Karlsbader Mitteilungsblatt

ARCHIV: Aus der Arbeit des Gemeinderates

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Stellplatzsatzung beherrschendes Thema

29.09.2020 – 18.10.2020

Bau- Planungs- und Umweltausschuss diskutiert intensiv und plädiert für Änderungen durch den Gemeinderat

Einstimmig empfahl der Ausschuss in seiner Septembersitzung  dem Gemeinderat, eine neu ausgearbeitete Stellplatzsatzung zu billigen. Allerdings soll die Grenze der Wohnungsgröße, ab der die erhöhte Stellplatzverpflichtung greifen soll, auf 75 m² gesenkt werden. Ferner sprach sich der Ausschuss mehrheitlich dafür aus, eine vorgeschlagene verbindliche Regelung zum Nachweis von Fahrradabstellplätzen auch in die Stellplatzsatzung aufzunehmen. Herr Christmann von dem von der Gemeinde im September 2019 beauftragten Planungsbüro Modus Consult in Karlsruhe erläuterte ausführlich das Thema.

Aufgabenstellung

Die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) sieht vor, dass bei der Errichtung von Gebäuden mit Wohnungen für jede Wohneinheit ein geeigneter Stellplatz für Kfz und Fahrradstellplätze nach dem regelmäßig zu erwartenden Bedarf herzustellen sind. Die LBO orientiert sich dabei bei den KFZ-Stellplätzen nicht an den allgemeinen, bedarfsorientierten Werten der Stellplatzverordnung, sondern beinhaltet für Wohnungen eine eigene Regelung. Zur Anpassung an die städtebaulichen Erfordernisse hat sie jedoch die Möglichkeit geschaffen, die Stellplatzverpflichtung auf bis zu zwei Stellplätze für Kfz je Wohneinheit zu erhöhen. Eine Satzung über die Erhöhung der Stellplatzverpflichtung dürfe jedoch nur beschlossen werden, wenn Gründe des Verkehrs oder städtebauliche Gründe dies rechtfertigen. Aus diesem Grund sei eine Bestandserfassung über das derzeitige geltende Baurecht im Gemeindegebiet, über Bereiche mit problematischer Parkraumauslastung und/oder städtebaulichen Mehrbedarf durchgeführt worden. Diese diene als Grundlage für eine Stellplatzsatzung mit höheren Werten.

Bestandsanalyse in Karlsbad

Im November 2019 wurden an 2 Sonntagen die Parkraumgegebenheiten sowie die tatsächlichen Parksituationen, einschließlich Falschparker, in allen Straßen von Karlsbad  erhoben. Ferner wurden statistische Werte zur Bevölkerungsentwicklung, Kfz-Beständen, Haushaltsgrößen, etc erhoben, die städtebaulichen Rahmenbedingungen aufgenommen und unter Berücksichtigung der Einflüsse des ÖPNV  bewertet. Die Ergebnisse wurden am 11.  März 2020 im Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt vorgestellt. Aus den gewonnenen Erkenntnissen wurde der Stellplatzbedarf für die Ortsteile (in Zonen gegliedert) abgeleitet.

Die Durchgangsachsen, die von einer verdichteten Bebauung geprägten Bereiche und besonders stark vom ruhenden Verkehr betroffenen Bereiche wurden als „Belastungszonen“ gekennzeichnet. Sie sollen zukünftig mit einem Stellplatzschlüssel von 2 Stellplätzen/Wohneinheit (WE) versehen werden.

Die weiteren Bereiche der bauten Ortsteile werden mit einem Stellplatzbedarf von 1,5 Stellplätzen/WE ausgewiesen, sofern nicht bereits diesbezügliche Festsetzungen in einem Bebauungsplan getroffen wurden. Bei den Beratungen in den Ortschaftsräten wurden die Vorschläge befürwortet.

Die "Belastungszonen" in den Ortsteilen: V.l. oben: Spielberg, Ittersbach, Mutschelbach, unten: Langensteinbach und Auerbach.

