Karlsbader Mitteilungsblatt

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Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Speicherstraße I“ in Karlsbad-Langensteinbach: Erneute öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs (verkürzte Offenlage nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB))

12.03.2020 – 03.04.2020

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat am 04.03.2020 in öffentlicher Sitzung den geänderten Entwurf zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Speicherstraße I“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch(BauGB) erneut öffentlich auszulegen.

Der Gemeinderat hat weiter beschlossen die Offenlage nach § 4a BauGB auf zwei Wochen zu verkürzen. Des Weiteren wurde beschlossen, Stellungnahmen nur zu den geänderten Planinhalten zuzulassen (§ 4a Abs. 3 BauGB).

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans wird eine behutsame Nachverdichtung in städtebaulich verträglichem Umfang ermöglicht. Gleichzeitig soll die vorhandene Durchgrünung der hinteren Teilflächen der Grundstücke zur Erhaltung der Wohnqualität dauerhaft gesichert werden. Innerhalb des Geltungsbereiches soll im Sinne einer “nutzungsgemischten Stadt der kurzen Wege” das Miteinander von Wohnen und Arbeiten in der zentralen Ortslage gefördert werden. Dabei sollen die vorhandene Wohnnutzung in dem Plangebiet sowie der Gebietscharakter mit seinen offenen Baustrukturen erhalten bleiben. Hierbei ist für künftige Planungen die städtebauliche Verträglichkeit zu regeln und es ist einer unkontrollierten und unmaßstäblichen Bauentwicklung vorzubeugen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.  Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogene Informationen verfügbar sind:  Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stand Mai 2018)

 

Der Bebauungsplan mit Begründung und die örtlichen Bauvorschriften,  einschließlich der artenschutzrechtlichen Vorprüfung sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB werden vom 20.03.2020 bis einschl. 03.04.2020 in der Bauverwaltung der Gemeinde Karlsbad, Rathaus Ittersbach, Lange Straße 56, 1. Obergeschoss, Sitzungssaal öffentlich ausgelegt.  
Zudem können die Unterlagen über die Homepage der Gemeinde unter www.karlsbad.de „Bauen und Wirtschaft“ > „Bebauungspläne – Laufende Verfahren“ eigesehen werden.  

Stel­lung­nah­men zu der beabsich­tig­ten Planung können inner­halb ­der Ausle­gungs­frist mündlich zur Nieder­schrift oder schrift­lich bei der Bauverwaltung der Gemeinde Karlsbad vorgetragen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Planinhalten zugelassen sind (§ 4a Abs. 3 BauGB)und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Timm, Bürgermeister