Landkreisinformationen

Alle aktuellen Nachrichten rund um Karlsbad

Landkreisinformationen | 05.02.2026

Landkreis Karlsruhe verschickt Abfallgebührenbescheide für 2026

Ab dem 9. Februar versendet der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2026 per Post an rund 120.000 Haushaltskundinnen und

-kunden. Die Bescheide werden in der Regel an die Grundstückseigentümerinnen bzw.

-eigentümer verschickt und enthalten die Endabrechnung für das vergangene Jahr. Zudem werden darin die Vorauszahlungen für das laufende Jahr 2026 festgelegt.

Neben den Jahres- und Leerungsgebühren für den Restabfallbehälter wird auch die Gebühr für die Biotonne berechnet. Darüber hinaus können im Einzelfall Zusatzgebühren, etwa für Wertstoff-Mehrvolumen, eine Tauschgebühr oder die Jahresgebühr für ein Behälterschloss, im Gebührenbescheid ausgewiesen sein.

Die Vorauszahlungen für 2026 werden in der Regel auf Grundlage des aktuellen Behälterbestands sowie der im Vorjahr in Anspruch genommenen Leerungen des Restabfallbehälters berechnet. Für den Restabfallbehälter werden – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung – mindestens vier Pflichtleerungen pro Jahr berechnet. In der Jahresgebühr der Biotonne sind 26 Leerungen enthalten. Der AWB bittet Kundinnen und Kunden in diesem Zusammenhang zu beachten, dass seit Anfang des Jahres neue Gebührensätze gelten.

Liegt dem Landkreis ein Lastschriftmandat vor, werden die fälligen Beträge automatisch vom Konto abgebucht. Dadurch wird vermieden, dass Gebühren versehentlich nicht fristgerecht bezahlt werden und Mahngebühren entstehen. Andernfalls sind die beiden Raten im ersten und zweiten Halbjahr jeweils bis zu den im Bescheid genannten Terminen zu überweisen.

Für Fragen zur Abfallgebührenabrechnung steht der Abfallwirtschaftsbetrieb unter der kostenfreien Servicenummer 0800 2 9820 20 täglich von 8:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung. Auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebs unter www.awb-landkreis-karlsruhe.de finden Kundinnen und Kunden außerdem ausführliche Erläuterungen, einen Flyer zu den Abfallgebühren sowie ein Hinweisblatt zum Abfallgebührenbescheid.