Karlsbader Mitteilungsblatt

Rubrikenübersicht > Redaktionelle Berichte > Radfahrerschutz und höhere Bußgelder bei Parkverstößen

ARCHIV: Redaktionelle Berichte

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Radfahrerschutz und höhere Bußgelder bei Parkverstößen

07.07.2020 – 30.09.2020

Änderungen der Straßenverkehrsordnung

Nach der neuen Regelung der Straßenverkehrsordnung sollen die schwächeren Verkehrsteilnehmer einen höheren Schutz erhalten. Es ist gegenüber den früheren Regelungen viel teurer, auf Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen zu fahren. Die Buße steigt von 25 auf bis zu 100 Euro. Transporter oder Lkw über 3,5 Tonnen dürfen innerorts beim Rechtsabbiegen nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren. Verstöße bedeuten 70 Euro Bußgeld und einen Punkt. Fahrradfahrer dürfen jetzt ausdrücklich nebeneinander fahren, sofern sie den Verkehr nicht behindern. Autofahrer müssen beim Überholen zu anderen Verkehrsteilnehmern einen Mindestabstand von innerorts 1,50 Meter sowie außerorts 2 Meter einhalten.

Schutzstreifen für Radfahrer

Der Schutzstreifen ist Bestandteil der Fahrbahn, das Sinnbild "Radfahrer" (weißes Piktogramm auf Fahrbahn) signalisiert die Zweckbestimmung. Auf Schutzstreifen für Radfahrer darf weder gehalten noch geparkt werden. Kraftfahrzeuge sollen den Schutzstreifen üblicherweise nicht befahren, sie dürfen ihn jedoch ausnahmsweise z.B. zum Ausweichen befahren. Der Radfahrer darf diesen nur in Fahrtrichtung benutzen.  Zuwiderhandlungen sind keine Kavaliersdelikte und können mit hohen Verwarnungsgeldern belegt werden.

Höhere Bußgelder bei Parkverstößen

Für das Parken auf Geh- und Radwegen können je nach Schwere des Falls bis zu 100 Euro fällig werden. Das Halten auf sogenannten Schutzstreifen für Radler wird verboten. Es kann dann, ebenso wie Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Geh- und Radwegen, sogar mit einem Punkt im Fahreignungsregister geanhndet werden, wenn andere behindert oder gefährdet werden oder man länger als eine Stunde parkt. Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz oder einem Parkplatz für E-Autos steht, muss statt 35 künftig 55 Euro zahlen; das Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen kostet statt 15 dann 35 Euro. Ein allgemeiner Halt- und Parkverstoß wird in Zukunft statt mit bis zu 15 mit bis zu 25 Euro geahndet.

Die neue Reglung der Straßenverkehrsordnung mit den weiteren Änderungen finden Sie auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-sachinformationen.html