Aus der Arbeit des Gemeinderates | 14.04.2026
Der Gemeinderat vergab einen Auftrag über rund 78.700 Euro an das Beratungsunternehmen Drees & Sommer SE (Büro Karlsruhe). Diese werden nun das Planerauswahlverfahren für die Modernisierung der Jahn- und Schelmenbuschhalle (mit funktionaler Weiterentwicklung) im Schulzentrum durchführen und betreuen.
Projektziel ist eine ganzheitliche Sanierung und funktionale Zusammenführung beider Hallen. Dadurch soll die Sport- und Veranstaltungsinfrastruktur langfristig gesichert und weiterentwickelt werden. "Der Sanierungsstau soll fokussiert und zielorientiert angegangen werden", so Bürgermeister Björn Kornmüller. Die Vorbereitung und Durchführung mehrerer parallel laufender Vergabeverfahren stelle sehr hohe Anforderungen an Vergaberecht, Verfahrensorganisation und Dokumentation. Die Drees & Sommer SE habe bereits das Planerauswahlverfahren für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Langensteinbach begleitet. Das Büro habe sich in diesem Verfahren als kompetenter und zuverlässiger Partner erwiesen. Die Durchführung des Vergabeverfahrens wurde professionell und rechtssicher unterstützt. Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.02.2026 die Machbarkeitsstudie zur Sanierung beider Hallen zur Kenntnis genommen. Ebenso hat er die darin dargestellte Sanierungskonzeption als Grundlage für die weitere Projektentwicklung beschlossen. Die Machbarkeitsstudie des Architekturbüros Adler + Retzbach weist für die Gesamtmaßnahme Investitionskosten von rund 18,6 Millionen Euro brutto aus. Zu den weiteren Details siehe Bericht von der Sitzung des Gemeinderates am 25. Februar.
Frau Tina Flory und Anne Jensch von Drees & Sommer SE stellten das geplante Vorgehen vor.
Ausschreibungsumfang
Nach einer ersten Einschätzung von Drees & Sommer SE sind folgende Planungsdisziplinen EU-weit auszuschreiben:
1. Objektplanung Gebäude und Freianlagen
2. Fachplanung Technische Ausrüstung (Elektro sowie Heizung, Klima, Lüftung)
3. Tragwerksplanung
4. Bauphysik sowie Bau- und Raumakustik
5. Brandschutzplanung
Zusätzlich werden voraussichtlich folgende weitere Fachleistungen notwendig:
6. Vermessungsleistungen
7. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)
8. Geotechnische Untersuchungen
Voraussichtlicher Zeitplan
Von März bis April soll das Vergabeverfahren vorbereitet werden. Der Zeitraum für die EU-weiten Ausschreibeverfahren mit abschließender Vergabe ist im Sommer bis Herbst geplant. Wenn alles plangemäß läuft, kann die Planungsphase Ende 2026 beginnen.
Diskussion
Der Gemeinderat befürwortete die Vergabe. Einzelne Fragen wurden beantwortet. Bau-, Planungs- und Umweltamtsleiter Joachim Guthmann informierte in diesem Zusammenhang, dass das Fachamt auch künftig keine solchen Planerauswahlverfahren durchführen könne. Die laufende Organisationsberatung durch Drees & Sommer betreffe die Standardisierung von Projektabläufen (Projekthandbuch) allgemein. Die Kostenermittlung von Adler + Retzbach sei schon relativ konkret, allerdings kommen die Honorarkosten von Drees & Sommer noch hinzu. Frau Tina Flory informierte, dass die Machbarkeitsstudie mit den ausgewiesenen Kosten von Adler + Retzbach eine erste Hochrechnung darstellt. Die errechnete Summe sei Bestandteil des Vertrags beim Planerauswahlverfahren. Sie beinhaltet einen gewissen Puffer. Als nächste Stufen stehen eine Kostenschätzung und danach eine Kostenberechnung an. Das Verfahren von Anfang an zusätzlich durch einen Fachanwalt zu begleiten sieht Flory als nicht notwendig an. Das Büro sei fachlich so kompetent aufgestellt, dass nur im äußersten Fall mit einer solchen Konstellation zu rechnen sei. Dies würde das Büro dann signalisieren.
Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bau-Turbo“) in der Gemeinde Karlsbad
Der Gemeinderat wurde über die gesetzlichen Neuregelungen im Bauplanungsrecht informiert. Er befürwortete den Vorschlag der Verwaltung zu einem zukünftig konzeptionellen Vorgehen. Ein Vorschlag für entsprechende Leitlinien zum Umgang mit dem Bau-Turbo in Karlsbad wird offengelegt. Die Bürgerinnen und Bürger können sich dabei beteiligen und ihre Meinung einbringen.
Im Anschluss an die Offenlage sollen die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen werden. Am Ende des Prozesses soll der Gemeinderat die Leitlinien final beschließen.
Änderungen durch den „Bau-Turbo“
Marielle Reuter vom Amt für Bau-, Planung und Umwelt erläuterte Details. Mit dem Gesetz wurden u.a. die bestehenden Paragrafen im Baugesetzbuch (BauGB) für den unbeplanten und beplanten Innenbereich angepasst. Außerdem wurde dem BauGB ein neuer Paragraf als „Experimentierklausel“ hinzugefügt und bis 31.12.2030 befristet. Er gilt besonders für den Außenbereich. Bisher gibt es in Bebauungsplänen und im unbeplanten Bereich nur wenig Spielraum, mit Ausnahmen oder Befreiungen von den bestehenden Regelungen abzuweichen.
Ziel des Bau-Turbos sei es, so Reuter, Verfahren zu beschleunigen und Bürokratie zu reduzieren. Somit soll leichter zusätzlicher Wohnraum entstehen. Man kann dabei im Geltungsbereich eines Bebauungsplans anders als bisher auch von den „Grundzügen der Planung“ (Geschossigkeit, überbaubare Grundstücksfläche...) befreien. Dies kann im Einzelfall oder bei mehreren vergleichbaren Fällen zugunsten des Wohnungsbaus erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Befreiung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nicht vereinbar ist sie, wenn die Befreiung zusätzliche erhebliche Umweltauswirkungen hat
Außerdem gibt es u.a. Änderungen im unbeplanten Innenbereich. Dabei geht es um das Einfügen in die nähere Umgebung. Mit der befristeten Sonderregel für den Wohnungsbau „Experimentierklausel“ kann komplett vom BauGB (Innen- und Außenbereich) abgewichen werden. Dies gilt auch für weitere bebauungsrechtliche Vorschriften. Im Zusammenhang mit zusätzlich geschaffenem Wohnraum sind auch Anlagen für kulturelle, gesundheitliche und soziale Zwecke möglich. Zudem sind Läden zur Deckung des täglichen Bedarfs der Bewohner zulässig. Im Außenbereich ist auf räumlichen Zusammenhang mit dem Innenbereich zu achten. Eine maximal 100 Meter große Lücke ist möglich.
Gemeinde behält kommunale Planungshoheit
Die Gemeinde bleibt Herr über die kommunale Planungshoheit. Sie bestimmt über ihre städtebaulichen Ziele. Daher sind die neuen Möglichkeiten des Bau-Turbo nur ausdrücklich mit „Zustimmung“ der Gemeinde umsetzbar. Es gibt keinen Anspruch des Antragstellers auf Zustimmung und diese ist auch nicht durch die Baurechtsbehörde ersetzbar. Damit unterscheidet sie sich wesentlich vom gemeindlichen Einvernehmen.
Leitlinien zum Vorgehen in Karlsbad werden offengelegt
Die Gemeinde muss planerische Überlegungen zum „Ob“ und zum „Wie“ der Anwendung des Bau-Turbos vor Einreichung eines Bauantrags treffen. Daher ist es sinnvoll, konzeptionell vorzugehen und allgemeine Regeln wie den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Durch den Bau-Turbo soll nicht nur ein Mehrwert für den jeweiligen Bauherren, sondern auch für die Allgemeinheit erzeugt werden. Die öffentliche Infrastruktur soll nicht überlastet werden. Über einen städtebaulichen Vertrag sollen die entsprechenden Vorgaben im Einzelfall abgesichert werden. Die in der Konzeption genannten Leitlinien dienen zur Orientierung für die Verwaltung, den Gemeinderat und entsprechende Bauwillige. Letztlich soll so auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz entsprochen werden. Dennoch sind sie grundsätzlich nicht starr. Vorhaben nach dem Bau-Turbo bleiben letztlich Einzelfallentscheidungen.
