931,34 €, ergibt sich ein Mehraufwand von 929.642,37 € in diesem Bereich. Gegenüber dem geplanten Ansatzergeben sich jedoch Minderaufwendungen i. H. v. 374.980,29 €.
Diese resultieren zum Großteil aus Minderaufwendungen bei der Unterhaltung desunbeweglichen Vermögens (-73.777,70 €) sowie aus der Unterhaltung des beweglichen Vermögens (-187.206,53 €). Bei der Beschaffung von Lernmitteln bei den Schulen sowie den weiteren schulischen Aufwendungen ergab sich insgesamt ein Minderaufwand von156.278,34 €. Der Bereich der Bewirtschaftung der Grundstücke u. baulichen Anlagen fiel um 54.881,22 € niedriger aus als geplant. Für den Bereich aus- und Fortbildung wurden35.3311,85 € weniger benötigt.
Bei den Aufwendungen für Mieten, Pachten und Leasing ergibt sich ein Minderaufwand von -21.863,57 €. Das Entgelt für gepachtete Strecken und Leerrohre von der Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH und der Telemaxx TK GmbH betrug im Jahr 2024 91.061,25 €(VJ 91.881,21 €). Für die Anmietung von Wohnungen im Rahmen der Asylunterbringung fielen 388.444,06 € im Jahr 2024 an.
Bei den Aufwendungen für EDV ergaben sich Mehraufwendungen von 100.982,23 €. Innerhalb des Doppelhaushaltes musste mit der Neuausrichtung der kompletten EDV- und TK-Landschaft begonnen werden (Projekt Twisted). Ziel ist es hierbei, dass alle Schulen die gleichen technischen Voraussetzungen erhalten. Allein im Jahr 2024 wurde im Bereich der Schulen rd. 400.000 € für EDV-Dienstleistungen etc. verausgabt.
Die Abschreibungen belaufen sich im Jahr 2024 auf 5.721.538,10 €, dies sind 881.786,30 €mehr als geplant waren (4.839.752,00 €). Die Abschreibungen auf Forderungen (Niederschlagungen) betragen im Jahr 2024 345.094,47 €. Ohne diese Niederschlagung lägen die Abschreibungen bei 5.376.443,63 €.
Der Mehraufwand gegenüber dem Ansatz resultiert aus den höheren Abschreibungen Betriebs- und Geschäftsausstattung. Hierbei macht sich die eingeführte 1-jährigeAbschreibung von PC, Notebooks, Tablets und den zugehörigen Peripheriegeräten deutlichbemerkbar. Dies Geräte wurden vorher auf 3 bis 4 Jahre abgeschrieben.
Die Zinsen u. ähnliche Aufwendungen haben sich gegenüber dem Ansatz (148.867,00 €) um 59.934,01 € verringert. An Zinsenaufwendungen für bestehende Kredite wurden im Jahr 2024 88.932,99 € fällig. Dies sind 6.987,84 € weniger als im Vorjahr 2023 (95.920,82 €). Im Jahr 2024 war eine Darlehensaufnahme von 4,0 Mio. € geplant, welche nicht realisiert werden musst. Beim Aufwand des Geldverkehrs ergibt sich ferner ein Minderaufwand von20.208,54
Die Transferaufwendungen liegen gegenüber dem Haushaltsplanansatz 2024(25.978.072,00 €) mit Aufwendungen von insgesamt 24.979.883,93 € (VJ: 24.198.153,34 €) rund ein Million Euro unter dem Planansatz. Die Zuschüsse an übrige Bereiche, in denen u.a. die Zuweisungen an Kindergartenträger verbucht werden, viel mit 7.276.428,94 € um304.888,06 € niedriger aus als geplant (7.581.317,00 €).
Bei der Gewerbesteuerumlage ergab sich gegenüber der Planung (810.000,00 €) ein Mehraufwand von 136.265,31 € aufgrund der höheren Gewerbesteuereinzahlungen. Insgesamt wurden hier 946.265,31 € aufgewendet. Die ÖPNV Direktbeteiligung (Ansatz1.150.000,00 €) fiel mit 1.132.246,00 € erfreulicherweise um 17.754,00 € geringer aus.
