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Landkreisinformationen | 03.02.2026

Landkreis schafft Grundlage für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an den eigenen sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren

Der Kreistag hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 29. Januar, in der Mehrzweckhalle in Kronau mit der Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes an den kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) befasst. Mit den beschlossenen Maßnahmen schafft der Landkreis Karlsruhe die organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen, um den neuen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an den kreiseigenen SBBZ umzusetzen und Familien ein Angebot anzubieten.

Der gesetzliche Anspruch greift für Kinder in Grundschulen und somit auch den Grundstufen der SBBZ ab dem Schuljahr 2026/27. Der Anspruch startet mit der Klassenstufe 1 und wird schrittweise bis 2029/30 auf alle Klassenstufen 1 bis 4 ausgeweitet. Er umfasst eine Betreuung im Anschluss an den Unterricht sowie ein Angebot in den Ferien, abzüglich 20 Schließtagen.

Der Landkreis Karlsruhe ist Schulträger von sechs SBBZ und damit verantwortlich, diesen Anspruch organisatorisch umzusetzen. Die Ausgestaltung der Ganztagesbetreuungsangebote an Grundschulen in kommunaler Trägerschaft in der Verantwortung der jeweiligen Kommunalverwaltung liegt. Für Eltern bedeutet dies künftig ein verbindliches Betreuungsangebot über den Unterricht hinaus, sowohl an Schultagen als auch in den Ferien. Ziel ist es, Familien die gesetzlich geforderten Betreuungsmöglichkeiten zu bieten und gleichzeitig den besonderen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden.

An Schultagen organisiert der Landkreis eine ergänzende kommunale Betreuung durch eigenes Personal. Diese greift dort, wo der reguläre Unterricht die nach dem Gesetz geforderten Betreuungszeiten nicht vollständig abdeckt. Da viele Kinder lange Anfahrtswege haben und Nachmittage häufig für Therapien oder Arzttermine genutzt werden, wird insgesamt von einer eher geringen Nachfrage ausgegangen.

Für die Ferienbetreuung rechnet der Landkreis mit einer deutlich höheren Nachfrage. Diese wird in Zusammenarbeit mit externen Trägern organisiert und an zentralen Standorten im Landkreis angeboten. Die Betreuung erfolgt in kleinen Gruppen mit festen Betreuungsschlüsseln, abgestimmt auf die jeweiligen Förderbedarfe der Kinder. Eingesetzt werden pädagogisch qualifizierte Fachkräfte; bei Bedarf ist auch eine medizinisch-pflegerische Versorgung vorgesehen.

Im Gegensatz dazu sollen Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Sprache – soweit vorhanden – die Ferienangebote ihrer Wohnortgemeinden nutzen. Die konkreten Entgelte werden nach Abschluss der Anmeldungen berechnet und dem Kreistag vor der Sommerpause zur Beschlussfassung vorgelegt. Eltern erhalten rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres entsprechende Informationen.