Karlsbader Mitteilungsblatt

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Auswirkung der Mehrwertsteuer-Senkung auf Ihre Wasserabrechnung

14.07.2020 – 20.07.2020

Am 29.06.2020 wurde vom deutschen Bundestag und Bundesrat im Zuge des Corona-Konjunktur- und Zukunftspakets die Absenkung der Mehrwertsteuer 2020 für den Zeitraum vom 01. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 beschlossen.

Für den Bereich Wasser geht  die Mehrwertsteuer von  7% auf  5% zurück. Diese Reduzierung geben wir natürlich auch über die Wasser-/ Abwasserabrechnung an unsere Bürgerinnen und Bürger weiter.

Die Reduzierung der Mehrwertsteuer erfolgt automatisch ohne weiteres Zutun Ihrerseits. Der niedrigere Steuersatz wird automatisch in der Jahresabrechnung  2020 berücksichtigt. Eine Mitteilung des Zählerstandes zur halbjährlichen Abgrenzung ist nicht erforderlich.

Die vierteljährlichen Vorausleistungen 2020 bleiben unverändert.

Vielmehr werden die Abschlagszahlungen am Jahresende  mit der Jahresabrechnung  2020 verrechnet und bei Guthaben zurückerstattet. Die Mehrwertsteuer-Senkung wird so entsprechend an die Bürger zurückgegeben.