Redaktionelle Berichte | 03.02.2026
Am vergangenen Freitag wurden in Karlsbad wiederum Testkäufe von Jugendlichen im Einzelhandel durchgeführt. Dies erfolgt schon seit Jahren in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Karlsruhe. Hierbei versuchen Auszubildende des Landratsamtes unter Aufsicht des Jugendamtes „harte“ alkoholische Getränke im Einzelhandel zu kaufen, obwohl diese noch nicht volljährig sind. Die Testkäufe werden sowohl vom Polizeiposten als auch vom Ordnungsamt und Vollzugsdienst der Gemeinde begleitet und abgesichert.
Bei insgesamt 9 überprüften Einzelhandelsbetrieben haben 6 Betriebe bzw. deren Verkäufer/innen hervorragend reagiert. Sie haben sich die Ausweise zeigen lassen und dabei festgestellt, dass die Testkäufer nicht volljährig sind und daher den Verkauf verweigert. Herzlichen Glückwunsch an diese Mitarbeiter/innen, die vorbildlich die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes beachtet und umgesetzt haben.
Leider haben 3 überprüfte Betriebe die Regelungen im Jugendschutzgesetz nicht beachtet und den Testkäufern, trotz deren Minderjährigkeit, die „harten“ alkoholischen Getränke verkauft. Bei zwei Betrieben wurde zwar der Ausweis der Testkäuferin verlangt, dann aber „nicht richtig gerechnet“ – in einem Betrieb wurde nicht einmal ein Ausweis verlangt. Dies obwohl beide Testkäufer erst 16 Jahre alt waren.
Hier gilt es bei den Betrieben restriktiv die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zu beachten, Ausweise zu kontrollieren und auch nachzurechnen, ob der/diejenige bereits volljährig ist. Gerade jetzt in der kommenden Faschingszeit sollte dies sehr restriktiv beachtet werden, um unsere Jugend zu schützen und unberechtigten Alkoholeinkauf zu verhindern. Der Schutz unserer Jugend sollte unser Aller Ziel sein.
Wir bedanken uns beim Landratsamt, den Testkäufern und dem begleitenden Personal der Polizei sowie Ordnungsamt und Vollzugsdienst.
