Karlsbader Mitteilungsblatt

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Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Speicherstraße I“ in Karlsbad-Langensteinbach

02.10.2019 – 12.11.2019

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat am 25.09.2019 in öffentlicher Sitzung den Planentwurf zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Speicherstraße I“ gebilligt und die Offenlage nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Geltungsbereich ist dem Planentwurf zu entnehmen.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans wird eine behutsame Nachverdichtung in städtebaulich verträglichem Umfang ermöglicht. Gleichzeitig soll die vorhandene Durchgrünung der hinteren Teilflächen der Grundstücke zur Erhaltung der Wohnqualität dauerhaft gesichert werden. Innerhalb des Geltungsbereiches soll im Sinne einer “nutzungsgemischten Stadt der kurzen Wege” das Miteinander von Wohnen und Arbeiten in der zentralen Ortslage gefördert werden. Dabei sollen die vorhandene Wohnnutzung in dem Plangebiet sowie der Gebietscharakter mit seinen offenen Baustrukturen erhalten bleiben. Hierbei ist für künftige Planungen die städtebauliche Verträglichkeit zu regeln und es ist einer unkontrollierten und unmaßstäblichen Bauentwicklung vorzubeugen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogene Informationen verfügbar sind:  Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stand Mai 2018)

Der Bebauungsplan mit Begründung und die Örtlichen Bauvorschriften,  einschließlich der artenschutzrechtlichen Vorprüfung sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB werden vom 11.10.2019 bis einschl. 11.11.2019 in der Bauverwaltung der Gemeinde Karlsbad, Rathaus Ittersbach, Lange Straße 56, 1. Obergeschoss, Sitzungssaal öffentlich ausgelegt.  
Zudem können die Unterlagen über die Homepage der Gemeinde unter www.karlsbad.de  „Bauen und Wirtschaft“ > „Bebauungspläne – Laufende Verfahren“ eigesehen werden.
Während dieser Frist können beim Bauamt Stellungnahmen zur Planung vorgetragen werden. Es wird gebeten, diese schriftlich oder zur Niederschrift vorzutragen und die volle Anschrift und ggf. die betroffenen Grundstücke anzugeben. Stellungnahmen werden auf jeden Fall angenommen, auch wenn sie dieser Bitte nicht entsprechen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Timm, Bürgermeister