Karlsbader Mitteilungsblatt

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ARCHIV: Zweckverband für die Wasserversorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz

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SATZUNG zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

05.12.2019 – 12.12.2019

Die Verbandsversammlung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 18.11.2019 nachfolgend aufgeführte Satzungsänderung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gegeben wird:

Zweckverband für die Wasserversorgung der Gemeinden

des Alb-Pfinz-Hügellandes

SATZUNG

zur Änderung der Satzung

über die Entschädigung

für ehrenamtliche Tätigkeit

 

Aufgrund der §§ 5 Abs. 3 und 16 Abs. 4 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit sowie § 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und § 8 der Verbandsatzung hat die Verbandsversammlung am 18.11.2019 folgende Satzungsänderung beschlossen:

Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 03. April 1987 wird wie folgt geändert:

 

§ 1

§ 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

Die Dienstkräfte der Verbandsverwaltung (Ehrenbeamte) erhalten monatlich folgende Aufwandsentschädigung brutto:

Verbandsrechner                                                                   440,-- €

Stellvertreter Verbandsrechner                                             320,-- €

Verbandsschriftführer                                                           320,-- €

Stellvertreter Verbandsschriftführer                                      150,-- €

 

§ 2

Die Satzung tritt  zum 01.01.2020 in Kraft.

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband Alb-Pfinz-Hügelland, Marktplatz 7, 76337 Waldbronn, geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

 

Waldbronn, den 18.11.2019

gez. Franz Masino

Verbandsvorsitzender