Karlsbader Mitteilungsblatt

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Aktuelle Informationen um das Thema "Corona"

22.04.2020 – 31.05.2020

Zur sehr dynamischen Lage der „Corona-Pandemie“ möchten wir folgende aktuelle Informationen geben:


Corona-Verordnung des Landes

Die Corona-Verordnung des Landes hat am vergangenen Freitag die 5. Änderung erfahren und ist in dieser Fassung am vergangenen Samstag in Kraft getreten; einige Änderungen traten am Montag in Kraft.

Bereits jetzt ist eine weitere Änderung für diese Woche angekündigt. Wir verzichten daher auf eine Bekanntmachung des gesamten Verordnungstextes, der wohl mit dem Erscheinen der Druckausgabe des Mitteilungsblattes schon wieder überholt sein dürfte. Bitte schauen Sie regelmäßig auf unserer Homepage nach, dort finden Sie alle aktuellen Verordnungen und Regelungen zu Corona oder informieren Sie sich auf den Internetseiten der Landesregierung.

Kontaktbeschränkungen gelten weiter

Da in den Medien vorzugsweise über „Lockerungen“ berichtet wird, möchten wir an dieser Stelle nochmal ganz bewusst darauf hinweisen, dass die Kontaktbeschränkungen weiterhin gelten! (1+1 im öffentlichen Raum, max. 5 in Wohnungen – weitere Ausführungen in CoronaVO zu beachten)

Öffnen von Geschäften des Einzelhandels

Einhergehend mit der o.g. Änderung ist seit Montag auch das Öffnen von Einzelhandelsgeschäften mit einer Fläche weniger als 800 qm zulässig. Allerdings sind an die Öffnung der Geschäfte strenge hygienerechtliche Anforderungen geknüpft, die vom Betreiber und von den Kunden einzuhalten sind. Hier appellieren wir an alle Kunden, sich strikt daran zu halten – in erster Linie „Abstand zu halten“. Auch diese Detailinformationen finden Sie auf unserer Homepage.
Tragen von Mund-Nasen-Schutz

Bislang war es dringende Empfehlung der Landesregierung, dass ein (nicht medizinischer) Mund-Nasen-Schutz bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und beim Einkaufen getragen werden soll; nun wird es laut Pressemitteilung vom Dienstag in Baden-Württemberg zur Pflicht ab 27.04.2020. Wir empfehlen den Bürgerinnen und Bürgern bereits jetzt, sich um solchen (nicht medizinischen) Mund-Nasen-Schutz zu kümmern, den es in Geschäften gibt und der auch problemlos selbst hergestellt werden kann (Anleitungen dazu finden sich zur Genüge im Internet). Stand heute – Dienstag – können Masken auch in unseren Apotheken gekauft werden.

Information zu Rathausbesuchen

Die Mitarbeiter/innen der Gemeinde stehen ab Montag, 27.04.2020 wieder für Besuche nach vorheriger Terminab-sprache zur Verfügung. Über die Terminabsprache wird gesteuert, dass immer nur ein/e Besucher/in anwesend ist, und gleichzeitige Besuche mehrerer Personen vermieden werden. Mehrere gleichzeitige Besucher sind aufgrund räumlicher Enge, die das Einhalten der Hygienevorschriften verhindern würde, nicht möglich. Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt mit Infizierten hatten oder Symptome aufweisen, dürfen die Rathäuser nicht betreten. Soweit keine persönliche Anwesenheit erforderlich ist, kann oftmals das Anliegen über Telefon oder Mail geklärt oder der Besuch auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.


Öffnung der Bücherei

Die Bücherei seit dieser Woche wieder für die Rückgabe ausgeliehener Medien geöffnet. Sie können diese Medien aber auch in der Box am Eingang zur Bücherei einfach nur ablegen, um persönlichen Kontakt zu vermeiden.

Ab Montag, 27.04.2020 ist die Bücherei wieder zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Es gelten allerdings auch hier die Hygieneregeln, die auch in allen Geschäften gelten. Als Eingang nutzen Sie bitte die Tür vom Innenhof, als Ausgang nutzen Sie bitte die Tür zum Flur / Vorraum öffentliche Toiletten. Bitte halten Sie die notwendigen Abstände (Markierung) ein. Wenn sich am Eingang eine „Schlange“ bildet, müssen auch da die Abstände (mind. 1,5 m) eingehalten werden. Es dürfen nur max. 5 Besucher gleichzeitig in der Bücherei sein. Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt mit Infizierten hatten oder Symptome aufweisen, dürfen die Bücherei nicht betreten.

 

Kindernotbetreuung ausgeweitet

Wie das Kultusministerium in einer Pressemitteilung angekündigt hat, soll ab 27.04.2020 die Notbetreuung an Kindergärten und Schulen erweitert werden. Dabei sollen Eltern, die einer präsenzpflichtigen Arbeit nachgehen, unterstützt werden. So werden künftig auch Schülerinnen und Schüler der siebten Klasse in die Notbetreuung mit einbezogen. Neu ist zukünftig, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise der oder die Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Die aktuellen Veröffentlichungen finden Sie auf unserer Homepage.

 

Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebes

In Baden-Württemberg ist für den eingeschränkten Schulbeginn der 04.05.2020 vorgesehen. Der stufenweise Einstieg beginnt an diesem 4. Mai mit Schülerinnen und Schülern aller allgemein bildenden Schulen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen sowie mit den Schülerinnen und Schülern der Prüfungsklassen der beruflichen Schulen.

Der Präsenzunterricht ab 04.05.2020 beginnt im Einzelnen bei:

·        Haupt- und Werkrealschulen mit den Klassenstufen 9 und 10; der Unterricht in den Abschlussklassen dient der Vorbereitung auf die anstehenden Hauptschul- und Werkrealschulabschlussprüfungen.

·        Realschulen mit den Klassenstufen 9 und 10 mit Schülerinnen und Schülern, die im Sommer 2020 oder im Sommer 2021 einen Abschluss anstreben.

·        Gemeinschaftsschulen für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 9 und 10 sowie der Kursstufe, die in diesem oder im nächsten Jahr ihren Schulabschluss anstreben.

·        Allgemein bildende Gymnasien mit dem Abiturjahrgang 2020 zur Vorbereitung auf die schriftlichen Abiturprüfungen; der Präsenzunterricht in der Jahrgangsstufe 2 wird nach den Pfingstferien wieder aufgenommen.

Ebenfalls beginnt der Präsenzunterricht für den Abiturjahr 2021 ab 4. Mai mit zunächst Unterricht in den fünfstündigen Leistungsfächern, die zugleich schriftliche Prüfungsfächer sind, sowie in den Basisfächern Deutsch und Mathematik vorrangig.

Weitere Details finden Sie ebenfalls auf den Internetseiten der jeweiligen Schule und auf unserer Homepage.

Auch hier möchten wir auf die Hygieneregeln verweisen, die zwingend zu beachten sind, um Infektionsketten zu verhindern. Diese gelten sowohl im ÖPNV, in der Schule, in den Pausen wie auch im übrigen Umfeld – einfach überall.

 

Bitte halten Sie sich an die Regeln,

Schützen Sie damit sich und Andere,

Bleiben Sie gesund !