Karlsbader Mitteilungsblatt

Rubrikenübersicht > Redaktionelle Berichte > April-Betreuungsgebühren von Kindergarten- und Schulkindern erlassen und Gebühren für Notbetreuung in den Einrichtungen sowie reguläre Kernzeitgebühren festgelegt

ARCHIV: Redaktionelle Berichte

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

April-Betreuungsgebühren von Kindergarten- und Schulkindern erlassen und Gebühren für Notbetreuung in den Einrichtungen sowie reguläre Kernzeitgebühren festgelegt

26.05.2020 – 17.06.2020

Gemeinderatssitzung im Mai

In der jüngsten Gemeinderatssitzung am 13. Mai  gab dieser grünes Licht für den Verzicht auf Erhebung der Elternbeiträge in den Kindergärten und der Kernzeitbetreuungsgebühren für den Monat April 2020. Außerdem legte er die  Elternbeiträge für die Notbetreuung im U3/Ü3 Bereich (auf Stundenbasis) und die Gebühren für die Schulkind- Kernzeitbetreuung fest.   Bürgermeister Jens  Timm und Hauptamtsleiter Benedikt Kleiner informierten den Gemeinderat über die Thematik. Seit Inkrafttreten der Corona-Verordnung des Landes sehen sich Kommunen, kirchliche und sonstige freie Träger der Frage gegenüber, wie mit der Erhebung von Elternbeiträgen bzw. Kindergartengebühren zu verfahren sei. Gemeindetag, Städtetag und die 4-Kirchen-Konferenz hätten sich deshalb miteinander abgestimmt. Der Gemeindetag Baden-Württemberg und der Städtetag Baden-Württemberg empfehlen ihren Mitgliedern unter anderem, den Einzug der Elternbeiträge und Kindergartengebühren für den Monat April auszusetzen. Ministerpräsident Kretschmann habe in der Regierungspressekonferenz bereits angedeutet, dass es zu Kostenteilungen zwischen Bund, Land und Kommunen kommen soll. Die Erstattungsforderung der Eltern aufgrund der nicht erbrachten Betreuungsleistung sei grundsätzlich zutreffend, jedoch sei gleichzeitig klar, dass die Situation nicht auf ein Verschulden der Kita-Träger zurückgehe sondern eine Folge der Corona-Pandemie sei. Die Verwaltung habe den Trägern bereits aus den genannten und anderen Gründen die Aussetzung der Elternbeiträge für den April 2020 empfohlen. Diese  hätten den Einzug/ die Erhebung ausgesetzt. Es bleibe zu erwarten, ob auch für den Monat Mai entsprechende Erhebungen ausgesetzt werden, die Höhe bewegt sich in ähnlichen Aufwandsbereichen. Pro Monat entstünden Einnahmeausfälle von ca. 100.000 €. Da unabhängig die Betriebskosten weiter aufliefen, stehen  Verwaltung bzw.  Kommunen in Baden- Württemberg allgemein mit den Trägern, dem Kommunalen Arbeitgeberverband und den Gewerkschaften im Austausch,  um Kurzarbeit anmelden zu lassen und den Aufwand im Bereich der Personalkosten zu reduzieren. Allerdings gestalte sich dies aufgrund der Formulierung des ergänzenden Tarifvertrages TV-Corona schwierig, da genau diese Einrichtungen für Kurzarbeit nicht in Fragen kommen bzw. der Tarifvertrag für diese Einrichtungen nicht anwendbar sei. Die Verwaltung sehe hier aber die Möglichkeit, gegebenenfalls. unter Gewährung von Aufstockungsleistungen (bis auf 95 %), den Aufwand für die Schließungszeit massiv zu reduzieren. Die Gemeinde Karlsbad habe 104 000 Euro vom Land Baden- Württemberg erhalten, dies  jedoch zur Deckung aller Einnahmeausfälle und durch die Corona-Lage bedingten Aufwendungen diene.

Gebäudekomplex Grundschule, Schwarzwaldschule Ittersbach / SBBZ Förderschwerpunkt Lernen und Kindergarten in Karlsbad-Ittersbach. Der Gemeinderat entschied in seiner letzten Sitzung über Betreuungsgebühren in Karlsbad.  Foto: Pintilie.

