Karlsbader Mitteilungsblatt

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ARCHIV: Amtliche Bekanntmachungen

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Anzeigepflicht für Martinsumzüge und Umzüge Faschingseröffnung / Evtl. notwendige straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis

26.09.2019 – 25.10.2019

Die Durchführung von Martinsumzügen und von Umzügen zur Faschingseröffnung sind als Brauchtumsveranstaltungen zu werten und deshalb nicht straßenverkehrsrechtlich genehmigungspflichtig, soweit diese die Verkehrsflächen nicht mehr als üblich in Anspruch nehmen. Bei notwendigen Straßensperrungen ist eine verkehrsrechtliche Erlaubnis notwendig. Da jedoch die Polizei für Absperrungen nicht mehr zur Verfügung steht, ist eine jeweilige Abstimmung im Detail notwendig, ob die Umzugsstrecke wunschgemäß verlaufen kann.

Es besteht aber eine grundsätzliche Anzeigepflicht gegenüber der Straßenverkehrsbehörde über das Bürgermeisteramt.

Wir bitten daher alle Veranstalter von solchen Umzügen um schnellstmögliche Anmeldung beim Ordnungsamt der Gemeinde Karlsbad, Telefon 07202/9304-430 oder E-Mail juergen.augenstein@karlsbad.de unter Angabe der Umzugsstrecke und Veranstaltungszeit, damit die notwendige Anzeige bei der Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt) durch die Gemeinde erfolgen kann oder im Bedarfsfall eine notwendig werdende straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis rechtzeig zu erhalten. Die Meldungen müssen bis spätestens 25.10.2019 vorliegen.

Um Beachtung wird gebeten.