Ende Januar fand zum zweiten Mal eine sogenannte „Alkohol-Testkaufaktion“ in der Gemeinde Karlsbad statt. Dabei werden, initiiert vom Jugendamt des Landratsamtes Karlsruhe, Testkäufe von Auszubildenden des Landratsamtes, die noch nicht volljährig sind, durchgeführt. Dabei versuchen die Jugendlichen alkoholische Getränke bzw. Tabakwaren, die erst an über 18-jährige abgegeben werden dürfen, einzukaufen. Begleitet wurden die Jugendlichen von Mitarbeitern des Landratsamtes und der Polizei sowie dem Ordnungsamt der Gemeinde in den jeweiligen Geschäften in Karlsbad.
Nicht in allen Geschäften wurden dabei die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes umfassend beachtet. Es ist bedenklich, dass bei 10 Kaufvorgängen insgesamt 6 Verstöße festgestellt werden mussten, und sich nur bei 4 Kaufvorgängen die Verkäufer/innen an das geltende Recht hielten. Während teilweise beim Geburtsdatum und Errechnen des Alters der Testkäufer Fehler gemacht wurden, ist in anderen Geschäften nicht einmal ein Ausweis verlangt worden. Die Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz wurden aufgenommen, die betreffenden Personen wurden belehrt und gelangen nun zur Anzeige. Auch die jeweiligen Filialleiter/innen wurden informiert und gebeten, die Mitarbeiter/-innen weiter zu sensibilisieren. Die Käufe wurden rückabgewickelt. Weitere diesbezügliche Überprüfungen werden folgen.
Bei vier Kaufvorgängen wurde der Jugendschutz in vorbildlicher Weise beachtet, die Ausweise wurden kontrolliert und es wurde festgestellt, dass die Testkäufer noch nicht volljährig sind und der Verkauf der Alkoholika bzw. Tabakwaren wurde verweigert. Hier gab es dann ein dickes Lob für den/die Verkäufer/in und auch für den/die Filialleiter/in.
Von Jugendlichen gekaufte Alkoholika bzw. Tabakwaren