Diskussion im Gemeinderat

GR Jürgen Herrmann (Freie Wähler) sagte, dass das Vorgehen vollkommen in Ordnung sei, er jedoch nicht an einen Ausgleich durch das Land glaube. GR Reinhard Haas (SPD) meinte, dass die Eltern und Kinder durch die Situation schwer betroffen und die Fraktion der Meinung sei, dass die Eltern solange kein Geld zahlen sollten, solange es keine Betreuung gebe. Auf Nachfrage von GR Andreas Hartmann (Bündnis 90/Grüne) informierte Kleiner, dass ab 18. Mai wieder bis zu 50 Prozent der üblicherweise betreuten Kinder in die Einrichtungen dürften. Dies betreffe vorrangig die Kinder in der Notbetreuung und dann könnten weitere Kinder hinzukommen. Er betonte, dass die Regelungen der Gemeinde extrem kurzfristig übermittelt worden seien. Sie seien zudem sehr umfangreich und auch nicht gleich umsetzbar. Man benötige Zeit, um die Zahlen hochfahren zu können.  

Erlass der April-Gebühren Kernzeitbetreuung

Bei den Gebühren für die Schulkindbetreuung/ Kernzeitbetreuung handle es sich – so Kleiner -  um kommunale Gebühren, die nach Satzung erhoben werden. Für den Erlass der Gebühren spreche die Erlasswürdigkeit, da die Gebührenpflichtigen die Situation nicht selbst verschuldet haben, sowie die sachlichen Erlassgründe der teilweisen erheblichen Härte und Unverhältnismäßigkeit des Gebühreneinzugs. Die Gebührenausfälle belaufen sich pro Monat auf ca. 22 000 €. Für den Monat April wurde ein Gebührenausfall von 21 644,97 € berechnet. Für den Monat Mai werden 22 293,97 € an Gebührenausfällen prognostiziert.

Festlegung Notbetreuungsgebühren für Kindertageseinrichtungen und Schulkind-Kernzeitbetreuung

Mit Blick auf die Erweiterung der Notbetreuungsmaßnahmen und der Tatsache, dass die Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen mindestens noch bis zum 15.6.2020 anzubieten sei, stelle sich, so Kleiner, die Frage nach der Entgelterhebung für diese Angebote. Die Angebote der Notbetreuung entsprächen grundsätzlich den regulären Betreuungsangeboten einer Einrichtung und seien deshalb nach den entsprechenden Entgeltordnungen bzw. Gebührenordnungen entgelt- bzw. gebührenpflichtig. Dies gelte für die schulische Notbetreuung als auch für die Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen. Der Gemeindetag habe empfohlen, die Entgelt- und Gebührenregelungen auf eventuelle  Anpassungen zu überprüfen, die kirchlichen Träger haben die Rechtslage ebenso beurteilt. Im Zuge der Notbetreuung an Kindertageseinrichtungen würden die regulären Angebotsformen derzeit nur bedingt genutzt, um sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern mehr Flexibilität bei der Präsenzpflicht am Arbeitsplatz zu bieten. Auf der Basis der Angebotsformen wurde für die Notbetreuung ein Stundensatz sowohl für U3 und Ü3 errechnet, der die tatsächliche Nutzung und Dauer abbilden könne. Dieser sei aber nur für die Notbetreuung gedacht. GR Günther Denninger (CDU) sprach sich gegen eine Gebührenerhebung aus, diese wäre unsolidarisch. GR Björn Kornmüller (FDP) meinte hingegen, dass es die Definition der systemrelevanten Bereiche für die Notfallbetreuung selbst strittig sei, zum Beispiel zählten auch Banken und Versicherungen dazu.

Schlafraum im Arche-Noah Kindergarten in Karlsbad-Langensteinbach. Archivfoto Gemeinde Karlsbad

Gebühren Kernzeitbetreuung/Schulkindbetreuung an Grundschulen

Hier zeige sich – so Kleiner -  trotz gestiegener Nachfrage das gleiche Nutzerbild wie bei der Notbetreuung in den Kindergärten. Die Nutzer bräuchten das Angebot zu unterschiedlichen Zeiten und Tagen und ebenfalls in stark reduziertem Umfang. In den Kernzeitbetreuungen in Karlsbad seien Ende April insgesamt 18 Kinder in der Notbetreuung. Die Kernzeitbetreuung Mutschelbach sei geschlossen (keine Nachfrage bzw. Anforderungen nicht erfüllt). Ein Mittagessen werde infolge der Hygienevorgaben und Abnahmemenge nicht angeboten. Basierend auf den Durchschnittsstundensätzen der Kernzeitbetreuungsgebühren werde für die Kernzeitbetreuung ebenfalls eine Spitzabrechnung nach Anwesenheit abgerechnet.

Weitere Informationen finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Karlsbad auf der Webseite www.karlsbad.de wenn Sie die Gemeinderatssitzung 13.5.2020 auswählen.