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Gemeinde Karlsbad beteiligt sich an Netze BW GmbH

23.06.2020 – 31.12.2020

Vereinbarung mit einer Summe von 5,357 Mio. €  tritt zum 01.07.2020 in Kraft

Nachdem der Kommunalberater von Netze BW GmbH Thomas Pfeifle in der Maisitzung des Gemeinderats referierte und dieser grünes Licht gab, unterzeichnete Bürgermeister Jens Timm am 17. Juni die Beteiligungsvereinbarung mit einer Summe von 5,367 Millionen Euro. Die Vereinbarung  tritt am 1.7.2020 in Kraft. Die Gemeinde ist damit mittelbar über eine kommunale Beteiligungsgesellschaft an der Netze BW GmbH beteiligt. „Ich freue mich über eine gute Zusammenarbeit, die einerseits die Energiewende vor Ort voranbringt und andererseits für die Gemeinde auch eine vorteilhafte Kapitalanlage bei geringstem Risiko bedeutet“, so Timm bei dem Termin im Rathaus.

Hintergrund

Bei der Vereinbarung handelt es sich um eine auf unbestimmte Zeit gerichtete gesellschaftsrechtliche Beteiligung mit einer zunächst für fünf Jahre (Eintritt 1. Juli 2020) festgelegte jährliche Ausgleichzahlung. Danach steht es der Kommune frei, alle fünf Jahre zu entscheiden, ob sie weiterhin an der BG beteiligt bleibt oder die Beteiligung durch Kündigung beendet und ihren Kommanditanteil an der Beteiligungsgesellschaft zurückübereignet.  Diese Vereinbarung kann geschlossen werden, weil die Netze BW zugleich Eigentümerin und Betreiberin des örtlichen Strom- und/oder Gasverteilnetzes ist. Mit der Summe von 5,367 Millionen Euro hat die Gemeinde den maximal zulässigen Betrag ausgeschöpft. Die kommunale Beteiligungsgesellschaft erhält bis zum 31. Dezember 2024 eine jährliche feste Ausgleichszahlung in Höhe von 3,6 Prozent (brutto), bezogen auf den Ankaufspreis der erworbenen Anteile. „Nach Abzug von Steuern verbleibt der Gemeinde eine Nettorendite von immerhin rund 3 Prozent mit jährlichen Zinseinnahmen von rund 160.000 €“, so Rechnungsamtsleiterin Petra Goldschmidt. Die Gemeinde muss derzeit den Banken für ihre liquiden Mittel ein Negativzins von bis zu 0,5 % bezahlen.  Die vorliegenden Verträge wurden von unterschiedlichen Stellen umfangreich rechtlich geprüft  Die Anteile sind nicht frei handelbar. Aus der Beteiligung ergeben sich umfangreiche Informations-, Kontroll-, Mitsprache- sowie Vermögensrechte in der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG. Die kommunale Beteiligungsgesellschaft hat darüber hinaus, unabhängig von der Höhe der Beteiligung, ein Vorschlagsrecht für die Bestellung von zwei Aufsichtsratsmitgliedern in der Netze BW GmbH. Der paritätisch besetzte Aufsichtsrat wird von derzeit 16 Mitgliedern auf 20 Mitglieder aufgestockt.

Sicherheit

Die Investition ist durch eine Regelung zur nachträglichen Kaufpreisanpassung („Nachteilsausgleich“) gesichert. Ein Nachteilausgleich greift bei sinkendem Unternehmenswert, beispielsweise bei Reparaturaufwand im Zusammenhang mit Störungen, verursacht durch Unwetter oder Konzessionsverlust. Die Wertdifferenz (ursprüngliche Anschaffungskosten abzüglich aktuellen Anteilswert) wird von der Netze BW ausgeglichen. Die Haftung ist auf das eingezahlte Kapital begrenzt, eine Nachschusspflicht besteht nicht. 

 

V.l. Thomas Pfeifle – EnBW-Kommunalberater von Netze BW GmbH, Bürgermeister Jens Timm und Rechnungsamtsleiterin Petra Goldschmidt. Foto: Gemeinde Karlsbad