Karlsbader Mitteilungsblatt

Rubrikenübersicht > Redaktionelle Berichte > Amtliche Bekanntmachungen > Baulandumlegung "Schaftrieb" in Karlsbad-Langensteinbach

ARCHIV: Amtliche Bekanntmachungen

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Baulandumlegung "Schaftrieb" in Karlsbad-Langensteinbach

12.03.2020 – 23.04.2020

I. Bekanntmachung der Offenlegung von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis

gemäß § 53 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634).

Der ständige Umlegungsausschuss der Gemeinde Karlsbad hat am 26.03.2018 gemäß § 47 Baugesetzbuch für das Gebiet des Bebauungsplans „Schaftrieb“ in Karlsbad-Langensteinbach die Durchführung einer Umlegung beschlossen. 

Der entsprechende Beschluss wurde am 05.04.2018 ortsüblich bekannt gemacht. Auf diese Bekanntmachung wird verwiesen.

Aufgrund des Umlegungsbeschlusses wurden eine Bestandskarte und ein

Bestandsverzeichnis erstellt. Gemäß § 53 Abs. 2 BauGB werden Bestandskarte und

Bestandsverzeichnis in der Zeit vom 23.03.2020 bis zum 23.04.2020 während der Dienststunden in der Geschäftsstelle der Umlegungsstelle, Rathaus Ittersbach, Erdgeschoss, Zimmer 1.02, Lange Straße 56, 76307 Karlsbad:

montags, dienstags und mittwochs  von 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

donnerstags                                          von 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

freitags                                                  von 8.00 - 12.00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Die Bestandskarte weist die bisherige Lage und Form der Grundstücke des

Umlegungsgebietes aus und bezeichnet die Eigentümer.

In dem Bestandsverzeichnis sind im Teil 1 die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer, die grundbuch- und katastermäßige Bezeichnung, die Größe und die im

Liegenschaftskataster angegebene Nutzungsart der Grundstücke, im Teil 2 die im Grundbuch in Abteilung II eingetragenen Lasten und Beschränkungen aufgeführt.

Die Einsicht in den Teil 2 des Bestandsverzeichnisses wird jedem gestattet, der ein

berechtigtes Interesse darlegt.

II. Aufforderung zur Anmeldung von Rechten

Die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück oder eines persönlichen Rechts, das zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grundstücks beschränkt, werden aufgefordert, innerhalb eines Monats von dieser Bekanntmachung an ihre Rechte beim Umlegungsausschuss der Gemeinde Karlsbad anzumelden.

Karlsbad, den 11.03.2020

gez.:

Jens Timm

Bürgermeister