Karlsbader Mitteilungsblatt

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Informationen zur Landtagswahl am 13. März 2016

01.03.2016 – 13.03.2016

Am Sonntag, 13. März 2016, werden in Baden-Württemberg in insgesamt 70 Wahlkreisen die Mitglieder des neuen Landtags gewählt.

 

Wer kann wählen?

Wahlberechtigt sind alle volljährigen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnung in Baden-Württemberg gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Anders als bei der Bundestagswahl dürfen im Ausland lebende Deutsche nicht wählen. Dasselbe gilt für die Staatsangehörigen der anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft, auch wenn diese in Baden-Württemberg leben.

Bei der Wahl zum 16. Landtag von Baden-Württemberg können am Sonntag, 13. März 2016 insgesamt 12.040 wahlberechtigte Karlsbaderinnen und Karlsbader darüber entscheiden, welche der Bewerber aus dem Wahlkreis 31 Ettlingen in den kommenden fünf Jahren unter anderem Karlsbader Interessen im Landtag vertreten.

 

Öffnungszeiten der Wahllokale

Die 17 Wahllokale in Karlsbad sind von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis 21. Februar 2016 zugegangen sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der/die Wahlberechtigte wählen kann. Die Wahlberechtigten sollen ihre Wahlbenachrichtigung zum Urnengang mitbringen. Dies vereinfacht das Auffinden der Namen in den Wählerverzeichnissen. In jedem Fall sollte sich der Wähler jedoch ausweisen können.

Im Wahllokal erhalten die Bürgerinnen und Bürger den Stimmzettel zur Landtagswahl. Diesen Stimmzettel füllt der Wähler dann, vor Blicken geschützt, in der Wahlkabine aus. Einen Umschlag für den Stimmzettel der Landtagswahl 2016 gibt es bei der Urnenwahl nicht. Um das Wahlgeheimnis zu wahren, müssen die Wähler ihren Stimmzettel in der Wahlkabine so falten, dass ein Außenstehender beim Weg zur Urne nicht erkennen kann, wie gewählt wurde.

 

Briefwahl

Wer am Wahlsonntag verreist ist oder aus anderen Gründen nicht ins Wahllokal gehen kann, hat die Möglichkeit, einen Wahlschein beziehungsweise Briefwahlunterlagen zu beantragen. Ein Wahlschein berechtigt zur Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises 31 Ettlingen oder zur Teilnahme an der Briefwahl.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen (roten) Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.

Die Frist zur Beantragung von Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 11. März 2016 um 18.00 Uhr. Eine Ausnahme von dieser Frist ist nur bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung eines Wahlberechtigten möglich. In diesem Fall können die Wahlunterlagen von einem Dritten gegen Vorlage des unterschriebenen Antrags sowie einer schriftlichen Vollmacht zur Abholung der Wahlunterlagen auf der Wahlbenachrichtigung am Samstag, 12. März 2016 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und am Sonntag, 13. März 2016 von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Alten Rathaus Langensteinbach, Bürgerbüro, Hirtenstr. 14 abgeholt werden.

Alle Briefwähler/innen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Wahlbrief rechtzeitig bis zum 13. März 2016, 18.00 Uhr beim Wahlamt eingehen muss. Briefwähler müssen also am Sonntag, 13. März 2016 selbst dafür Sorge tragen, dass ihre Wahlbriefe bis spätestens 18.00 Uhr dem Briefwahlvorstand im Neuen Rathaus, Bürgersaal, Hirtenstr. 45 zur Auszählung zur Verfügung stehen.

Die Rathausbriefkästen in den einzelnen Ortsteilen, mit Ausnahme von Langensteinbach, werden am Wahltag letztmals um 17.00 Uhr geleert. Ein Einwurf in den Rathausbriefkasten Langensteinbach ist am Wahltag noch bis 18.00 Uhr möglich.

Später eingehende Wahlbriefe finden bei der Stimmenauszählung keine Berücksichtigung.

 

Urnenwahl

Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Karlsbad, die nach Zustellung der Wahlbenachrichtigung innerhalb der Gemeinde umziehen, müssen am Wahltag in dem Wahllokal zur Wahl gehen, welches auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Dies gilt grundsätzlich für alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger. Den Wählerinnen und Wählern wird am Wahlsonntag der als Muster abgedruckte Stimmzettel (blaue Farbe) im Wahllokal ausgehändigt.

Bei der Stimmabgabe gilt es durch die Wählerin / den Wähler darauf zu achten, nur eine Stimme zu vergeben.

 

Machen Sie am Sonntag, 13. März 2016 von Ihrem Wahlrecht Gebrauch !

Muster des Stimmzettels: