Nach der Corona-Verordnung der Landesregierung sind sämtliche Versammlungen und Veranstaltungen verboten. Bei Beerdigungen/Beisetzungen gilt folgende Ausnahmeregelung: Am Grab können die engsten Familienangehörigen (max. 10 Personen) Abschied nehmen, Trauerfeiern in den Friedhofshallen sind nicht mehr zulässig - eine Veröffentlichung der Bestattungstermine durch Aushang erfolgt nicht mehr.
Karlsbader Mitteilungsblatt
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"Not-Regelung" bei Beerdigungen in Karlsbad
18.03.2020 – 31.12.2020