Karlsbader Mitteilungsblatt

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Neuer Service der Finanzverwaltung für Bürgerinnen und Bürger

04.02.2020 – 31.08.2020

Steuerchatbot und Erklärvideos

Es gibt zwei neue Serviceangebote der Steuerverwaltung in Baden-Württemberg aufmerksam machen, von denen Bürgerinnen und Bürger profitieren: Es handelt sich zum einen um den Steuerchatbot und zum anderen um steuerrechtliche Erklärvideos.

Den Steuerchatbot finden Sie auf den Homepages

–    der Finanzämter (https://finanzamt-bw.fv-bwl.de),

–    der Oberfinanzdirektion (https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de),

– des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg (https://fm.baden-wuerttemberg.de) oder

–    direkt unter https://steuerchatbot.digital-bw.de.

Dort erhalten die Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche Antworten auf ihre steuerrechtlichen Fragen. Sie müssen nicht bei ihrem Finanzamt anrufen oder persönlich vorbeikommen.

Das Wichtigste zum Steuerchatbot

1. Was ist der Steuerchatbot?
Der Steuerchatbot ist ein technisches System, das darauf trainiert ist, Fragen zum Steuerrecht und zum Finanzamt automatisiert zu beantworten.

2. Wie erreiche ich den Steuerchatbot am einfachsten?
Sie können den Steuerchatbot direkt über den Link https://steuerchatbot.digital-bw.de/ öffnen.

3. Wie nutze ich den Steuerchatbot?
Am unteren Rand der Homepage gibt es ein Eingabefeld. Hier können Sie in 140 Zeichen eine Frage eintippen. Über die Enter-Taste oder das Anklicken des Pfeils wird die Frage an das System gegeben. Der Steuerchatbot gibt dann eine Antwort zurück. Bei längeren Antworten wird der Text verkürzt dargestellt. Um sich den vollständigen Text anzeigen zu lassen, klappen Sie ihn auf. Sollte ein Anliegen einmal nicht beantwortet worden sein, kann es helfen, die Frage umzuformulieren.

4. Welche Zielgruppe hat der Steuerchatbot?
Die Zielgruppe des Steuerchatbots sind die Bürgerinnen und Bürger mit ihren steuer-rechtlichen Anliegen. Die Auskünfte sind allgemein und rechtlich unverbindlich. Der Steuerchatbot kann und darf keinen Steuerberater ersetzen.
Der Steuerchatbot beantwortet z.B. folgende Fragen:
- Wir haben geheiratet, wie und wo können wir die Steuerklasse ändern? Wo er-halte ich die Identifikationsnummer für mein (neugeborenes) Kind?
- Wo beantrage ich Kindergeld und /oder einen Kinderfreibetrag?
- Ich habe meinen Wohnsitz umgemeldet weil ich mich getrennt habe, muss ich noch etwas tun?
- Ich habe ein Gewerbe angemeldet, muss ich das auch dem Finanzamt melden?
Stand Dezember 2019

5. Kennt der Steuerchatbot das gesamte Steuerrecht?
Nein, der Steuerchatbot beantwortet lediglich Fragen zu einfachen steuerlichen Anlie-gen. Komplexe steuerliche Sachverhalte, bei denen die Bürgerinnen und Bürger in der Regel steuerlich beraten sind, beantwortet der Steuerchatbot nicht.
Genauere Informationen zu den Themen entnehmen Sie bitte der Anlage „Inhalte des Steuerchatbots“.

6. Wie lernt der Steuerchatbot dazu?
Er lernt dazu, indem er genutzt wird. Ein Redaktionsteam überwacht die geführten Konversationen und wertet diese aus, um die Qualität der Antworten stetig zu verbes-sern. Außerdem erfährt das Redaktionsteam, welche noch fehlenden Themen brisant sind, und kann diese bei den späteren Erweiterungen berücksichtigen. Bitte stellen Sie Ihre Frage in ganzen Sätzen. So lernt der Steuerchatbot am effektivsten und das Redaktionsteam kann ihn besser auf die sehr individuellen Formulierun-gen der Bürgerinnen und Bürger vorbereiten.

7. Wie kann ich den Steuerchatbot bewerten?
Sie können direkt im Steuerchatbot über die Feedback-Schaltflächen (Daumen hoch oder runter) eine Rückmeldung geben.