Die allgemeine Umlage an Zweckverbände (Ansatz 2024 2.078.655,00 €) entwickelte sich20/1945/2025 mit Gesamtaufwendungen von 2.118.128,11 € etwas schlechter als erwartet. Insgesamt entspricht dies einem Mehraufwand von 39.473,11 €.
Bei der FAG-Umlage die an das Land entrichtet wird, ist man von Aufwendungen i. H. v.6.160.000,00 € im Ansatz 2024 ausgegangen. Tatsächlich mussten für das Jahr 20246.012.512,80 € aufgewendet werden. Dies entspricht einem Minderaufwand von147.487,20 €.
Bei der Kreisumlage liegt man im Jahr 2024 mit 685.049,76 € unter dem prognostizierten Ansatz. Im Vergleich zum Ansatz von 8.170.000,00 € schloss man das Rechnungsjahr 2024mit Aufwendungen von 7.484.950,24 € ab. Der Umlagesatz liegt im Jahr 2024 weiterhin bei27,5 % und hat sich somit gegenüber dem Vorjahr nicht erhöht. Geplant wurde im Haushalt2024 mit einem Umlagesatz von 30 %.
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen waren mit Aufwendungen von 2.566.224,80 € kalkuliert. Benötigt wurden letztlich Mittel in Höhe von 2.877.566,64 €, was einem Mehraufwand von 311.341,84 € entspricht. Ursächlich hierfür ist u. a. die internen Verbuchung der KAG-Beiträge (Wasser- und Abwasserbeiträge) für das BG-Schaftrieb mit273.672,82 €. Dies stellt jedoch keinen zahlungswirksame Aufwand dar.

Gewerbesteuer und Gewerbesteuerumlage
Mit einem Betrag von 11,46 Mrd. Brutto-Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen in Baden-Württemberg im Jahr 2023 ergab sich nochmals ein deutlicher Zuwachs (+15,76%). Für das Jahr 2024 war jedoch wieder eine leichter Rückgang des Gesamtaufkommens auf 10.92 Mrd. Euro zu verzeichnen. Dies entspricht einem Minus von 4,71 % gegenüber dem Vorjahr 2023.
Bei der Gemeinde Karlsbad konnte man gegenüber dem Planansatz immerhin einen Mehrertrag von 1.331.111,70 € erzielen. Dies lieg vor allem daran, dass die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens seit jeher regional, örtlich und auf Wirtschaftsbereiche bezogen sehr unterschiedlich verläuft. Daher gibt es unter der Gemeinde stets „Gewinner und Verlierer“.
Die Gemeinde Karlsbad hatte die Gewerbesteuererträge mit 8.000.000,00 € im Haushaltsplan für das Jahr 2024 veranschlagt. Der Ansatz wurde vorsichtig gewählt aufgrund der sich abzeichnen enden konjunkturellen Eintrübung der Wirtschaft. Tatsächlich flossen jedoch 9.331.111,70 € an Erträgen zu. Dies entspricht wie eingangs erwähnt einem Mehrertrag von 1.331.111,70 €. Gegenüber dem Vorjahr 2023 sind die jedoch rund 1,2 Mio. Euro weniger.
Der tatsächliche Geldzufluss in der Finanzrechnung liegt bei 9.345.248,42 €. Dies liegt daran, dass der tatsächliche Geldfluss, welcher in der Finanzrechnung dargestellt ist, jahresübergreifend vom den Ertragsbuchungen in der Ergebnisrechnung abweichen kann.
An Gewerbesteuerumlage musste von der Gemeinde im Jahr 2024 946.265,31 € (VJ: 1.061.212,06 €) bezahlt werden. Der Gewerbesteuerumlagesatz (Vervielfältiger) beträgt im Jahr 2024 weiterhin 35,00 % wie auch im Vorjahr 2023. Die Gewerbesteuerumlage berechnet sich, indem das Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer (die tatsächlichen kassenwirksamen Einzahlungen) einer Gemeinde durch den für das Erhebungsjahr festgesetzten Hebesatz geteilt wird und dieser Betrag danach mit dem Vervielfältiger (Umlagesatz) multipliziert wird.
