ARCHIV: VdK Ortsverband Karlsbad-Langensteinbach

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VdK OV Langensteinbach

13.10.2019 – 30.11.2019

Wohnen ohne Barrieren: VdK fordert mehr altersgerechte Angebote

Ältere, Familien und Menschen mit Behinderung sind von der angespannten Wohnungsmarktsituation besonders betroffen. Und selbst wenn bei Rentnern das Einkommen für die Miete gerade noch reicht, scheitert der Lebensabend im gewohnten Umfeld häufig am fehlenden barrierefreien Umbau.

 Wie kann man Barrierefreiheit beim Bauen herstellen? | © imago/Rupert Oberhäuser

Es gibt zu wenig barrierearme Wohnungen. „Dabei sollte es selbstverständlich sein, dass Menschen in Wohnungen leben, die sie finanzieren können und die zu ihren Bedürfnissen passen. Denn eines darf man nicht vergessen: Wohnen ist ein existenzielles Grundrecht“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Besonders für Menschen mit geringem Einkommen und Ältere werde es immer schwieriger, bezahlbare Wohnungen zu finden.

Nicht nur die Mieten, auch den altersgerechten Umbau können sich die meisten Rentner nicht leisten. Im Schnitt kostet es 16.000 Euro, um eine Wohnung barrierearm umzugestalten. Zahlt der Vermieter, kann er die Kosten als Modernisierung auf die Miete umlegen. Nur fünf Prozent aller Rentner leben in einer altersgerechten Wohnung. Bis 2030 müssten bundesweit drei Millionen Wohnungen neu oder umgebaut werden. Dafür sind aus Sicht des VdK staatliche Zuschüsse notwendig. VdK-Präsidentin Bentele fordert von der Bundesregierung, die Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau zu erhöhen und mit Auflagen zum Um- und Neubau von barrierefreiem und bezahlbarem Wohnraum zu verbinden. Die von der Koalition zugesagten fünf Milliarden Euro bis 2021 reichen dafür nicht aus.

Petition in Hessen für barrierefreies Wohnen

Wie verpflichtend Barrierefreiheit am Bau ist, wird in den einzelnen Landesbauordnungen der Bundesländer geregelt. Und die sind sehr unterschiedlich. Während beispielsweise in Nordrhein-Westfalen ab 2019 alle neuen Wohnungen barrierefrei gebaut werden müssen, sieht es in Hessen ganz anders aus. Laut hessischer Bauordnung müssen in einem Neubau nur 20 Prozent der Wohnungen barrierefrei sein. Bauherren können sich davon auch ganz befreien lassen, wenn sich die barrierefreie Ausstattung nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand umsetzen lässt. Der VdK Hessen-Thüringen will das nicht hinnehmen und hat eine Petition gestartet: www.vdk.de/hessen-thueringen.

„Wir wollen Druck auf die Politik ausüben, damit die Bauordnung geändert wird“, so Paul Weimann, Landesvorsitzender des VdK Hessen-Thüringen. Barrierearme Wohnungen sind nicht nur für Ältere und Menschen mit Behinderung von Vorteil, sondern für alle Menschen.

Kontakt

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