Karlsbader Mitteilungsblatt

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ARCHIV: Amtliche Bekanntmachungen

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Hinweise für Reiserückkehrer aus Risikogebieten

31.08.2020 – 31.10.2020

Wer aus einem Riskogebiet (Festlegung RKI) einreist, muss sich bei der örtlich zuständigen Behörde (Ordnungsamt der Gemeinde Karlsbad) melden:

Telefon: 07202/9304-430 oder 07202/9304-431

Telefax: 07202/9304-420

Mail: corona@karlsbad.de

Weiter besteht nach der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung (CoronaVO EQT) eine Pflicht zur häuslichen Quarantäne für 14 Tage und zur unverzüglichen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses über einen durchgeführten Corona-Test, spätestens jedoch 14 Tage nach Einreise in die Bundesrepubilk Deutschland.

Die Pflicht zur häuslichen Quarantäne kann durch Vorlage eines Corona-Tests mit negativem Testergebnis vorzeitig beendet werden. Sobald ein solcher Test vorliegt, ist dieser beim Ordnungsamt der Gemeinde vorzulegen, worauf dann eine Bestätigung erteilt wird, dass keine weitere Verpflichtung zu häuslicher Quarantäne besteht.

Der Test kann per Mail, per Fax - siehe oben - oder durch Einwurf in den Rathausbriefkasten oder Vorbeibringen im Rathaus vorgelegt werden.

Bitte beachten Sie auch die aktuellen Regelungen auf den Seiten der Landesregierung, da hier Änderungen für September angekündigt sind.

Die einzelnen Rechtsgrundlagen und Fundstellen: