Karlsbader Mitteilungsblatt

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Barrierefreier Ausbau von Schienenhaltepunkten und Bushaltestellen

04.02.2020 – 29.02.2020

Abgestimmtes Vorgehen beim Ausbau schafft Synergien

Der öffentliche Personennahverkehr war ein Schwerpunktthema der Kreistagssitzung, die am 30. Januar in der neuen Schlossgartenhalle in Oberderdingen-Flehingen stattfand. Der Kreistag beschloss, in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden die 121 Schienenhaltepunkte barrierefrei auszubauen, die zu 90% von der Albtal Verkehrs-Gesellschaft (AVG) und zu 10% von der Deutschen Bahn betrieben werden und von denen bislang nur wenige behindertengerecht sind. Für den Bereich der von der AVG betriebenen Haltepunkte beauftragte das Gremium die Verwaltung, die vertraglichen Bedingungen auszuarbeiten sowie die Bundes- und Landesförderung zu beantragen. Den kommunalen Eigenanteil trägt der Landkreis und rechnet seinerseits mit den Städten und Gemeinden ab. „Das hat den Vorteil, dass der barrierefreie Ausbau unabhängig von der jeweiligen Haushaltslage der Kommunen ist, die insbesondere im Falle mehrerer Haltepunkte in kurzem Zeitraum erhebliche Mitinvestitionskosten zu tragen hätten“, begründete Landrat Dr. Christoph Schnaudigel das neue Finanzierungsmodell. Die Reihenfolge des Ausbaus, der 2020 beginnen und 2028 abgeschlossen sein soll orientiert sich an der Bedeutung der Haltepunkte, z.B. ob sie soziale Einrichtungen, Ärzte oder Einkaufsmöglichkeiten bedienen oder Umsteigemöglichkeiten zu Buslinien bieten. Für den Bereich der DB-Haltestellen wurde auf das neue Bahnhofsmodernisierungsprogramm verwiesen, wo in den Jahren 2020 bis 2029 rund 50 DB-Stationen im Land saniert, barrierefrei ausgebaut und zu Mobilitätsdrehscheiben umgestaltet werden, darunter die Bahnhöfe Bretten und Ettlingen West. Bei acht weiteren DB-Stationen im Landkreis werden ebenfalls Lösungen gesucht. Für die 1.057 Bushaltepunkte im Landkreis zeichnen die jeweiligen Bus- bzw. Verkehrsunternehmen für die Fahrzeugbeschaffenheit sowie die Informations- und Kommunikationssysteme verantwortlich; die Haltestelleninfrastruktur, ist vom Straßenbaulastträger - innerörtlich in der Regel die Kommune - herzustellen. Es wurde ein Gutachten erstellt, auf dessen Basis eine Kategorisierung und Priorisierung für den barrierefreien Ausbau vorgenommen werden soll. Erste Ergebnisse aus der Studie wird der Landkreis in einer Informationsveranstaltung im März vorstellen. Beim barrierefreien Ausbau der AVG-Schienenhaltepunkte rechnet der Landkreis mit einem Finanzierungsanteil zwischen vier und acht Mio EUR. Hinsichtlich der Höhe der Kosten für den barrierefreien Ausbau der DB-Stationen Bretten und Ettlingen West können noch keine Aussagen getroffen werden. Der Landkreis beteiligt sich jedoch grundsätzlich zu 50 % an den zuwendungsfähigen Kosten der kommunalen Seite. Die Finanzierung des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestellen liegt in der Verantwortung des Straßenbaulastträgers. Eine Finanzierungsbeteiligung des Landkreises ist derzeit nicht vorgesehen.