Diskussion
Generell befürwortete der Gemeinderat es, Leitlinien aufzustellen. Über die Frage, wie detailliert diese sein sollen, wurde intensiv diskutiert. Reuter erläuterte, dass diese auch weiter verschärft oder weicher formuliert werden könnten. Mit “weicheren” Formulierungen könne mehr auf den Einzelfall eingegangen werden. Der Gemeinderat könne so eher seinen Gestaltungsspielraum behalten. Aufstockungsmöglichkeiten im Bestand zu schaffen sei, so Guthmann, ein ganz wesentlicher Inhalt der neuen Leitlinien. Dies ohne weitere Kosten für zusätzliche öffentliche Infrastruktur. Dadurch könne zusätzlicher Wohnraum, insbesondere für Familien die entsprechende Grundstücke besitzen, geschaffen werden.
Baugesuche - Gewann Neumüllerweg - Bauvoranfrage: Errichtung einer Agri-PV-Anlage
Der Gemeinderat befürwortete eine Bauvoranfrage im Außenbereich von Karlsbad-Auerbach. Geplant ist die Errichtung einer Agri-PV-Anlage mit landwirtschaftlicher Nutzung dazwischen auf einer Grundfläche von 1,25 ha. Die Modulreihen sind maximal 5,00 m hoch. Der Abstand zwischen Bodenoberfläche und Modulunterkante beträgt mindestens 0,80 m. Die Module sind sonnengeführt, um eine bessere Einstrahlung zu erzielen. Auf einer Höhe von rund 2,6 m besteht ein Kippmechanismus. Er ermöglicht, dass die Module zur Horizontalen schwenkbar sind. Es sind 7 Reihen mit einer Reihenlänge von bis zu 173,00 m geplant. Der Abstand zwischen den Modulreihen beträgt 13 m. Die Gesamtanlage hat eine Leistung von 1,18 mWp. Am Rand ist vorgesehen, eine Trafostation und ein Batteriespeicher zu errichten. Die landwirtschaftliche Nutzung durch Mahd und eine einmal jährlich stattfindende Schafbeweidung bleibt erhalten.
Ein solches Vorhaben ist möglich, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Und wenn die ausreichende Erschließung gesichert ist. Außerdem muss es mit einem land-, forstwirtschaftlichen oder Gartenbaubetrieb verbunden sein. Die Grundfläche der Solaranlage darf maximal 25.000 Quadratmeter groß sein. Zudem kann je Hofstelle oder Betriebsstandort nur eine Anlage betrieben werden. Diese planungsrechtlichen Vorgaben sind erfüllt. Die Baurechtsbehörde und die zu beteiligenden Fachämter prüfen die Bauvoranfrage dann noch detailliert.
Verpflegungsleistungen für Schulkindbetreuung vergeben
Der Gemeinderat gab grünes Licht für die Vergabe des Rahmenvertrages über die Lieferung von regenerierfertiger Mittagsverpflegung. Der Auftrag im Umfang von rund 673.000 Euro beinhaltet auch das Bereitstellen der notwendigen Technik. Auftragnehmer ist die Fa. Apetito AG aus Rheine. Die Belieferung mit Mittagessen soll spätestens am 4. Mai 2026 beginnen.
Lieferdetails
Die Speisen werden im Cook&Freeze-System aus dem Service-Center Karlsruhe mit eigenem Fuhrpark und Fahrern angeliefert. Am Liefertag werden die Speisen täglich tiefgekühlt an die Abnahmestelle transportiert. Sie sind in einer Transportverpackung. In dieser können sie gekühlt bis zur Essensausgabe zwischengelagert werden. Die verwendeten Mehrportionsschalen bestehen zu 90 % aus Papier und werden in vom Lieferanten gestellten Geräten (Heißluftöfen) fertiggestellt/erhitzt.
