Karlsbader Mitteilungsblatt

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Weniger Barrieren im Internet

22.09.2020 – 25.10.2020

Die Internetseiten aller öffentlichen Stellen des Landes müssen ab dem 23. September 2020 barrierefrei zugänglich sein. Dadurch sollen Menschen mit Behinderungen mediale Angebote von Behörden genauso nutzen können wie Menschen ohne Einschränkungen. Das Land Baden-Württemberg hat 2018 das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (L-BGG) entsprechend ergänzt. Dies teilt die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg (Überwachungsstelle) mit.
Mediale Barrierefreiheit
Für beispielsweise blinde, gehörlose oder auf andere Art eingeschränkte Nutzer sind Webseiten demnach barrierefrei, wenn sie klar und übersichtlich gegliedert sind. Texte müssen sich leicht lesen und verstehen lassen. Die Seiten müssen so programmiert sein, dass sie auch mit Hilfsmitteln genutzt werden können. Ein solches Hilfsmittel ist etwa ein Screenreader, der blinden Menschen Texte vorliest. Ferner müssen Größe und Kontraste der Seiteninhalte anpassbar und Videos untertitelt sein. Wichtig ist außerdem, dass Erläuterungen in Leichter Sprache, einer einfachen Sprache mit besonderen Regeln, und Gebärdensprache vorhanden sind.
Überprüfung der Umsetzung
Um sicherzustellen, dass die öffentlichen Stellen die gesetzlichen Vorgaben zur medialen Barrierefreiheit umsetzen, werden ihre Online-Angebote regelmäßig überprüft. Mit dieser Aufgabe hat die Landesregierung die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg betraut, bei der Anfang 2020 die Überwachungsstelle eingerichtet wurde. Der Leiter der Überwachungsstelle, Dimitrios Livadiotis, betont: »Die Verwaltungen im Land bieten immer mehr Dienstleistungen online an. Menschen mit Behinderungen dürfen davon nicht ausgeschlossen werden. Ihnen muss vielmehr durch eine behindertengerechte Gestaltung der Angebote ein ungehinderter Zugang möglich sein.« Dieses Ziel soll mit der Überprüfung erreicht werden. Daneben werden die öffentlichen Stellen beraten, wie sie die Barrierefreiheit ihrer Angebote verbessern können.»Insoweit sind wir sowohl Partner der Behörden als auch Partner der Menschen mit Behinderungen, weil wir ihnen durch unsere Arbeit helfen, gleichberechtigt an der digitalen Gesellschaft teilzuhaben«, erklärt Livadiotis die Rolle der Überwachungsstelle.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Unabhängig von einer Prüfung müssen alle öffentlichen Stellen im Land ebenfalls ab dem 23. September auf ihrer Internetseite eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. In dieser ist anzugeben, ob mediale Angebote barrierefrei sind und an wen man sich wenden kann, wenn Mängel bei der Barrierefreiheit bestehen. Werden die Mängel nicht beseitigt, kann man eine Durchsetzungsstelle um Hilfe bitten. Ihre Kontaktdaten müssen in der Erklärung ebenfalls aufgeführt werden. Ein Muster der Erklärung kann auf der Webseite der Überwachungsstelle unter www.bw-medial-barrierefrei.de heruntergeladen werden. Dort gibt es auch weitere Informationen über die Überwachungsstelle und ihre Aufgaben.