Karlsbader Mitteilungsblatt

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ARCHIV: Amtliche Bekanntmachungen

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Wassergewinnungsverband Pfaffenrot-Spielberg-Etzenrot

29.06.2020 – 17.07.2020

Satzung

zur Änderung der Verbandssatzung

des Wassergewinnungsverbandes Pfaffenrot – Spielberg – Etzenrot

 

Aufgrund der §§ 5, 6 und 21 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit vom 16.09.1974 (GBI. S. 408), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung vom 15.12.2015 (GBI. S. 1147, 1149), in Verbindung mit § 14 der Verbandssatzung vom 05.07.1989, hat die Verbandsversammlung am 04. Februar 2020 folgende SATZUNG zur Änderung der Verbandssatzung beschlossen:

 

§ 1

 

§ 3 – BAUKOSTENVERTEILUNG – erhält folgende Fassung:

 

(1)  die Gesamtkosten der gemeinschaftlichen Wassergewinnungsanlagen trägt der Zweckverband.

(2)  Die Finanzierung des Unternehmens erfolgt durch Eigenmittel, Beihilfen und Kredite.

(3)  Jede der beteiligten Gemeinden leistet einen Beitrag zu den Baukosten. Die Beteiligungsquote der Verbandsmitglieder wird wie folgt festgesetzt:

  

 

Eine Überprüfung der festgelegten Beteiligungssätze ist alle drei Jahre vorzunehmen. Eine evtl. erforderliche Änderung wird mit Beginn des Jahres wirksam, das auf das Jahr der Feststellung der Abweichung folgt.

 

§ 2

 

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft.

 

Marxzell, 04. Februar 2020

 

Sabrina Eisele, Verbandsvorsitzende