Karlsbader Mitteilungsblatt

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Plakatwand ist baurechtlich zulässig

11.06.2019 – 30.06.2019

Bau- Planungs- und Umweltausschuss versagte Einvernehmen zu Bauantrag – Landratsamt ersetzte das Gemeindeeinvernehmen

Seit der ersten Juniwoche steht eine circa 2,50 auf vier Meter große Plakatwand in der Pforzheimer Straße – unweit des Doppelkreisels Fahrtrichtung Auerbach auf der rechten Seite. Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss befasste sich in einer vorangegangen Sitzung mit dem Bauantrag hierfür und versagte das Gemeindeeinvernehmen. Ursächlich dafür waren unter anderem verkehrliche und gestalterische Gründe. In der jüngsten Sitzung des Bau- Planungs- und Umweltausschusses Anfang Juni diskutierte das Gremium erneut  intensiv über die Thematik. Grund dafür war, dass die Baurechtsbehörde das gemeindliche Einvernehmen ersetzte und die Baugenehmigung für die Plakatwand erteilte. Seitens der Bauverwaltung signalisierte Joachim Guthmann deutlich, dass ein Widerspruch der Gemeinde sehr schlechte Chancen auf Abhilfe habe.  Die werbliche Anlage sei in einem Mischgebiet wie dem dortigen zulässig. Da auch die beteiligten Fachabteilungen des Landratsamtes die verkehrlichen Bedenken der Gemeinde wegen der unmittelbaren Nähe zum Doppelkreisel einschließlich der Fußgängerüberwege nicht teilte, könne diese Plakatwand an der Stelle rechtlich nicht verhindert werden. Im weiteren Verlauf der Diskussion wurde angeregt dem Wildwuchs solcher Plakatwände durch den Erlass einer Gestaltungssatzung entgegen zu wirken.