Probleme mit vorherigem Anbieter konnten nicht gelöst werden
Im Juni 2025 vergab der Gemeinderat den vierjährigen Rahmenvertrag zur Lieferung der Mittagsverpflegung für die Schulkindbetreuung neu. Mit der Mittagsverpflegung an den Schulkindbetreuungen waren jedoch alle Beteiligten unzufrieden. Nach langer Zeit setzte der Dienstleister zwar technische Details und weitere Vorgaben um. Allerdings gab es weiterhin erhebliche organisatorische Mängel. Insbesondere die definierten Qualitätsansprüche konnten nicht erfüllt werden. Die Gemeindeverwaltung bemühte sich intensiv um Abhilfe. Trotzdem mussten immer wieder Lieferungen beanstandet werden. In diesen Fällen konnte ein Mittagessen überhaupt nur über schnelle Not- und Zwischenlösungen bereitgestellt werden. Dies wiederum bedeutete einen erheblichen Aufwand für die örtlichen Betreuungen sowie in der Schul- und Kindergartenverwaltung. Täglich entstand Unsicherheit. Viele Kinder akzeptierten das Essen nicht gut. Angestrebte Verbesserungen durch den Dienstleister wurden nur schleppend umgesetzt. Ursächlich dafür waren vertragliche Bindungen und Streitigkeiten. Die Gemeindeverwaltung hat daraufhin zunächst mindestens für den Monat Januar 2026 keine Essensgebühren erhoben. Weiterhin wurde es den Eltern ermöglicht, ihr Kind für die Monate Februar und März 2026 vom Mittagessen abzumelden. Auch im April werden den Eltern ebenfalls keine Essensgebühren berechnet.
Das Vertragsverhältnis mit dem Dienstleister wurde beendet und die Leistung neu ausgeschrieben. Derzeit werden in den Schulkindbetreuungen jährlich ca. 32 700 Essen ausgegeben. Drei Firmen wurden über ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Zwei Anbieter haben fristgemäß Angebote eingereicht. Das nach dem vierstufigen Wertungsverfahren wirtschaftlichste Angebot gab die Firma apetito AG in Rheine ab. Der Vertrag endet nach dem Zuschlag am 31.08.2028. Die Gemeinde kann diesen optional spätestens sechs Monate vor Vertragsende jeweils um ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.08.2030 verlängern.

Auftrag für Gerätewagen-Transport (GW-T) für die Feuerwehr Abteilung Langensteinbach
Der Gemeinderat vergab einen Auftrag zur Beschaffung eines Gerätewagen-Transport (GW-T). Das Fahrzeug erhält die Freiwillige Feuerwehr Karlsbad, Abteilung Langensteinbach. Auftragnehmer ist die Firma MfB Schuhmann aus Kraichtal zum Gesamt-Bruttopreis von rund 105.000 Euro. Ein Zuschuss von 21.500 Euro wurde bewilligt. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschloss bereits im Oktober 2025, dass ein Gerätewagen-Transport (GTW) für die Feuerwehr Karlsbad beschafft werden soll. Das vorhandene Fahrzeug hat nach TÜV-Aussagen Mängel. Diese können nach 32 Jahren Betrieb nicht mehr wirtschaftlich behoben werden.
Grundlage für die Ausschreibung ist ein Verhandlungsverfahren. Auf dieser Basis wurden insgesamt vier Firmen angeschrieben und um Abgabe eines Angebots gebeten. Eine Firma sagte auslastungsbedingt ab, zwei Firmen gaben kein Angebot ab.
Das einzig abgegebene Angebot kam von der Fa. MfB Schuhmann in Kraichtal. Die Firma sei, so Hauptamtsleiter Benedikt Kleiner, bekannt für gute und solide Qualität beim Um- und Ausbau von Fahrzeugen. Bereits bei den Mannschaftstransportwagen (MTW) – Beschaffungen für die Abteilungen Auerbach, Mutschelbach und Spielberg erwies sie sich als zuverlässig. Zudem lag sie im Preisvergleich bei den dortigen Angebotsabfragen deutlich unter den Preisen der Konkurrenten. Angeboten wird ein Ford Transit Custom mit den notwendigen Aus- und Umbauarbeiten zum GTW. Damit erfüllt es auch die Voraussetzung für einen Landeszuschuss. Das Fahrzeug hat eine Lieferzeit von ca. 4 – 5 Monaten. Für den Ausbau sind weitere zwei Monate hinzuzurechnen. Es kann daher noch im Jahr 2026 ausgeliefert werden.
