Amtliche Bekanntmachungen | 27.04.2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat im Oktober vergangenen Jahres die Verordnung
zum Schutz freilebender Katzen (Katzenschutzverordnung - KatzenschutzVO) beschlossen. Diese tritt lt. Empfehlung des Gemeindetags 6 Monate nach der Beschlussfassung in Kraft, um den Katzenhalterinnen und -haltern die Zeit zu geben, freilaufende Katzen chippen und kastrieren zu lassen. Die KatenschutzVO wurde am 22.10.2026 im Mitteilungsblatt bekannt gemacht. Diese tritt nun am 01.05.2026 in Kraft und ist dieser Info nochmals als PDF angehängt.