Wohnungsgröße als „Stellgröße“ -   Vorgaben für Fahrradabstellplätze

Nach den Vorstellungen des Büros sollen die Regelungen ab einer Wohnungsgröße von 90 Quadratmetern pro Wohneinheit gelten. Diese Größe sei rechtssicher. Ein zweiter Diskussionspunkt sei die verpflichtende Festsetzung von Fahrradabstellplätzen je Wohneinheit. Auf diese könnte verzichtet werden, da diese genauso auch in der LBO geregelt wird.

Bürgermeister Jens Timm meinte, dass er die Wohnungsgröße für den erhöhten Stellplatzbedarf lieber weiter unten ansetzen würde, beispielsweise bei 70 m² oder 75 m².  Auch in solchen Wohnungen wohnten meist schon zwei PKW-Fahrer. Ein nicht benötigter Stellplatz könne gegebenenfalls an einen anderen Mieter in einem Mehrfamilienhaus weitervermietet werden. Damit können man eventuell entstehende soziale Härten abmildern.  Die Fahrräder seien bereits jetzt gut untergebracht und es müsse nichts neu geregelt werden. Der Ausschuss diskutierte intensiv. Etliche Gemeinderäte sprachen sich dafür aus, auch für Radabstellplätze Vorgaben festzulegen. Ebenso wurde die Wohnungsgröße, ab der die Regelungen greifen sollen, unterschiedlich gesehen. Tendenz der Aussagen  war, diese Größe auch auf weniger als 90 Quadratmeter zu senken.  Auf Nachfrage von GR Norbert Ried (CDU), ob es neue Regelungen in Anbetracht der größer gewordenen Autos gebe, sagte Joachim Guthmann, dass sich hier nichts geändert habe. Nach wie vor sei das Mindestmaß für einen Stellplatz 2,30 m x 5,00 m. GRin Heidi Ochs (Freie Wähler) vertrat die Auffassung, dass so viele vorgeschrieben Stellplätze nicht gut seien. Diese förderten das Autofahren und die Bequemlichkeit. Das Land verbiete Steingärten und die Gemeinde verpflichte durch solche Regelungen, mehr zuzupflastern als der Gesetzgeber vorsieht. OV Hans-Gerhard Kleiner (Freie Wähler) meinte, dass man das Thema „Fahrrad“ nicht unterschätzen sollte. Diese Fahrräder - zumeist E-Bikes - seien heutzutage wertvoller und schwerer. Ein guter „Parkplatz“ sei wichtig. Timm entgegnete, dass dies ja auch schon in der LBO klar geregelt sei. Wenn die Ausschussmehrheit eine Regelung in der Satzung für richtig halte, könne dies aber gerne weiterhin aufgenommen werden.

Mobilfunk Spielberg - Baugesuch

Auf eine entsprechende Nachfrage von GR Reinhard Haas (SPD) zum Sachstand Mobilfunkversorgung in Spielberg erklärte Bürgermeister Jens Timm, dass die Gemeinde hier grundsätzlich wenig Einfluss habe. Die Telekom sei 10 Monate nach der Kündigung des alten Funkmasten auf die Gemeinde zugekommen. Es sei dann um die Standortsuche gegangen. Insgesamt sei die Kommunikation mit der Telekom schlecht. Hauptamtsleiter Benedikt Kleiner ergänzte, dass der dann geplante Standort am Festplatz in Spielberg technisch nicht funktioniere. Geplant sei nun zunächst ein Provisorium am Wasserturm in Spielberg. Dieses soll entgegen der Befürchtungen den Feuerwehrfunk nicht stören. Derzeit werde mit den EnBW die Stromzuleitung geklärt. Dieser Funkmast soll ca. 20 m hoch werden und bis Ende 2020 stehen. Sobald der Stromanschluss der EnBW bereit ist, werde der Mast errichtet. Ortsvorsteher Joachim Karcher (Freie Wähler) meinte, dass die Telekom wohl eigentlich sogar schon 20 Monate von der Kündigung wusste. Die Telekom kam dann ursprünglich nur wegen eines neuen Standortes auf die Gemeinde zu, von der Kündigung des alten Standortes war zu Beginn nicht die Rede. Grünes Licht gab der Ausschuss für einen Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses in Langensteinbach.