Karlsbader Mitteilungsblatt

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Totensonntag in Karlsbad

19.11.2019 – 31.12.2019

Gedenkfeier in Spielberg – Bestattungskultur im steten Wandel

Am Sonntag,  24.11.2019 findet auf dem Friedhof Spielberg nach dem Gottesdienst - um ca. 11 Uhr - eine Gedenkfeier anlässlich des Totensonntages statt. Umrahmt wird diese vom Musikverein „Eintracht Spielberg“  und dem Gesangverein „Frohsinn Spielberg“. Die Kranzniederlegung erfolgt durch die Freiwillige Feuerwehr Karlsbad Abteilung Spielberg. Hierzu sind alle Einwohnerinnen und Einwohner eingeladen.

Friedhöfe als Fixpunkte für menschliche Bedürfnisse

Friedhöfe sind Orte des Friedens, Stätten der Ruhe, des Trostes, der Erinnerung, des Besinnens und auch der Begegnung. Von jeher ist es ein Bedürfnis der Menschen, seine Mitmenschen an einem Platz zu bestatten, den man aufsuchen kann und an dem man seine Trauer abladen, aber auch teilen kann. 

Für manch einen bedeutet der Friedhof gar ein Stück Heimat: Ein Ort, an dem man verweilen kann,  wenn es sonst keine Stätte mehr gibt, die man in seiner Heimatgemeinde aufsuchen kann. Bei einem Gang durch die Grabfelder entdeckt man Namen von Personen, die Spuren im eigenen Leben hinterlassen haben und Erinnerungen wach rufen.

Bestattungswesen in Karlsbad

In Karlsbad stehen 6 Friedhöfe mit über 3.500 Grabstellen für Erd- oder Aschebestattungen zur Verfügung. Die Gemeinde Karlsbad ist bemüht, sich stets dem Wandel der Bestattungskultur und Friedhofsgestaltung anzupassen und entsprechende Grabstätten zur Verfügung zu stellen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Wahl- und Reihengräbern.

Wahlgräber sind Grabstätten, an denen ein öffentlich-rechtliches Nutzungsrecht verliehen wird. Dieses Recht kann auf Antrag verlängert werden. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht. In einem Wahlgrab sind – dem Grab entsprechend -  weitere Bestattungen möglich. Als Wahlgräber bietet Karlsbad für Erdbestattungen Doppelgräber, Doppeltiefgräber und Einzeltiefgräber an, für Aschebeisetzungen Urnenkammer und Urnenerdgrab.

Bei einem Reihengrab ist eine Verlängerung der Nutzungszeit nicht möglich. Diese beträgt bei Erdbestattungen 25 Jahre und bei Aschebestattungen 15 Jahre. Nach dieser Zeit muss die Grabstätte aufgelöst werden. Reihengräber für Erdbestattungen gibt es derzeit in folgenden Varianten: Einzelerdgrab, Rasengrab, Urnenreihengrab, (Halb-)anonymes Urnengrab sowie  Urnengemeinschaftsgrab. Nicht alle Grabarten stehen auf jedem Friedhof in Karlsbad zur Verfügung.

In den Rathäusern erhalten Sie die Broschüre „Bestattungen in Karlsbad“. Darin sind die verschiedenen Grabarten beschrieben. Bei Fragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Karlsbad, Frau Don unter der Telefonnummer: 07248/9144-814 gerne zur Verfügung. 

Archivbild Gemeinde Karlsbad vom Friedhof in Karlsbad-Spielberg