Karlsbader Mitteilungsblatt

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Deutsche Rentenversicherung

15.09.2020 – 30.09.2020

Die Grundrente kommt 

Am 1. Januar 2021 tritt   das Grundrentengesetz in Kraft. Diese neue Leistung kommt Rentnerinnen und   Rentnern zu Gute, die trotz langer Arbeitszeiten nur geringe Renten erhalten.   Die Grundrente ist   jedoch keine eigenständige Rente, sondern sie   wird als Zuschlag zur gesetzlichen Rente automatisch berechnet und   ausgezahlt. Ein Antrag ist für die Grundrente deshalb nicht notwendig.

Die Deutsche Rentenversicherung   (DRV) Baden-Württemberg prüft bis Ende 2022 von sich aus bei allen von ihr   betreuten rund 1,47 Millionen Renten, ob ein individueller Anspruch auf die   neue Leistung besteht. Schätzungsweise kommen dafür etwa 160.000 Personen in   Betracht. Dies allerdings nur, wenn nach der Übermittlung der entsprechenden   Daten durch das Finanzamt die Einkommensgrenzen eingehalten werden.

Aus technischen Gründen können die   ersten Bescheide voraussichtlich frühestens ab Mitte 2021 versandt werden. Selbstverständlich   werden die Zuschläge in allen Fällen rückwirkend nachgezahlt, so dass den   Versicherten keine Nachteile entstehen.

Beratungen zu einem individuellen   Grundrentenanspruch können derzeit noch nicht in den Regionalzentren und   Außenstellen der DRV Baden-Württemberg stattfinden. Die DRV informiert   rechtzeitig, ab wann dies möglich sein wird. Um aber dem großen   Informationsbedarf seitens der Rentnerinnen und Rentner gerecht zu werden,   hat die DRV im Internet eine spezielle Themenseite mit allen Meldungen,   häufigen Fragen und konkreten Beispielen rund um die Grundrente unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/grundrente   veröffentlicht. Ferner finden Interessierte dort die Broschüre „Grundrente:   Fragen und Antworten“ zum Herunterladen. Die Broschüre kann als   Papierexemplar auch kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per   E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden.