Karlsbader Mitteilungsblatt

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Frühjahr ist auch im Gemeindewald Pflanzzeit

03.03.2020 – 31.05.2020

Planmäßiger Umgang mit den durch Sturm, Trockenheit und Borkenkäferbefall entstandenen Kahlflächen

In den vergangenen zwei Jahren sind im Karlsbader Gemeindewald - wie auch andernorts - Kahlflächen entstanden. Die Forstverwaltung hat zwei Vorgehensweisen, um diese Flächen wieder zu schließen. Abhängig von der örtlichen Situation und Flächengröße kommen als Strategie Naturverjüngungen oder Pflanzmaßnahmen in Frage. Befinden sich unter den Altbäumen bereits qualitativ gute Naturverjüngungen aus für den Standort geeigneten und in absehbarer Zeit auch unter veränderten Klimabedingungen zukunftsfähigen Baumarten, können diese einfach übernommen werden. Ist die bisherige Baumart nicht mehr geeignet, wie beispielsweise die Fichte auf den wechselfeuchten Standorten beim Industriegebiet Ittersbach, sind Pflanzmaßnahmen erforderlich. Die Gemeinde hat hierbei große Erfahrung, da nach dem Stürmen „Wiebke“ und“ Lothar“ auf vergleichbaren Böden bereits über 100 ha in Eichen und Erlenwälder umgewandelt wurden. Da es sich bei Eichen um eine sogenannte „Lichtbaumart“ handelt, sind hierzu gewisse Mindestflächengrößen erforderlich. Kleinere Lücken hingegen können nur mit „Schattenbaumarten“ wie beispielsweise der Weißtanne bepflanzt werden. Ein Problem bei den Pflanzflächen ist, dass durch Sturm vom Rand her immer wieder Altbäume in die neu angelegten Kulturen hineinfallen und diese beschädigen können. Vor diesem Hintergrund muss in jedem Einzelfall das Vorgehen und die Baumartenwahl abgewogen werden. Außerdem ist zu beachten, dass Pflanzungen im Wald zur Sicherung der Qualität dem Saat- und Pflanzgutgesetz unterliegen und deshalb nur gesicherte Herkünfte verwendet werden dürfen. Angebote von Bürgern, selbst gezogene Bäumchen in den Wald zu verpflanzen, sind zwar gut gemeint, aber nicht zulässig, betont die Forstverwaltung.

 

Kahlflächen mit Jungbäumen auf Karlsbader Gemarkung. Fotos: Forstverwaltung