Karlsbader Mitteilungsblatt

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AST Anruf-Sammel-Taxi – Neuregelung Fahrtentgelt

25.03.2020 – 19.04.2020

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat in seiner Sitzung am 29.01.2020 beschlossen, dass Fahrgäste, die im Besitz einer gültigen KVV-Fahrkarte sind, künftig kein zusätzliches Fahrtentgelt für die Nutzung des AST entrichten müssen. Die neue Regelung tritt zum 01.04.2020 in Kraft.

Die Zusatzkosten i.H.v. 2,00 € je Fahrgast, die das Landratsamt Karlsruhe für den AST-Verkehr berechnet, fallen trotzdem an, die Kosten werden jedoch von der Gemeinde Karlsbad übernommen. Daher ist es wichtig, dass Sie bei der Fahrt mit dem AST trotzdem wie gehabt die Fahrtbestätigung  unterzeichnen, da auf dieser Basis die Abrechnung der Gemeinde Karlsbad mit dem Landratsamt erfolgt.

Fahrgäste ohne gültigen KVV-Fahrschein müssen wie bisher ein Entgelt i.H.v. 3,00 € entrichten.

Hinweis zum aktuellen Fahrplan: Aufgrund der erforderlichen Einschränkungen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus findet der AST-Betrieb aktuell nur samstags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr statt. Außerdem dürfen stets nur max. 2 Fahrgäste befördert werden.