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Betreten landwirtschaftlicher Flächen während der Nutzzeit nur auf Wegen

18.05.2020 – 31.07.2020

Saubere und intakte Felder und Wiesen für regionale Lebensmittelproduktion wichtig

Aktuell halten sich mehr Menschen und Hundehalter in landwirtschaftlichen Bereichen auf als üblich. Sie nutzen dabei nicht nur vorhandene Feldwege, sondern auch Wiesen und Felder. Vermehrt sind Müll, Hundekot und Hundespielzeuge auf den Flächen aufzufinden. Das Landwirtschaftsamt und das Amt für Umwelt und Artenschutz des Landratsamtes Karlsruhe weisen daher auf geltende Vorschriften und Verpflichtungen hin und appellieren an die Bevölkerung, diese zum Schutz der landwirtschaftlichen Produktion und der Natur zu beachten.

Laut Naturschutzgesetz dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Flächen für Sonderkulturen wie Garten-, Obst- und Weinbau dürfen generell nur auf Wegen betreten werden. Jeder ist außerdem dazu verpflichtet, seine Gegenstände und Abfälle mitzunehmen. In Schutzgebieten kann es zudem speziellere Regeln geben.

Auf Wiesen wächst Futter für Nutztiere, auf den Feldern Mais, Getreide, Raps, Gemüse oder auch Obst wie Erdbeeren. Damit gesunde regionale Lebensmittel produziert werden können, sollen die Wiesen und Felder unberührt bleiben. Parkende Fahrzeuge und Trampelpfade zerstören auf Dauer die Grasnarbe und die Pflanzen, darunter auch gefährdete Arten. Im schlimmsten Fall wird auch der Boden verschmutzt. Insbesondere Hundekot in Wiesen wird zur Gefahr für die Nutztiere, wenn die Wiesen gemäht und das verunreinigte Gras und Heu verfüttert wird. Das kann bei trächtigen Kühen zu Fehlgeburten führen.

Die beiden Ämter weisen darauf hin, dass sich Wildtiere, insbesondere ihr Jungtiere, in Wiesen verstecken und durch stöbernde Hunde gestört werden. Nach dem Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz stellt das Laufen lassen von Tieren ohne genügend Aufsicht und Sicherung und die dadurch entstehende Gefährdung der Nutzung eines fremden landwirtschaftlichen Grundstücks, eine ordnungswidrige Handlung dar.

Für die Pflege von bestimmten sensiblen Naturbereichen erhalten Landwirte eine Unterstützung, damit sich ihre Arbeit dort wirtschaftlich lohnt. Beeinträchtigte Flächen können den Landwirten abgezogen werden und führen zu einem wirtschaftlichen Verlust.

Deshalb wird die Bevölkerung eindringlich gebeten, die vorhandenen Wege zum Spazierengehen sowie offizielle Parkplätze zu nutzen und Rücksicht auf den landwirtschaftlichen Verkehr zu nehmen. Dieses Verhalten zeigt die Wertschätzung für die Arbeit der Landwirte und gegenüber unserer Natur. Die Organisation „Information.Medien.Agrar“ hat eine Publikation „Knigge für Feld und Flur“ veröffentlicht, die kostenlos auf www.ima-agrar.de heruntergeladen oder bestellt werden kann.