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Kreistag beschließt Richtlinie

04.02.2020 – 18.02.2020

Aufwand für Fraktionsarbeit wird künftig innerhalb festgelegter Grenze ersetzt

Kosten, die den Fraktionen und Gruppen des Kreistags durch die interne Zusammenarbeit und Koordinierung entstehen, werden künftig in einem gewissen Rahmen ersetzt. Der Kreistag beschloss in seiner jüngsten Sitzung vom 30. Januar eine entsprechende Richtlinie. Bereitgestellt wird ein jährlicher Sockelbetrag, der je nach Fraktionsstärke zwischen 1.500 und 3.500 EUR beträgt. Eine Gruppe erhält 500 EUR, ein Einzelmitglied 200 EUR. Hinzu kommt ein Betrag von jährlich 60 EUR pro Fraktions- bzw. Gruppenmitglied. Die Mittel dürfen ausschließlich für die Fraktionsarbeit eingesetzt werden, sind nachzuweisen und unterliegen dem allgemeinen Haushalts- und Prüfungsrecht. Verwendet werden dürfen die Mittel beispielsweise für Raumkosten, Büroausstattung, Post- und Telekommunikationsaufwand, Fachliteratur, Informationsfahrten und Tagungskosten sowie Kosten für externe Beratung, Fortbildungen und Öffentlichkeitsarbeit. In Summe macht das für den gesamten Kreistag einen Betrag von ca. 20.000 EUR aus.