Karlsbader Mitteilungsblatt

ARCHIV: Amtliche Bekanntmachungen

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Bekanntmachung

23.07.2020 – 30.09.2020

Bau der Grünbrücke Mutschelbach über die Autobahn BAB A 8 zwischen den Anschlussstellen Karlsbad und Pforzheim-West auf Gemarkung Remchingen-Nöttingen

Auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird Folgendes bekannt gegeben:

1. Das Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige Straßenbaubehörde hat die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) für folgendes Bauvorhaben beantragt:

Bau eines kombinierten Brückenbauwerks (Grünbrücke mit seitlichem Wirtschaftsweg) über die Autobahn BAB A 8 bei Karlsbad-Mutschelbach auf der Gemarkung Remchingen-Nöttingen bei km 9+600,00 einschließlich der An-bindungen an das bestehende Wirtschaftswegenetz.

Der Vorhabenträger beabsichtigt, durch den Neubau die Wiedervernetzung der Waldgebiete „Buchwald“ im Norden und „Hermannsgrund“ im Süden des durch die bestehende BAB A 8 zerschnittenen Lebensraums für Groß- und Kleinsäuger. Zudem soll das Wirtschaftswegenetz südlich und nördlich der BAB A 8 über den seitlich mitgeführten Wirtschaftsweg wieder verbunden werden.

Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen:

·         Neubau eines kombinierten Brückenbauwerks (Grünbrücke mit seitlich mitgeführtem Wirtschaftsweg) von ca. 95,00 m Länge und einer Gesamtbreite von 70,00 m ohne Mittelstütze. Einschließlich der für den landwirtschaftlichen Verkehr erforderlichen Rampen ergibt sich eine Gesamtlänge von ca. 260,00 m.

·         Gründung des Bauwerks außerhalb der bestehenden Bohrpfeilwand der BAB A 8.

·         Neuordnung der Wirtschaftswege südlich und nördlich der BAB A 8 im unmittelbaren Anschlussbereich an die Grünbrücke bis an das südlich bzw. nördliche Wegekreuz.

·         Anlage eines seitlich mitgeführten Wirtschaftsweges auf dem Brücken-bauwerk in Schotterbauweise (gebundener Oberboden).

·         Begrünung des Brückenbauwerks in Anlehnung an die vorhandene Biotopstruktur

·         Anlage von Irritationsschutzwänden von mindestens 2,00 m Höhe beidseitig auf der Grünbrücke, die zudem mind. 25 m parallel zur BAB A 8 ausgezogen werden. Im Anschlussbereich Errichtung von Wildschutzzäunen.

Die Anlage von Leitstrukturen und -pflanzungen ist ausdrücklich nicht Bestandteil der vorliegenden Maßnahme, sondern Bestandteil des Wege- und Gewässerplans im Flurneuordnungsverfahren „A 8 Remchingen-Nöttingen“. In diesem Verfahren erfolgt auch die übrige Wegegestaltung im Bereich des Wirtschaftswegenetzes.

2. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat festgestellt, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

3. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 01.09.2020 bis einschließlich 30.09.2020 während der gesamten Dienststunden im

·         Rathaus der Gemeinde Remchingen, Bauamt, 1.OG, Vorraum Zimmer 01/007, San-Biagio-Platani-Platz 8, 75196 Remchingen

·         Rathaus der Gemeinde Karlsbad, Bauamt, Sitzungssaal, 1. OG, Rathausplatz 1, 76307 Karlsbad

zur Einsicht aus.

4. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden und Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG einzulegen (Vereinigungen), können

bis einschließlich 14.10.2020

schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim

·         Rathaus der Gemeinde Remchingen, Bauamt, 1.OG, Vorraum Zimmer 01/007, San-Biagio-Platani-Platz 8, 75196 Remchingen

·         Rathaus der Gemeinde Karlsbad, Bauamt, Zimmer 2, Rathausplatz 1, 76307 Karlsbad

·         Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe

Einwendungen gegen den Plan erheben oder Stellungnahmen zu dem Plan abgeben (Einwendungsfrist). Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen und Stellungnahmen in diesem Verwaltungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Der Ausschluss gilt nicht für ein Rechtsbehelfsverfahren.

Es wird gebeten, auf schriftlichen Einwendungen die volle Anschrift, das Aktenzeichen „17-0513.2 A 92/A 8“ sowie ggf. die Flurstücknummer(n) der betroffenen Grundstücke anzugeben.

5. Für das Verfahren und die Zulassungsentscheidung ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe, zuständig.

Es kann das Vorhaben ggf. mit Nebenbestimmungen – beispielsweise Schutzvorkehrungen – zulassen (Planfeststellungsbeschluss) oder den Antrag ablehnen.

6. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden rechtzeitige Einwendungen und Stellungnahmen zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen, den Vereinigungen sowie denjenigen, die sich geäußert haben, gegebenenfalls in einem Termin mündlich erörtert, der mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird. Die Behörden, der Vorhabenträger und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von diesem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden.

7. Der Planfeststellungsbeschluss ist dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zuzustellen. Sind mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen, so können diese Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

8. Hinweis:

Vom Beginn der Auslegung des Planes tritt gemäß § 9a FStrG eine Veränderungssperre auf den vom Plan in Anspruch genommenen Grundstücken in Kraft.

9. Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen werden auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe www.rp-karlsruhe.de unter dem Beteiligungsportal, Rubrik Verkehr/Infrastruktur – Aktuelle Planfeststellungsverfahren zugänglich gemacht.

Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht bei o.g. Bürgermeisterämtern ausgelegten Unterlagen.

10. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an den Vorhabenträger im Rahmen des Verfahrens, wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen. Diese kann auf der Internetseite

https://rp.baden-wuerttemberg.de/Seiten/Datenschutzerklaerungen.aspx

unter dem Stichwort „24-01SFT_17-01K: Planfeststellung“ abgerufen werden.

Im Auftrag

gez. Timm

Bürgermeister