Dieser Artikel befindet sich im Archiv!
Amtliche Bekanntmachungen | 05.02.2019 – 21.10.2019
SATZUNG ÜBER DEN LADENSCHLUSS
IN KARLSBAD
IM JAHR 2019
Aufgrund von § 8 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) und § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad am 30.01.2019 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 – Zulässige Öffnungszeiten
Aus Anlass des „Frühlingsfestes“ dürfen Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg in Karlsbad am
Sonntag, dem 17. März 2019 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
geöffnet sein.
Aus Anlass des „Kirchweihfestes“ dürfen Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg in Karlsbad am
Sonntag, dem 20. Oktober 2019 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
geöffnet sein.
§ 2 - Ordnungswidrigkeiten
Zuwiderhandlungen gegen diese Satzung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg; sie können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden.
§ 3 - Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Karlsbad, 30.01.2019
Jens Timm, Bürgermeister