Karlsbader Mitteilungsblatt

ARCHIV: BUND Ortsverband Mittleres Albtal

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Schottergärten sind jetzt illegal

15.09.2020 – 29.09.2020

Gerade nach diesem heißen Sommer hat bestimmt jeder den Effekt bemerkt oder sogar genutzt. Pflanzen sorgen, nicht nur durch ihren Schatten, für Abkühlung (Stichwort Transpiration). Darum erhitzt sich eine Innenstadt deutlich stärker als das ländliche Umland. So hat sich diesen Sommer wohl jeder über ein bisschen Grün gefreut.

Und das ist nicht der einzige Grund, weshalb eine Begrünung des eigenen Vorgartens Sinn macht. Dass Pflanzen CO2 speichern, Feinstaub binden und Sauerstoff produzieren ist ebenfalls nicht gerade unpraktisch. Der geschaffene Lebensraum wird einem durch einen schönen Anblick aus dem Fenster und Ökosystemdienstleistungen wie Bestäubung gedankt.

Dabei muss ein grüner Vorgarten nicht mit viel Aufwand verbunden sein. Ein bodendeckender Bewuchs zum Beispiel mit Frauenmantel oder Fetthenne ist pflegeleicht.

So einleuchtend die Vorteile eines lebendigen Vorgartens auch sind, wüstenartige Schottergärten sind dennoch immer beliebter geworden in den letzten Jahren. Insbesondere mit Folie darunter, um sämtliches Bodenleben zu verhindern, sind Schottergärten sicherlich keine „Gartennutzung“ mehr.

Das sieht auch die Landesregierung so und hat daher am 1. August ein Gesetzespaket beschlossen, welches Schottergärten auf Privatgrundstücken explizit verbietet. Bereits existierende Kiesgärten müssen vom Hauseigentümer beseitigt oder umgestaltet werden. Ausnahmen sind Gärten, die älter seien als die bestehende Regelung in der Landesbauordnung. Nach Ansicht des Umweltministeriums sind also alle vorhandenen Schottergärten, die nach 1995 angelegt wurden, illegal.

Dabei ist die Bauaufsichtsbehörde die zuständige Behörde, um gegen Verstöße vorzugehen.

Wir wünschen uns daher, dass die Behörden personell besser dafür ausgestattet werden, die Einhaltung des Naturschutzrechts bzw. in diesem Fall speziell des Schottergartenverbots kontrollieren zu können.

 Übrigens: Bei einem gewöhnlichen Garten geht das Regenwasser über den Erdboden zum Grundwasser. Bei einem Schottergarten mit Folie kann das Wasser jedoch nicht abfließen und gelangt sofort in die Kanalisation. Dass eine weitere Belastung der Kanalisation, gerade in einer Zeit von immer häufiger auftretenden Starkregenereignissen, nicht wünschenswert ist, leuchtet ein.

Andere Länder haben sich ein Beispiel an Baden-Württemberg genommen und wollen nachziehen.