Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2020
I.
Aufgrund des § 20 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit i.d.F. vom 16.09.1974 (GBl. S. 408), zuletzt geändert am 04.05.2009 (GBl. S. 185), in Verbindung mit den §§ 3 und 10 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung am 12.05.2020 den Wirtschaftsplan 2020 wie folgt festgestellt:
§ 1
Der Erfolgsplan wird in den Einnahmen und Ausgaben auf 1.880.300 €
festgesetzt.
§ 2
Die Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan werden auf 1.466.300 €
festgesetzt.
§ 3
Die Jahresumlage wird neu festgesetzt auf
a) Betriebskostenumlage Kläranlage u.a. 1.460.200 €
b) Betriebskostenumlage RÜB Fischweier 28.100 €
c) Finanzkostenumlage Kläranlage u.a. 294.500 €
d) Finanzkostenumlage RÜB Fischweier 46.500 €
§ 4
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.111.800 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 500.000 € festgesetzt.
II.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses der Verbandsversammlung des Abwasserverbands Albtal mit Erlass vom 29.06.2020 bestätigt. Gleichzeitig wurden gem. § 20 GKZ i.V.m. § 3 EigBG und den §§ 87 Abs. 2 sowie 89 Abs. 3 GemO der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen im Rahmen des Wirtschaftsplans in Höhe von 1.111.800 € und die Aufnahme von Kassenkrediten im Rahmen des Wirtschaftsplanes bis zum Höchstbetrag von 500.000 € genehmigt
Der Wirtschaftsplan liegt gem. § 81 Abs. 3 GemO in der Zeit vom 27.07.2020 bis 04.08.2020 (je einschließlich) auf dem Rathaus Waldbronn, Pforte, Marktplatz 7, 76337 Waldbronn, öffentlich aus.
(gez.) Masino
Verbandvorsitzender