Karlsbader Mitteilungsblatt

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Hinweis zur Beantragung von Wahlscheinen / Briefwahlunterlagen

09.02.2016 – 13.03.2016

Wer einen Wahlschein erhalten kann, ist in der Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am 13. März 2016, die im Mitteilungsblatt vom 11.02.2016 abgedruckt ist, beschrieben.

Die Beantragung des Wahlscheines muss durch den Wahlberechtigten selbst oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Der Wahlschein darf auch nur an den Wahlberechtigten selbst oder eine schriftlich dazu bevollmächtigte Person ausgehändigt werden.

Die Wahlbenachrichtigung mit den entsprechenden Daten, die Sie zur Beantragung des Wahlscheines benötigen, wird Ihnen im Laufe der Woche 6 (bis spätestens Sonntag, 21.02.2016) zugestellt.

Welche Möglichkeiten zum Beantragen des Wahlscheines hat der Wahlberechtigte?

1.     Sie füllen den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aus und unterschreiben diesen. Dann geben Sie diesen Antrag im Rathaus ab oder werfen diesen in den Rathausbriefkasten ein. Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird Ihnen zugestellt.

2.     Sie beantragen den Wahlschein online. Dazu benötigen Sie aber die Angaben auf der Wahlbenachrichtigungskarte, die Sie deshalb bereit halten sollten. Den Link zum Internetwahlscheinantrag finden Sie auf unserer Homepage www.karlsbad.de.

Achtung !

Aufgrund der Postlaufzeit für die Auslieferung der Wahlunterlagen können Internet-Wahlscheinanträge nur bis Donnerstag, 10.03.2016 beantragt werden !

Es besteht noch bis Freitag, 11.03.2016, 18.00 Uhr die Möglichkeit, Wahlscheine direkt im Bürgerbüro des alten Rathauses, Hirtenstr. 14 zu beantragen.

Bei Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt im Rathaus Langensteinbach unter Tel. 07202/9304-400 gerne zur Verfügung.