Im Ansatz für das Jahr 2024 war man bei der Gewerbesteuerumlage von 810.000,00 Euro ausgegangen. Durch die Mehrerträge und die damit verbunden Mehreinzahlungen bei der Gewerbesteuer erhöht sich somit auch automatisch die Gewerbesteuerumlage. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer der Gemeinde Karlsbad liegt im Jahr 2024 unverändert wie im Vorjahr bei 345 v. Hundert.

Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (Verschuldung)
Die Gemeinde Karlsbad hat Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zum 31.12.2023 in Höhe von 3.097.832,81 €. Geplant war im Jahr 2024 eine Kreditaufnahme über 4,0 Mio. €, welche auf Grund der anhaltend guten Liquiditätslage aus o.g. Gründen nicht realisiert werden musste.
An Tilgungsleistungen für bestehende Kredite mussten im Jahr 2024 233.000,04 € aufgewendet werden.
Die Zinsaufwendungen beliefen sich 2024 insgesamt auf 88.932,99 €.
Damit liegt die Verschuldung zum Ende des Jahres 2024 bezogen auf die jeweilige Einwohnerzahl des FAG zum 30.06.2024 (16.112) bei 192,27 € je Einwohner. Der Landesschnitt liegt hierbei bei den Kernhaushalten mit Eigenbetrieben bei 1.357 €/EW.
Im Rahmen der Ermittlung der Kennzahlen zur finanziellen Leistungsfähigkeit gem. Anlage 29 der VwV Produkt- und Kontenrahmen werden die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen im Verhältnis zur Einwohnerzahl des Vorjahres (2023) gesetzt. Demnach würde die Pro- Kopf-Verschuldung bei 192,05 € liegen.

Investitionen
Generalsanierung Schulzentrum
Die Maßnahme mit einem Gesamtvolumen von rund 18 Mio. Euro wird im Jahr 2025 weitestgehend abgeschlossen sein. Im Jahr 2024 wurden Auszahlungen über 1.657.808,06 € geleistet.
Erschließung BG "Schaftrieb"
Für die Umsetzung der Erschließung des Baugebiets "Schaftrieb" wurden Zahlungen in Höhe von 1.562.801,00 € fällig.
Eichgasse Ittersbach (Straße, Wasser, Kanal)
Für die Generalisierung der Eichgasse in Ittersbach wurden 2024 Auszahlungen von 839.918,80 € getätigt.
Neubau Hochbehälter Sallenjagen
Für die Baumaßnahme Neubau Hochbehälter Sallenjagen zur Sicherstellung der Wasserversorgung des OT Langensteinbach mussten Jahr 2024 Auszahlungen von 701.181,18 € geleistet werden.
Breitbandverkabelung Karlsbad
Der Breitbandausbau schreitet kontinuierlich voran. Hier wurden im Jahr 2024 insgesamt Auszahlungen von 480.849,81 € netto getätigt. Der Komplettausbau der OT Auerbach
Neuaufbau Gaststätte ehem. Minigolf Langensteinbach
Hier wurde Auszahlungen von 626.610,88 € getätigt im Jahr 2024. Die Gaststätte wurde generalsaniert und Ende 2024 in Betrieb genommen.
Diskussion
Im Gremium wurde der Abschluss allgemein positiv bewertet: Verzicht auf geplante Kreditaufnahme, Schuldenabbau erreicht und solide Kalkulation der Ansätze. Der Ausblick auf die Zukunft wird von den Fraktionen teilweise zurückhaltend bzw. abwartend bis schwierig beurteilt. Bürgermeister Björn Kornmüller zeigte sich zufrieden. Er verwies auf die Vorhaben („große Brocken“), die finanziell für die Gemeinde zu stemmen sind. Momentan sei man optimistisch, was die Kreisumlage betrifft. Diese soll “nur” um 2,5 % steigen – allerdings unter der Maßgabe, dass alle geplanten Einnahmen von den Ebenen über dem Landkreis auch an diesen fließen. Ohne diese müsste die Umlage auf 39,7 % steigen. Das wäre für die Landkreiskommunen nicht akzeptabel und selbstverständlich auch nicht zu stemmen. Momentan sei die Finanzsituation der Gemeinde stabil.
Ausführliche Informationen zu den Tagesordnungspunkten mit den Vorlagen finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Karlsbad (Bürgerinfoportal).