Karlsbader Mitteilungsblatt

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Vorsorgevollmacht in Abgrenzung zum Betreuuungsverfahren

13.01.2020 – 23.01.2020

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Perspektiven des Älterwerdens"     

Die Veranstaltungsreihe „Perspektiven des Älterwerdens“ der Pflegestützpunkte Landkreis Karlsruhe beginnt im neuen Jahr am Donnerstag, 23. Januar, mit einem Vortrag zum Thema: „Vorsorge“. Eine Mitarbeiterin des Amtes für Grundsatz und Soziales vermittelt die wesentlichen Grundlagen zum Betreuungsverfahren in Abgrenzung zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ermöglichen es, die Selbstbestimmung und Handlungsfähigkeit auch im Alter und bei Krankheit zu sichern. Dafür ist es erforderlich, eine vertraute Person zu „bevollmächtigen“. Diese Person ist dann im Falle eines Unvermögens entscheidungsberechtigt und vertritt die Interessen desjenigen, der ihm die Vollmacht erteilt hat. Ist keine Vorsorgevollmacht vorhanden oder greift diese nicht, kann im Falle des eigenen Unvermögens beim zuständigen Amtsgericht ein Betreuungsverfahren angeregt werden, so dass ein rechtlicher Betreuer die erforderlichen Aufgaben übernimmt.

Der Vortrag findet um 17:00 Uhr im Begegnungszentrum am Klösterle, Klostergasse 1 in Ettlingen statt. Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, allerdings ist die Platzzahl begrenzt.

Weitere Informationen im Pflegestützpunkt Landkreis Karlsruhe unter 0721 936 71240 oder per Mail unter pflegestuetzpunkt.ettlingen@landratsamt-karlsruhe.de.