Weitere Informationen | 27.04.2026
Mit dem Frühling beginnt die Hochsaison für Bau- und Gartenarbeiten.
Dabei steigt die Gefahr, dass unterirdische Strom-, Gas-, Wasser- oder Telekommunikationsleitungen
unbeabsichtigt beschädigt werden. Die Netze BW warnt daher
vor den Risiken und rät zu besonderer Vorsicht.
Kommt es zu Zwischenfällen, bei denen erdverlegte Leitungen beschädigt werden,
sind nicht nur Versorgungsausfälle und hohe Kosten für die Reparatur möglich,
sondern es entstehen auch Risiken für die Gesundheit – angefangen bei
Stromschlägen bis hin zu Gasaustritten. „Sicherheit und Umsicht sind deshalb
gerade im Frühjahr unerlässlich. Denn gerade zu dieser Jahreszeit kommt es bei
Bauarbeiten immer wieder zu unbeabsichtigten Schäden an Versorgungsleitungen
– das zeigt sich deutlich durch vermehrte Stromausfälle im Niederspannungsbereich,
wodurch z.B. Haushalte, öffentliche Einrichtungen und Straßenbeleuchtungen
betroffen sind“, erklärt Andreas Herre, Leiter der Netzregion Donau
bei Netze BW.
Hier sind die wichtigsten Punkte, die Netze BW vorschlägt, um Schäden zu vermeiden:
• Vor dem Graben informieren: Eigentümer und Bauherren sind verpflichtet,
sich vor Beginn der Erdarbeiten über die Lage der Leitungen zu informieren.
Dies geschieht durch Anfrage bei den lokalen Netzbetreibern
oder über Online-Leitungsauskunftsportale (z. B. BIL - Bund-Länder-Initiative
Leitungsauskunft). Bei der Netze BW zum Beispiel können entsprechende
Auskünfte über die Homepage des Unternehmens eingeholt
werden: www.netze-bw.de/partner/planenundbauen/leitungsauskunft
• Pläne sind nicht alles: Alte Leitungskarten sind nicht immer präzise. Die
tatsächliche Tiefe oder Lage kann abweichen, besonders bei Leitungen,
die älter als 50 Jahre sind.
• Sorgfaltspflicht: Bei Arbeiten im Schutzbereich von Leitungen darf nur
mit äußerster Vorsicht gearbeitet werden; hier ist Handschachtung
Pflicht, die der präzisen Freilegung von Leitungen zur Vermeidung von
Schäden dient. Wenn Leitungen (Gas, Strom, Wasser, Telekommunikation)
freigelegt werden, muss der Netzbetreiber bzw. das Versorgungsunternehmen
unverzüglich informiert werden. Bei Arbeiten im Bereich
von Hochspannungs- oder Hochdruckleitungen ist mindestens drei Wochen
vor Beginn der Arbeiten eine schriftliche Stellungnahme/Genehmigung
des Netzbetreibers einzuholen.
• Bei Beschädigung: Sofort die Arbeiten einstellen, den Bereich absperren
und unverzüglich Netze BW als zuständigen Netzbetreiber sowie ggf.
Feuerwehr/Polizei verständigen, da ggf. auch Gefahr für Leib und Leben
anderer besteht.
• Haftung: Wer eine Leitung beschädigt, haftet in der Regel für die Reparaturkosten
und Folgeschäden (wie den Ausfall der Versorgung für Anwohner).