Beschaffung von fünf Stromerzeugern auf Anhängerfahrgestell
Der Gemeinderat vergab einen Auftrag zur Beschaffung von fünf Stromerzeugern auf Anhängerfahrgestell. Er hat einen Umfang von ca. 298.100 Euro. Auftragnehmer ist die Firma Bastian aus Karlsruhe. Der Gemeinderat hat in seiner Januarsitzung eine beschränkte Ausschreibung ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb beschlossen. Weitere Details findet man auch im Sitzungsbericht hierzu in der Rubrik „Aus der Arbeit des Gemeinderates“. Die Stromerzeuger können bei Bedarf mobil und variabel an den notwendigen Stellen eingesetzt werden. Von vier Firmen haben zwei ein Angebot abgegeben. Das nächst platzierte Angebot der Firma Endress beläuft sich auf ca. 304.600 Euro. Die Lieferzeit für die Stromerzeuger beträgt ca. 4 Monate. Voraussichtlich im August können sie an die Gemeinde übergeben werden. Die vier bereits beauftragten Stromerzeuger für die Feuerwehrhäuser werden voraussichtlich in der KW 20 (Mitte Mai) ausgeliefert. Sie sind für die Feuerwehrstandorte Auerbach, Langensteinbach, Mutschelbach und Spielberg vorgesehen. Über sie wird die Notstromversorgung der Feuerwehrhäuser gesichert.
Unterbringung
Die Stromerzeuger sollen an einem zentralen angemieteten Standort untergebracht werden. Vorgesehen ist, dass der Technische Dienst diese dort regelmäßig wartet. Nach dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses Langensteinbach reduziert sich die Fläche. Zwei Anhänger können dort untergebracht werden. Ein Mietverhältnis ist wirtschaftlicher als Garagen zusätzlich zu bauen.
Verschiedenes
Platzvergabe Kindergartenplätze
Hauptamtsleiter Benedikt Kleiner informierte über die – entspannte – Situation bezüglich der Platzvergabe Kindergartenplätze. Diese ist für das kommende Kindergartenjahr abgeschlossen. Wie prognostiziert, sei die Nachfrage wegen zurückgehender Kinderzahlen gesunken. Momentan habe man 38 freie Kindergartenplätze.
Bauvoranfrage TC Langensteinbach zu Tennishalle
Marielle Reuter informierte, dass das Baurechtsamt des Landkreises die Bauvoranfrage für eine Tennishalle des Tennisclub Langensteinbach positiv beschieden hat. Damit kann die Tennishalle ohne ein zeitaufwendiges Bebauungsplanverfahren errichtet werden.
Gewerbe- und Grundsteuerentwicklung
Rechnungsamtsleiterin Petra Goldschmidt berichtete, dass die Gewerbesteuer mittlerweile auch in Karlsbad rückläufig sei. Der Ansatz 2026 beträgt 9,5 Millionen Euro, bisher seien nur 6 Millionen Euro ins Soll gestellt. Auch bei der Grundsteuer sei man 200.000 Euro unter dem Ansatz. Die Liquidität beträgt momentan 5,1 Millionen Euro. Im “Worst-Case-Szenario” gehe man davon aus, dass eine Kreditermächtigung ausgenutzt werden muss. Karlsbad schließe sich hier leider gegenwärtig dem Landestrend an. Man werde laufend zu der Einnahmeentwicklung informieren. Bürgermeister Björn Kornmüller ergänzte, dass die Stimmung in der Karlsbader Unternehmerschaft dennoch positiv ist. Karlsbad habe eine starke Unternehmerschaft und einen guten Branchenmix. Dies stimme positiv. Aktuell müsse man noch nicht über eine Haushaltssperre oder einen Nachtragshaushalt nachdenken.
Weitere Infos
Ausführliche Informationen zu den Tagesordnungspunkten mit der Vorlage finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Karlsbad (Bürgerinfoportal).
Streaming
Die Aufzeichnung der Gemeinderatssitzung vom 25.03.2026 ist bis 21.4.2026 auf Youtube zu sehen. Zum Kanal der Gemeinde Karlsbad gelangen Sie in Youtube unter "@gemeindekarlsbad" oder im Browser über den Link https://www.youtube.com/@GemeindeKarlsbad