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Bürgerenergie | 19.02.2026

Angriff auf die Energiewende

Vor wenigen Tagen ist aus dem Bundeswirtschaftsministerium von Ministerin Reiche (CDU) ein Referentenentwurf zum Stromnetzausbau bekannt geworden. Offiziell lautet der Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“. In der Branche wird der Entwurf als „Netzpaket“ bezeichnet.

Bisher haben die erneuerbaren Energieanlagen Vorrang bei der Einspeisung ins Stromnetz. Die meisten Netzbetreiber unterstützen dies auch und verstärken ihre Netze um immer mehr Strom aus PV- und Windanlagen aufnehmen zu können. Allerdings muss nicht jeder Kundenwunsch erfüllt werden. Es gibt Ausnahmen und Möglichkeiten, um übermäßige Kosten für den Netzausbau zu vermeiden.

Im Netzpaket ist geplant den Netzbetreibern weitere Möglichkeiten an die Hand zu geben, um Netzanschluss- bzw. Einspeisewünsche ablehnen zu können. So sollen kapazitätslimitierte Gebiete ausgewiesen werden können, in denen die Netzbetreiber keine Entschädigungen für verhinderte Stromeinspeisung zahlen müssen. Oder sie können ein „Einspeisenetz“ bestimmen, außerhalb dessen kein Privat- oder Firmenkunde mehr einspeisen darf. Auch sollen die Netzbetreiber in Verbindung mit der Bundesnetzagentur von den Kunden Baukostenzuschüsse für Einspeiseanlagen verlangen dürfen.

Mit diesen Instrumenten können private Investitionen in erneuerbare Energien erheblich erschwert werden. Zusammen mit dem geplanten Wegfall der Einspeisevergütung können die finanziellen Hürden so erhöht werden, dass sich neue Anlagen nicht mehr rechnen. Alternativ sollen große zentrale Gaskraftwerke gebaut werden.

Das Vorgehen erinnert sehr stark an das Jahr 2012. Der damalige Umweltminister Altmaier (CDU) und die damalige Staatssekretärin Katharina Reiche (die heutige Wirtschaftsministerin) hatten mit ihren Gesetzesänderungen der Erneuerbaren Energien Branche einen schweren Schlag versetzt. Binnen 2 Jahren gingen danach knapp 100.000 Arbeitsplätze verloren. Sollte dieser Entwurf beschlossen werden, würde sich das wahrscheinlich wiederholen.

Dieser Gesetzentwurf liest sich wie eine Wunschliste der Netzbetreiber. Damit könnten sie diktieren, wo und in welchem Umfang neue Anlagen errichtet werden können. Deren Sichtweise ist nachvollziehbar. Es ist viel einfacher, einige große vom Staat subventionierte Gaskraftwerke zu bauen und zu betreiben, als sich mit vielen kleinen Akteuren herumzuschlagen, die sich vielleicht mit einer privaten PV Anlage an diesem Markt beteiligen wollen.

Aufgrund der aktuellen Krisen wird viel über unsere Infrastruktur geredet, die es gilt widerstandsfähiger zu machen. Dieser Gesetzentwurf würde unsere Infrastruktur anfälliger machen. Mit einer erneuten Unterbrechung von Gaslieferungen oder horrenden Preisforderungen ließen sich Zustände wie in 2022 wiederholen. Bei vielen Tausenden von kleinen Erzeugungsanlagen wäre das nicht ganz so einfach möglich.

Wie in der Vergangenheit wollen wir auch in Zukunft an dieser Stelle alle Bürgerinnen und Bürger von Karlsbad informieren, wie die Faktenlage ist und wie jeder an der EnergieWende mitwirken kann.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie mehr über eine Bürgerenergiegenossenschaft wissen, dann sprechen Sie uns an, via email an buergerenergie@karlsbad.de

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Ihr Arbeitskreis Bürgerenergie