Karlsbader Mitteilungsblatt

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Situation am Wohnungsmarkt im Landkreis Karlsruhe regional unterschiedlich

18.05.2020 – 31.05.2020

Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bleibt originäre Aufgabe von Städten und Gemeinden

Kommunalanstalt für Wohnraum im Landkreis Karlsruhe trägt zur Entlastung am Wohnungsmarkt bei

Die Situation am Wohnungsmarkt ist angespannt, insbesondere bezahlbarer Wohnraum ist knapp. Einen aktuellen Überblick hat sich der Kreistag des Landkreises Karlsruhe in seiner Sitzung am 14. Mai verschafft und darüber diskutiert, ob der Aufgabenbereich der kreiseigenen Kommunalanstalt für Wohnraum im Landkreis Karlsruhe AöR auf das Gebiet des sozialen Wohnungsbaus ausgeweitet werden soll.

Die Situation im Kreis zeigte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel anhand verschiedener Indikatoren auf. Nach einer Erhebung im Jahr 2018 liegt die Kaltmiete pro Quadratmeter mit 7,79 Euro unter dem regionalen Mittelwert (7,96 Euro) und seit 2013 haben sich - anders als in anderen Landkreisen - Mieten und Löhne in etwa gleich entwickelt. Knapp 75% der Landkreisbevölkerung lebt im Eigentum. Der Vergleich zwischen neu geschaffenem Wohnraum und dem Bevölkerungszuwachs ergab im Zeitraum 2011 bis 2017 einen rechnerischen Fehlbetrag an Wohnraum für ca. 3.412 Personen bzw. 1.550 Wohnungen. Prognosen für das Jahr 2030 gehen von einem weiteren Bedarf von mindestens 1.500 Wohnungen aus.

Die Kreisrätinnen und Kreisräte nahmen zur Kenntnis, dass sich die Situation am Wohnungsmarkt im Landkreis Karlsruhe regional unterschiedlich darstellt, insbesondere in den großen Kreisstädten jedoch angespannt ist. Der rechnerisch ermittelte Fehlbedarf an ca. 3.050 Wohnungen bis zum Jahr 2030 erscheint angesichts eines jährlichen Schnitts von über 1.000 neu geschaffenen Wohnungen in den letzten sieben Jahren lösbar. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel wies jedoch darauf hin, dass sich die Prognosen an den durchschnittlichen Einkommens- und Wohnverhältnissen orientieren. Die Zahl von 731 Wohnungslosen im Landkreis Karlsruhe, aber auch die zunehmende Schwierigkeit von Einzelpersonen und Familien in prekären Lebensverhältnissen, noch angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu finden, zeige durchaus einen deutlichen Handlungsbedarf auf, führte der Landrat aus.

In sechs Landkreiskommunen sorgen kommunale Wohnungsbaugesellschaften für bezahlbaren Wohnraum, daneben gibt es im Landkreis 14 Genossenschaften mit ähnlicher Zielsetzung. Auch die Kommunalanstalt für Wohnraum im Landkreis Karlsruhe AöR (KWLK), die 2017 gegründet wurde, um Wohnraum insbesondere für die Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Karlsruhe bereitzustellen, hat Einfluss auf den Wohnungsmarkt. Aktuell sind 930 Plätze im Kombimodell vertraglich mit Städten und Gemeinden vereinbart, was einer Anzahl von 230 bis 310 Wohnungen entspricht, die dem Markt dadurch weiterhin zur Verfügung stehen. Von Überlegungen, die KWLK in Richtung einer Sozialen Kreiswohnbaugesellschaft auszurichten, nahm das Gremium Abstand. Zum einen ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum originäre Aufgabe der Städte und Gemeinden, zum anderen würde diese Neuausrichtung personellen Mehrbedarf erfordern; Gemeinden mit eigenen Gesellschaften müssten dann über die eigene Gesellschaft und über die Kreisumlage doppelt finazieren. Sinnvoller erschien dem Gremium, Wohnungsverlusten präventiv vorzubeugen, um den Wohnungsmarkt und die Kommunen als Obdachlosenbehörde zu entlasten. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel berichtete von den vielfältigen Anstrengungen der Kommunen in diesem Bereich. Diese werden aktuell in einer Umfrage erhoben und die Ergebnisse sollen dem Jugendhilfe- und Sozialausschuss vorgestellt werden, um gemeinsam weitere Präventionsangebote zu entwickeln.