Karlsbader Mitteilungsblatt

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Zweiter Teil der Serie zur Grundrente:

29.09.2020 – 18.10.2020

Wer hat Anspruch?

Mit der Grundrente   sollen von 2021 an langjährig Versicherte mit geringer Rente einen Zuschlag   bekommen. In einem ersten Schritt sind dabei die Versicherungszeiten, die   sogenannten Grundrentenzeiten, individuell zu prüfen. Einen anteiligen   Zuschlag können Personen erhalten, die mindestens 33 Grundrentenjahre haben.   Für einen vollen Zuschlag sind 35 oder mehr Jahre notwendig. Grundrentenzeiten sind zum   Beispiel Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit oder Selbstständigkeit,   aus Kindererziehung und Pflege sowie Zeiten, in denen man Leistungen bei   Krankheit oder Rehabilitation bekommen hat. Nicht mitgezählt werden Zeiten   des Bezuges von Arbeitslosengeld I und II, Zeiten der Schulausbildung, einer   Zurechnungszeit wegen Erwerbsminderung oder Tod, freiwillige Beiträge oder   Zeiten eines Minijobs ohne eigene Beiträge zur gesetzlichen   Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung   (DRV) prüft von sich aus bei allen von ihr betreuten Renten, ob ein Anspruch   auf die Grundrente besteht. Ein Antrag ist deshalb nicht notwendig. Um dem großen Informationsbedarf   seitens der Rentnerinnen und Rentner gerecht zu werden, hat die DRV im   Internet eine spezielle Themenseite mit allen Meldungen, häufigen Fragen und konkreten   Beispielen rund um die Grundrente unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/grundrente   veröffentlicht. Ferner finden Interessierte dort die Broschüre „Grundrente:   Fragen und Antworten“ zum Herunterladen. Die Broschüre kann als   Papierexemplar auch kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per   E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden.